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Wann sind Forderungen des Vermieters ver"jährt"?

 
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Interessent99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 08:11    Titel: Wann sind Forderungen des Vermieters ver"jährt"? Antworten mit Zitat

Liebe Forumsschreibende,

eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:

Mieter A erhalten einen Anruf von ihrem ehemaligen Vermieter.
Der Nachmieter B des Hauses sei ebenso wie Mieter A nach kurzer Zeit wieder ausgezogen. (Grund Mieter A: zu hoher Energieverbrauch)

Die Mieter C, die danach kamen, haben durch unsachgemäße Bedienung der Gastherme selbige kaputt gemacht, und reichten ebenfalls nach kurzer Zeit die Kündigung ein.

Das Ganze (Auszug Mieter A, Mieter B und Mieter C) geschah innerhalb 1 Jahres.
Der Vermieter verlangt nun von Mietern A Details zum Thema Energieverbrauch während deren Mietzeit.
Als Begründung erwähnt er die Gastherme, die von Mietern C ruiniert wurde, und dass der Schornsteinfeger diese Infos benötigen würde.

Es bestehen keinerlei Forderungen mehr seitens des Energieversorgers, die Kaution wurde bereits bei Auszug vom Vermieter zurück bezahlt, nachdem die Begehung mit dem neuen Mieter (B) keinerlei Anlass zur Beanstandung ergeben hatte.

Sorge von Mietern A: Können im Nachhinein seitens des Vermieters noch Forderungen gestellt werden aus einem "vorletzten" Mietverhältnis?

Für Ihre Einschätzungen vielen Dank Smilie
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 08:32    Titel: Re: Wann sind Forderungen des Vermieters ver"jährt" Antworten mit Zitat

Interessent99 hat folgendes geschrieben::
Sorge von Mietern A: Können im Nachhinein seitens des Vermieters noch Forderungen gestellt werden aus einem "vorletzten" Mietverhältnis?
Ich denke eher nicht. § 548 BGB
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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