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Ruhestandsbeamter erneut in den Dienst bestimmt

 
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nurkumpel33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 16
Wohnort: geldern

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 18:18    Titel: Ruhestandsbeamter erneut in den Dienst bestimmt Antworten mit Zitat

Hallo
Smilie
wenn ein Ruhestandsbeamter (wegen Krankheit)nach 5 Jahren wieder in den Dienst soll welche Rechtsmittel kann man dagegen einlegen und wie lange dauern die Verfahren?
Kennt sich jemand mit solch einem Fall aus?

Vielen Dank für die Antwort Lachen
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch schon ein beitrag da
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=166591
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nurkumpel33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 16
Wohnort: geldern

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 00:04    Titel: Re: Ruhestandsbeamter erneut in den Dienst bestimmt Antworten mit Zitat

Hallo Sehr glücklich

hat keiner eine Antwort auf meine Frage welche Rechtsmittel es gibt und wie lange die Verfahren dauern?

Vielen Dank
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wollen sie jetzt dieselbe Fragestellung alle 2 Wochen neu einbringen?
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svnmr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn ich mir den §37 BBG ansehe steht es dem Dienstherrn doch zu, seine Leute wieder in den Dienst zuversetzen.
Es sei denn die Gründe für den einstweiligen Ruhestand liegen noch vor.
Dann würde ich sagen, einen auf Beamtenrecht spezialisierten Anwalt suchen (läßt sich im Netz sicher finden) und dagegen vorgehen.

Liegen die Gründe nicht mehr vor, dann (meine persönliche Meinung): geh arbeiten Andere müssen das auch.
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das Rechtsmitel st der Widerspruch gegen den Bescheid
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