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Roller wird abgeschleppt obwohl alles original ist

 
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de-kaiser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:15    Titel: Roller wird abgeschleppt obwohl alles original ist Antworten mit Zitat

Guten Tag,
nun erstmal zur erklären ich als 16-jähriger bengel fuhr bis vor 3 monaten einen 100 km/h schnellen roller und wurde erwischt und zu recht bestraft...
so nun zum problem mein cousin ( 19 jahre alt, im besitz des autoführerscheins ) fährt einen nur optisch aufgemachten roller am motor wurde nichts gemacht alles original. nun haben ihn die polizisten angehalten und zunächst gefragt wo es denn hingehen sollte. Mein cousin antwortete ehrlich das er auf dem weg zu mir war und wie es der zufall wollte waren es die gleichen beamten die mich angehalten haben. kurz nachdem mein name fiel ging es auch schon los der roller wird sofort überprüft und abgeschleppt. mein cousin hat sich natürlich versucht zu wehren vergeblich der abschlepp kam und nahm den roller mit ( der arme roller wird jetzt komplett von dem gutachter auseinander genommen ) zudem war die abschlepp-speditiion gerade mal 5 min fußweg entfernt und mein cousin fragte ob er denn wenigstens seinen roller hinschieben konnten. NEIN abgelehnt d.h. es kommen mind. 100 euro abschleppkosten auf ihn zu ( weiß ich aus eigener erfahrung ) . was kann er jetzt machen ich meine die Beamten haben völlig überreagiert und was ist wenn der gutachter herausfindet das nichts getunet ist bekommt mein cousin einen schaden ersatz ?

hoffe auf viele antworten vielen dank
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de-kaiser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir keiner helfen ?
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
22:15 Guten Tag
23:39 kann mir keiner helfen ?

*Hüstel*

Wenn der Sachverständige feststellt, dass der Roller in Ordnung ist, die Abschleppmaßnahme also unberechtigt war, dürften dem Cousin m.E. keine Kosten entstehen. Wenn ein Schaden entstanden ist, ist auch Schadenersatz denkbar.

Allerdings ist dies
Zitat:
einen nur optisch aufgemachten roller am motor wurde nichts gemacht alles original.

noch keine Garantie dafür, dass die Maßnahme unberechtigt war (will sagen, es gibt auch andere Vorkommnisse als nur Manipulationen am Motor, die die BE zum Erlöschen bringen oder eine Überprüfung rechtfertigen – womit ich ausdrücklich nicht unterstellen möchte, dass das hier der Fall war).
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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