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Nachholschulaufgabe- welche Rechte habe ich?

 
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shiwa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:38    Titel: Nachholschulaufgabe- welche Rechte habe ich? Antworten mit Zitat

Hallo,

Folgendes Problem.

Ich gehe auf ein öffentliches, staatlich gefördertes Abendgymnasium in Bayern, zur Erlangung meines Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg, und bin dort in der 1. Klasse.

Eine angesetzte Erdkundeschulaufgabe habe ich (entschuldigt) verpasst, und die Lehrerin in der darauffolgenden Stunde um einen Nachholtermin gebeten.
Dies sei kein Problem, sie müsse allerdings erst noch koordinieren und würde mir dann Bescheid geben.
Bevor dies jedoch geschah (bereits am nächsten Tag), erkrankte ich für über eine Woche, und war somit eine Woche nicht in der Schule anwesend.

Diesen Montag ging ich wieder in die Schule (mit ärztlichem Attest für die zurückliegende Woche), und fragte sogleich unseren Klassensprecher, ob unsere Erdkundelehrerin eine Nachricht für mich bzgl. der Nachholschulaufgabe hinterlassen habe. Er verneinte dies.
Da unsere Lehrer immer nur zu ihrem Unterricht in der Schule sind, beschloss ich, bis zum nächsten Unterricht zu warten.

In der Woche der Erkrankung war noch eine Bioschulaufgabe gewesen, für die ich schriftlich einen Nachholtermin für heute erhielt.
Gestern war ich verhindert, in die Schule zu gehen, (immer Freitags ist Erdkunde), und hoffte heute auf eventuelle Nachricht von der Nachholschulaufgabe.
Da ich immer noch krankheitsbedingt angeschlagen bin, und für heute auch noch "berufliche" (Babysitten ^^) Verpflichtungen hatte, ging ich in die ersten 2 Stunden und schrieb die Bioklausur nach.
Auch hier sah mich meine Klassenleiterin, und einige andere Mitschüler noch vor der Schulaufgabe.
Danach entschuldigte ich mich noch bei unserer Biolehrerin, die uns die Stunden danach unterrichten würde, und verließ die Schule.

Mit Entschuldigung Fehlen ist bei uns nicht schlimm, da vielen öfters etwas dazwischen kommt. Wichtig ist nur, nicht länger als eine Woche ohne Entschuldigung zu fehlen, und bei Schulaufgaben ebenfalls eine Entschuldigung nachzureichen und einen Nachholtermin mit dem entsprechenden Lehrer auszumachen.

Als ich dann knapp 1 Stunde nach Verlassen der Schule, weit weg von dieser, mein Handy klingeln hörte, ahnte ich nichts Böses.
Eine Klassenkameradin war dran, und teilte mir mit, unsere Erdkundelehrerin sei da und mein Nachholschulaufgabentermin "JETZT". Ich solle schnell kommen, sonst würde ich eine 6 erhalten.
Da ich aber 1. überhaupt keine Unterlagen besaß
mich 2. den Tag davor mit Biologie beschäftigt hatte (ich war ja immernoch der Annahme, einen Nachtermin zu erhalten- vor allem hätten wir am heutigen Tag gar kein Erdkunde gehabt, also noch weniger ein Grund der Annahme, dass ich plötzlich nachschreiben solle).
und 3. fern ab von der Schule war, mit Verpflichtungen und ohne die Chance, sowieso rechtzeitig zu kommen,

dankte ich ihr, und ließ ausrichten, dass ich keinen Termin erhalten hatte, und mich persönlich mit der Lehrerin in Verbindung setzen würde.

Ich finde das nicht fair, da ich weder etwas von dem Termin erfuhr, mich doch aber extra um einen Nachtermin bemühte, und somit komplett chancenlos war, heute den Termin wahrzunehmen (ganz zu schweigen von zwei Schulaufgaben an einem Tag *seufz*).

Gibt es hier irgendwelche Rechte bzgl. Nachholschulaufgaben?
Fristgerechte Terminsetzung, nicht mehr als 1 pro Tag (zählen Nachschriften rechtlich gleich wie normale Schulaufgaben?).???
Ich wäre über Antworten sehr dankbar.

Bis jetzt habe ich nur das hier
Zitat:
(AGSO)
§ 36
(4) Für Ankündigung und Inhalt von Schulaufgaben und Kurzarbeiten gilt § 44 Abs. 4 GSO .
(6) Für die zeitliche Verteilung von Schulaufgaben und Kurzarbeiten gilt § 44 Abs. 6 GSO entsprechend.


(AGSO)
§ 39
Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 48 GSO gilt mit der Maßgabe, daß
(...)


aus der Schulordnung für Abendgymnasien in Bayern gefunden- allerdings verweist das alles anscheinend noch auf veraltete Gesetzestexte, da die angegebenen Paragraphen nichts mehr mit Nachschriften zu tun haben oder aber nicht mehr existieren.

Bitte- hilfe. Geschockt
Mir wäre es sehr wichtig, diese Schulaufgabe auch wirklich nachschreiben zu können, und nicht einfach eine Note 6 zu bekommen- vor allem, da ich mich noch in der 1. Klasse befinde- sprich Probejahr, und die 6 wohl bis zum Halbjahr (nur 1 SA pro Halbjahr) nicht mehr auszugleichen- und somit auch das Probehalbjahr nicht bestanden wäre.

lg
shiwa
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shiwa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Vergessen: Ich bin die einzige, die eine Nachschrift zu der Schulaufgabe schreiben muss, alle anderen waren bei der SA anwesend.
D.h. sie kann noch nicht einmal mit anderen einen Termin ausgemacht haben- und es geht noch nicht einmal um mehr Aufwand, da sie die Nachholschulaufgabe ja heute nicht bei anderen Schülern schreiben muss und dann NOCHMAL eine für mich entwerfen muss.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo shiwa,

bevor Sie irgendwelche juristischen Überlegungen anstellen, sollten Sie versuchen, die fehlerträchtigen Kommunikationswege zu verbessern.

Haben Sie eine E-Mail-Adresse der Lehrerin?
Hat die Lehrerin ein Postfach in der Schule?

Falls tatsächlich beides mit Nein zu beantworten wäre, sollte es eine Schulsekretärin geben, über die ein Schreiben zuverlässig und zügig weitergeleitet werden kann.

Eine Frist von einer Woche für Entschuldigungen bei krankheitsbedingtem Fehlen halte ich für sehr ungewöhnlich. Vielleicht wird das geduldet, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie damit rechtlich auf der sicheren Seite sind. Eine Krankmeldung innerhalb von spätestens 3 Tagen halte ich für absolut zumutbar.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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