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Heizkosten ersetzen?

 
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Alex1243
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 20:04    Titel: Heizkosten ersetzen? Antworten mit Zitat

Hallo Liebes Forum!

Ich habe ein kleines Problemchen bzw ich und meine Familie Traurig
Wir wohnen in miete in einer 4 Zimmer Wohnung die realtiv Alt ist.
Nun ist am Ende des Jahres uns eine Rechnung zugesendet worden von nachzahlungen von 2000€.
Wir haben probleme mit den Wänden dar diese Schimmeln und die Fenster immer Feucht sind und luft durchlassen.
Somit heizen wir für "umsonst"

Wissen sie vll was man dagegen machen könnte rechtlich gesehen?

mfg Winken
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz ehrlich?
Umziehen.
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
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Alex1243
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

genau das machen wir auch Smilie
jedoch ist der Schuldenberg groß ... was kann man da machen?
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Alex1243
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß das keiner hier Traurig
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ingok.
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Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 927
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Habt Ihr den Vermieter auf diesen Mangel aufmerksam gemacht und ihm eine Frist zur Behebung gesetzt? Vielleicht läßt sich über diesen Weg etwas richten, was ich aber eigentlich bezweifle.
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Alex1243
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

haben wir aber es tut sich einfach nix
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Wohni
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alex.

Warum ist die Nebenkostennachforderung so hoch?
Sind das vor allem die Heizkosten?

Wie lange wohnst du dort schon?
Ist es deine erste Jahresabrechnung gewesen?

Hat der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung möglicherweise absichtlich viel zu niedrig angesetzt, damit die Wohnung bei der Mietersuche nicht so teuer erscheint?

Haben andere Mieter im Haus auch entsprechend hohe Nachzahlungen?

All sowas könnte wichtig sein.

MfG
Wohni
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Alex1243
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wohni!

Also warum die so hoch sind wissen wir nicht direkt!
Aber es ist sicher das durch den Schimmel und die Fenster, durch die es zieht und die immer Nass sind, es zum entweichen der Wärme kommt!
Also wir wohnen hier schon knapp 9 Jahre um den Dreh herum.
Und letztes Jahr waren die Nachzahlungen ebenfalls hoch gewesen aber um die Hälfte weniger worauf wir versucht haben wenig zu heizen.
Zb ist es so wenn mein Sohn schlafen geht misst er am thermometer knapp 21grad, am morgen danach sind es vll 17.

Ja andere Mieter haben das selbe!

Nun wollte ich eben fragen wie man da Rechtlich gesehen dagegen ankommen kann, denn diese Vermieter haben den preis jetzt so erhöht das es sich am ende des Jahrs so ein hoher Betrag wie die Endjahresrechnung anhäuft.
Aber wir bezahlen immer noch den alten Betrag dar wir dies nicht einsehen

Wisst ihr was da zu machen ist? Wir sind am Verzweifeln Traurig
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ingok.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 927
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also, natürlich kann der Vermieter die Nebenkosten-, hier Heizkostenpauschale erhöhen, wenn er sieht, dass die Jahreskosten erheblich gestiegen sind. Auf Grund der Energiepreise steht dieses ja ausser Frage. Allerdings hat er auch dafür zu sorgen, dass das Haus in einem vernünftigem Zustand verbleibt. Wenn die Fenster wirklich mangelhaft sind, dass kann man eventuell einen Teil der Miete einbehalten.

Beim Thema Schimmel wäre ich sehr vorsichtig. Der kann auch selber erzeugt sein. Du schreibst ja, dass Dein Sohn bei 21 Grad ins Bett geht und morgens bei 17 Grad (Nachtabsenkung der Heizung?) aufsteht. Wird die Wohnung auch regelmäßig gelüftet? In der Nacht sollten eigentlich 18 Grad ausreichend sein. Alles andere kostet nur Energie. Und feuchte Fenster lassen auf eine erhöhte Luftfeuchtigkeit im Raume schliessen.

Wenn der Mangel noch nicht dem Vermieter gemeldet wurde, dann schleunigst nachholen und eventuell den örtl. Mieterverein aufsuchen
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Alex1243
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Also seit 3 Jahren wissen die Vermieter bescheid, seitdem waren auch Fachleute da und haben Proben genommen und festgestellt das die Wände ZU kalt sind.
Es wurde versprochen das die Fenster ausgewechselt werden, in einem Zimmer kann man ein Messer locker reinstecken und es bleibt drin, so moderig ist es!
Und Fachleute haben geraten neue Fenster einzusetzen und von aussen zu isolieren, jedoch ist nix dergleichen passiert.

Natürlich werden die Heizungen über Nacht ausgemacht.

Gibt es § dazu?
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hier wird immer geraten, bei Mängeln und Mietminderung immer den Fachanwalt zu konsultieren. Das hätte in dem Fall vor 3 Jahren passieren sollen.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Alex1243 hat folgendes geschrieben::
Also seit 3 Jahren wissen die Vermieter bescheid, seitdem waren auch Fachleute da und haben Proben genommen und festgestellt das die Wände ZU kalt sind.
Es wurde versprochen das die Fenster ausgewechselt werden, in einem Zimmer kann man ein Messer locker reinstecken und es bleibt drin, so moderig ist es!
Und Fachleute haben geraten neue Fenster einzusetzen und von aussen zu isolieren, jedoch ist nix dergleichen passiert.

Natürlich werden die Heizungen über Nacht ausgemacht.

Gibt es § dazu?


Nein, einen § der Vernunft vorschreibt gibt es leider nicht. Traurig

Das Problem ist, dass die angeblichen Fachleute offenbar ein untaugliches Urteil abgegeben haben. In der Angelegenheit gibt es die technische Lösung des Problems und die mietrechliche. Der Mieter hat Anspruch auf die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand. Wände zu von außen zu isolieren wäre die technische Lösung des Problems, auf die der Mieter aber keinen Anspruch hat. Ohne abweichende Vereinbarung ist das Gebäude in dem bei Vertragsabschluss vorhandenen Zustand vertragsgemäß. Ein Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters setzt einen Mangel voraus. Ein Mangel wird dann vorliegen, wenn das Gebäude nicht dem zur Zeitpunkt der Errichtung geltenden Spezifikationen entspricht bzw. wenn bei späteren Umbaute relevante Vorschriften nicht eingehalten wurden.
Anders formuliert: die Gleichung schlecht=mangelhaft gilt nicht.

Heizung über Nacht ausmachen könnte ein Teil des Problems sein.
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