Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.02.05, 23:28 Titel: Gebühr für Kirchenaustritt
Wenn eine Person aus der Kirche austreten möchte, kann sie das nur über ein bestimmtes Amt (meistens Standesamt) gegen eine Gebühr tun.
Hier ist doch eindeutig die Religionsfreiheit eingeschränkt, oder etwa nicht?!
Benötigt man zum klagen einen Anwalt, oder kann diese Angelegenheit auch anders zu einer gerichtlichen Institution gebracht werden, die dies prüfen muss? _________________ **
Erfolg ist die Kunst FELER zu machen, die keiner mergt!
**
"eindeutig" - ja ne, iss klar. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 20.02.05, 23:37 Titel: Re: Gebühr für Kirchenaustritt
Sven E. hat folgendes geschrieben::
Wenn eine Person aus der Kirche austreten möchte, kann sie das nur über ein bestimmtes Amt (meistens Standesamt) gegen eine Gebühr tun.
Hier ist doch eindeutig die Religionsfreiheit eingeschränkt, oder etwa nicht?!
Warum?
Erstens hätte man ja nicht eintreten müssen (auch bei Kleinkindern hat nicht der Staat über den Eintritt entschieden, sondern das Kind selbst, vertreten durch seine Eltern),
zweitens kostet eine Dienstleistung staatlicher Behörden üblicher Weise Geld,
und drittens ist nirgends festgelegt, daß die Inanspruchnahme von Grundrechten immer kostenfrei sein müßte.
(Aus dem Recht auf Freizügigkeit folgt auch nicht, daß die Bundesbahn jeden Deutschen kostenlos überall hin in Deutschland bringen müßte.)
Verfasst am: 23.02.05, 21:50 Titel: Re: Gebühr für Kirchenaustritt
Sven E. hat folgendes geschrieben::
Hier ist doch eindeutig die Religionsfreiheit eingeschränkt, oder etwa nicht?!
Sie haben recht. Es handelt sich um eine Einschränkung des Art. 4 GG, die allerdings ohne weiteres verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. So eine marginale Belastung sollte Ihnen ihr Glaubensbekenntnis schon wert sein. Oder geht es Ihnen etwa nur um die Kirchensteuer? Das würde uns aber erschüttern...
Nunja,
wenn Sie schonmal beim Klagen sind,
dann gehen Sie auch gleich gegen unser Ausweisgesetz vor.
Ich habe es noch nie eingesehen das ich für einen Ausweis, denn ich ja gar nicht haben will sondern muss, auch noch Geld bezahlen soll.
es ist schon seltsam in Deutschland, daß man die Kirchensteuer über das Finanzamt abführen muß, das der Beitrag für die Kirche somit notfalls mit Gewalt eingetrieben wird und man den Austritt nicht bei der Kirche selbst, sondern auch beim Finanzamt beantragen muß (natürlich gegen Gebühren)
Mir ist kein anderes Land bekannt, wo dies so geregelt ist. Auch theologisch entspricht diese Regelung keineswegs den Inhalten, auf welchen die beiden großen Kirchen in D basieren (das gehört in ein anderes Forum)
Leider will es die Kirche aber so (weils sie mit diesem Verfahren kostengünstiger kommt) Falls Du Dich gegen diese Prozedur der Kirchenaustrittes wehren willst, wende Deine Beschwerde an die Kirche und an Öffentlichkeit. Mache dort deutlich, daß Du über Deine Mitgliedschaft bzw. Nichtmitgliedschaft direkt mit der Kirche bzw. Deiner Gemeinde verhandelst, und dies ein Finanzamt aber überhaupt nichts anzugehen hat. Vielleicht ereichst Du zumindest, dass diese Diskrepanz überhaupt mal ins öffentliche Bewußtsein kommt. Ich wünsche Dir viel Glück, wobei ich persönlich es schade finde, daß Du die Kirche verlässt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.