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Rechtslage befristeter Mietvertrag?

 
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Dievonda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 15:23    Titel: Rechtslage befristeter Mietvertrag? Antworten mit Zitat

Hallo,

letztes Jahr bin ich umgezogen und habe händeringend eine Wohnung gesucht. Diese Not hat mich dazu getrieben, mich an einen Mietvertrag mit 2 Jahren Laufzeit fesseln lassen.

Die familiäre Situation hat sich inzwischen geändert und so steht am Freitag ein Termin für eine größere Wohnung an.

Nun haben die Vermieter der "alten" Wohnung ein Problem damit, dass ich vorzeitig ausziehen möchte und drohen mit Anwalt.

Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag lautet:

"Das Mietverhältnis läuft für unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 30.07.2010 zulässig. Für die zeit davor verzichten die Vertragsparteien wechselseitig auf ihr Kündigungsrecht, danach kann das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen jederzeit gekündigt werden.

Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."

Hieße das, ich müsste selbt bei evtl. Nachwuchs in der kleinen Wohnung leben, bis ich kündigen darf?

Wie ist die die Rechtslage?

Vielen Dank!
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 15:42    Titel: Re: Wie komme ich aus dem befristeten Mietvertrag raus? Antworten mit Zitat

Dievonda hat folgendes geschrieben::


letztes Jahr bin ich umgezogen und habe händeringend eine Wohnung gesucht. Diese Not hat mich dazu getrieben, mich an einen Mietvertrag mit 2 Jahren Laufzeit fesseln lassen.

Weder irgendein Vermieter noch irgendein Mieter sind verpflichtet einen Mietvertrag zu zu Wunschkonditionen der jeweils anderen Partei abzuschließen. Es gibt also keinen Anlass, über "fesseln" zu lamentieren.

Zitat:

Die familiäre Situation hat sich inzwischen geändert und so steht am Freitag ein Termin für eine größere Wohnung an.

Das ist aber nicht das Problem des Vermieters.

Zitat:

Nun haben die Vermieter der "alten" Wohnung ein Problem damit, dass ich vorzeitig ausziehen möchte und drohen mit Anwalt.

Hieße das, ich müsste selbt bei evtl. Nachwuchs in der kleinen Wohnung leben, bis ich kündigen darf?

Wie ist die die Rechtslage?


Die Rechtslage ist im Grundsatz ganz einfach: Verträge sind einzuhalten.
Dass der Mieter seine Lebensplanung nicht im Griff hat, kann nicht zum Problem des Vermieters gemacht werden. Der Mieter wird auch keineswegs gezwungen, die Wohnung auch tatsächlich zu bewohnen. Er ist aus dem Mietvertrag zur Nutzung berechtigt, keineswegs aber verpflichtet. Wohl ist der Mieter aber unabhängig von seiner tatsächlichen Nutzung zur Zahlung der Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses verpflichtet.

Im Ausnahmefall kann es aus Treu und Glauben aus wichtigem Grund einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses gegen Nachmieterstellung geben. Dazu muss allerdings das Interesse des Mieters das Bestandsinteresse des Vermieters überwiegen.
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Dievonda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Einschätzung.
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