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Verfasst am: 21.01.09, 09:13 Titel: Aufforderung eines Vermieters zur Schimmelbeseitigung
Hallo zusammen,
mich würde folgendes interessieren: Ein Mieter hat in seiner Wohnung Schimmel entdeckt und dies dem Vermieter telefonisch mitgeteilt. Wie üblich ist der Mieter der Meinung es läge an der Wohnung (fehlende Isolierung, Wärmebrücken), und der Vermieter führt es auf falsches Lüftungsverhalten des Mieters zurück. Nun bekommt der Mieter einen Brief vom Vermieter mit der Bitte um "fachgerechte" Beseitigung des Schimmels.
Der Mieter sieht das natürlich nicht ein. Um des Frieden willens und da es nur kleine Flecken sind, ist er bereit sich aus dem Fachmarkt ein Mittelchen zu holen und zu versuchen den Schimmel zu entfernen. Dies ist vermutlich nicht das, was juristisch als "fachgerecht" zu bezeichnen ist.
Die Frage ist nun ob der Mieter, wenn er den Brief ignoriert und den Schimmel auf diese Art und Weise entfernt irgendwie stillschweigend zugesteht den Schimmel "fachgerecht" zu entfernen?
Verfasst am: 21.01.09, 09:19 Titel: Re: Aufforderung eines Vermieters zur Schimmelbeseitigung
Daniel1805 hat folgendes geschrieben::
Der Mieter sieht das natürlich nicht ein. Um des Frieden willens und da es nur kleine Flecken sind, ist er bereit sich aus dem Fachmarkt ein Mittelchen zu holen und zu versuchen den Schimmel zu entfernen. Dies ist vermutlich nicht das, was juristisch als "fachgerecht" zu bezeichnen ist.
Oder das Einverständnis den Schimmel auch verursacht zu haben.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 21.01.09, 10:36 Titel: Re: Aufforderung eines Vermieters zur Schimmelbeseitigung
Werner hat folgendes geschrieben::
Daniel1805 hat folgendes geschrieben::
Der Mieter sieht das natürlich nicht ein. Um des Frieden willens und da es nur kleine Flecken sind, ist er bereit sich aus dem Fachmarkt ein Mittelchen zu holen und zu versuchen den Schimmel zu entfernen. Dies ist vermutlich nicht das, was juristisch als "fachgerecht" zu bezeichnen ist.
Oder das Einverständnis den Schimmel auch verursacht zu haben.
??? Versteh ich jetzt nicht? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Auf solche Scherze wie selber beseitigen des Schadens sollte der Mieter sich nicht einlassen. Der VM ist für Instandsetzung verantwortlich und dabei sollte es bleiben. Denn wenn der Mieter rumfuscht, dann wird er dafür gegenüber dem VM haften. Was dann teuer werden kann.
Ist denn der Vermieter grundsätzlich für die Beseitigung von Schimmel verantwortlich? Auch falls der Schimmel doch auf Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen ist?
@ktown: Ich glaube Werner hat nur die falsche Stelle zitiert. Die Frage ist wohl auch, ob der Mieter stillschweigend sein Einverständnis gibt den Schimmel verursacht zu haben, falls er den Brief ignoriert.
Ja, der VM ist immer für die Instandsetzung verantwortlich. Wenn der Schaden durch den Mieter verursacht wurde, kann der VM den Mieter zur Kasse bitten. Dieser darf dann den ganzen Spass bezahlen. Ob der Mieter den Schaden verursacht hat oder nicht ist ein herrliches Thema um sich durch alle rechtlichen Instanzen zu schlagen.
Aus dem ignorieren des Briefes lässt sich weder eine Zustimmung noch eine Ablehnung ableiten, es ist einfach keine Äusserung dazu getroffen worden.
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