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Anmeldungsdatum: 04.05.2007 Beiträge: 32 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.01.09, 09:36 Titel: Trennung der Akten von Sonder- und Gemeinschftsvermögen
Guten Tag.
Ein neue Frage: Meine Hausverwaltung verwaltet
- das Gemeinschaftsvermögen und
- für einen Teil der Eigentümer deren Sondervermögen.
Als Besitzer einer Eigentumswohnung habe ich Akteneinsicht genommen. Dabei habe ich - unwillentlich - auch die Dokumente, die ausschließlich das Sondereigentum (Mietwohnungen bzw. sogar deren Mieter : Klagen, Strebefälle etc.) betreffen zu Gesicht bekommen, weil nämlich für jede Wohnung nur eine Akte angelegt war, in der die die WEG betreffenden Vorgänge zusammen mit denen der Vermietung abgeheftet sind.
Meiner Meinung nach ist das verboten und ein grober Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien.
Es ist eben nicht sinnvoll das der gleiche Verwalter Gemeinschafts-und auch Sondereigentum verwaltet. Oder auch als Makler tätig ist. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Warum soll denn ein Vermieter seinen Schriftverkehr mit dem Mieter nicht anderen zur Kenntnis geben dürfen?
Wer wird denn durch dies Schlamperei des Verwalters geschädigt? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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