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Aufforderung eines Vermieters zur Schimmelbeseitigung

 
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Daniel1805
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 09:13    Titel: Aufforderung eines Vermieters zur Schimmelbeseitigung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mich würde folgendes interessieren: Ein Mieter hat in seiner Wohnung Schimmel entdeckt und dies dem Vermieter telefonisch mitgeteilt. Wie üblich ist der Mieter der Meinung es läge an der Wohnung (fehlende Isolierung, Wärmebrücken), und der Vermieter führt es auf falsches Lüftungsverhalten des Mieters zurück. Nun bekommt der Mieter einen Brief vom Vermieter mit der Bitte um "fachgerechte" Beseitigung des Schimmels.

Der Mieter sieht das natürlich nicht ein. Um des Frieden willens und da es nur kleine Flecken sind, ist er bereit sich aus dem Fachmarkt ein Mittelchen zu holen und zu versuchen den Schimmel zu entfernen. Dies ist vermutlich nicht das, was juristisch als "fachgerecht" zu bezeichnen ist.

Die Frage ist nun ob der Mieter, wenn er den Brief ignoriert und den Schimmel auf diese Art und Weise entfernt irgendwie stillschweigend zugesteht den Schimmel "fachgerecht" zu entfernen?

Besten Dank
Daniel
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 09:19    Titel: Re: Aufforderung eines Vermieters zur Schimmelbeseitigung Antworten mit Zitat

Daniel1805 hat folgendes geschrieben::
Der Mieter sieht das natürlich nicht ein. Um des Frieden willens und da es nur kleine Flecken sind, ist er bereit sich aus dem Fachmarkt ein Mittelchen zu holen und zu versuchen den Schimmel zu entfernen. Dies ist vermutlich nicht das, was juristisch als "fachgerecht" zu bezeichnen ist.


Oder das Einverständnis den Schimmel auch verursacht zu haben.
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 10:36    Titel: Re: Aufforderung eines Vermieters zur Schimmelbeseitigung Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Daniel1805 hat folgendes geschrieben::
Der Mieter sieht das natürlich nicht ein. Um des Frieden willens und da es nur kleine Flecken sind, ist er bereit sich aus dem Fachmarkt ein Mittelchen zu holen und zu versuchen den Schimmel zu entfernen. Dies ist vermutlich nicht das, was juristisch als "fachgerecht" zu bezeichnen ist.


Oder das Einverständnis den Schimmel auch verursacht zu haben.


??? Frage Frage Versteh ich jetzt nicht?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Auf solche Scherze wie selber beseitigen des Schadens sollte der Mieter sich nicht einlassen. Der VM ist für Instandsetzung verantwortlich und dabei sollte es bleiben. Denn wenn der Mieter rumfuscht, dann wird er dafür gegenüber dem VM haften. Was dann teuer werden kann.
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Daniel1805
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn der Vermieter grundsätzlich für die Beseitigung von Schimmel verantwortlich? Auch falls der Schimmel doch auf Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen ist?

@ktown: Ich glaube Werner hat nur die falsche Stelle zitiert. Die Frage ist wohl auch, ob der Mieter stillschweigend sein Einverständnis gibt den Schimmel verursacht zu haben, falls er den Brief ignoriert.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der VM ist immer für die Instandsetzung verantwortlich. Wenn der Schaden durch den Mieter verursacht wurde, kann der VM den Mieter zur Kasse bitten. Dieser darf dann den ganzen Spass bezahlen. Ob der Mieter den Schaden verursacht hat oder nicht ist ein herrliches Thema um sich durch alle rechtlichen Instanzen zu schlagen.

Aus dem ignorieren des Briefes lässt sich weder eine Zustimmung noch eine Ablehnung ableiten, es ist einfach keine Äusserung dazu getroffen worden.
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Daniel1805
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Besten Dank für die schnellen Antworten.

Gruß
Daniel
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