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Kündigung PKV ?

 
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Nachtigal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 12:14    Titel: Kündigung PKV ? Antworten mit Zitat

Aufgrund der Beitragserhöhung hat Herr X Anfang Dez. 08 der Versicherung (PKV) mitgeteilt, dass er ggf. kündigen wird. Herr X kündigte jedoch nicht. Mitte Jan. 09 erhielt Herr X eine Kündigungsbestätigung rückwirkend zum 31.12.2009.
Neuer Beitrag für Jan. 09 wurde bereits abgebucht. Eine Kündigung kommt für Herrn X nach Beratung nicht mehr in Frage.
Herr X ist 11 Jahre bei dieser PKV versichert.

Kann die PKV o.g. Mitteilung schon als Kündigung ansehen?

Vielen Dank!

N.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 12:23    Titel: Re: Kündigung PKV ? Antworten mit Zitat

Nachtigal hat folgendes geschrieben::

Kann die PKV o.g. Mitteilung schon als Kündigung ansehen?
.
wie hat denn der Herr N sein Schreiben genau formuliert?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Nachtigal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Formulierung in etwa:

Herr X möchte einen günstigeren Tarif/Angebot unterbreitet bekommen. Ggf. würde er kündigen.

Dies war bereits Anfang Dez. 08.. Mitte Januar 09 bekam er eine Kündigungsbestätigung rückwirkend zum 31.12.2008. Neuer Beitrag für 2009 wurde jedoch bereits abgebucht.
Herr X möchte aber nicht kündigen.

N.
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paps1959(2)
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

m.E. kommt es auf die genaue Wortwahl im Schreiben an.

Ist die Formulierung eindeutig entweder preiswerter Tarif oder Kündigung und der Versicherer hat keinen Alternativtarif anzubieten, dann...

Möglich wäre eine Rücknahme der einseitigen Kündigungserklärung durch den VN, was jedoch der Versicherer nicht akzeptieren muss

Oder auch Schreiben / Telefonat mit dem Versicherer, dass ein Irrtum auf Seiten der Versicherung vorliegt.

Notfalls hilft der Ombudsmann.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

paps1959(2) hat folgendes geschrieben::
Ist die Formulierung eindeutig entweder preiswerter Tarif oder Kündigung und der Versicherer hat keinen Alternativtarif anzubieten, dann...
ist das immer noch keine Kündigung. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedüftige Willenserklärung - da ist kein Raum für wenn - dann. Deshalb kann ich hier
Nachtigal hat folgendes geschrieben::
Herr X möchte einen günstigeren Tarif/Angebot unterbreitet bekommen. Ggf. würde er kündigen.
auch keine Kündigung erkennen.

Das
paps1959(2) hat folgendes geschrieben::
Oder auch Schreiben / Telefonat mit dem Versicherer, dass ein Irrtum auf Seiten der Versicherung vorliegt.
halte ich für eine gute Idee.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Nachtigal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Biber. Sehe es ähnlich.

@paps1959(2)
Danke für den Tipp bezügl. Ombudsmann. Hoffe aber, ich werde den nicht brauchen.

N.
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Nachtigal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht interessiert es ja.

Versicherung sah ein, dass genanntes Schreiben (noch) keine Kündigung darstellte.
Erledigt!

Vielen Dank!
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