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"Die Berufsbezeichnung Fotograf ist in Deutschland nach wie vor geschützt. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört Fotograf nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Handwerken, d. h. in der Regel ohne Meisterbrief, eine Eintragung in die Handwerksrolle ist trotzdem notwendig".
Meiner Ansicht nach ist eine Eintragung in die Handwerksrolle aber gerade nicht notwendig. Denn beim Fotografen handelt es sich gem. § 18 Abs. 2 Handwerksordnung i.V.m. Anlage B Nr. 38 um ein zulassungsfreies Handwerk. Gem. § 19 Handwerksordnung müssen zulassungsfreie Handwerke lediglich in ein einfaches Verzeichnis, aber eben nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Fotograf ist meines Wissens, im Gegensatz zum z. B. Fotografenmeister, keine geschützte Berufsbezeichnung.
Je nachdem auf welchem Gebiet man tätig ist, kann aber eine Gewerbeanmeldung nötig sein (z.B. bei Hochzeits- und Eventfotografie, bei Paß-, Bewerbungs- und Portraifotografie, eben auf allen Gebieten, auf denen der klassische Fotograf tätig ist).
Bezüglich der Handwerksrolle muss ich zugeben, da für mich irrelevant - k. A.
Bei rein künstlerischer Fotografie oder reiner Pressefotografie reicht eine steuerliche Anmeldung als Freiberufler beim zuständigen Finanzamt.
Egal ob freiberuflich oder gewerblich tätig, besteht für alle Fotografen, Fotodesigner etc. pp. eine Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, auch wenn sie alleine, also ohne Angestellte, arbeiten _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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