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Verfasst am: 22.01.09, 12:38 Titel: Restschuld, Zinsentwicklung und Zahlungsverlauf
Guten Tag zusammen,
ich hätte da mal ne Frage...
es geht um Person A. Person A hat Schulden bei einem Mobilfunkbetreiber anhaufen lassen. Das Unternehme beauftragte nach einiger Zeit ein Inkasso-Büro mit der Eintreibung der Summe. Person A hat mit dem Inkasso-Büro eine Ratenzahlung in Höhe von 30,- Euro monatlich vereinbart und nach Genehmigung der Ratenzahlung diesen Betrag per Dauerauftrag auf ein Konto des Inkasso-Büro pünktlich überwiesen.
Und nun kommt es zur Frage: Klärung der Restschuld
Person A wollte nach 5 Jahren wissen, wie hoch die Restschuld noch sei. Auf ihre Bitte hin, bekam sie ein Schreiben, in dem die Restschuld beziffert wurde. Person A bekam jedoch keinen Überblick über die ganzen Sache, denn die Zinsentwicklung in diesem Schreiben nicht genannt wurde.
In unregelmäßigen Abständen bekommt Person A vom Inkasso-Büro eine Aufforderung der Zahlung der monatlichen Teilbeträge. Irgendwann rief Person A beim Inkasso an und fragte, warum sie immer wieder mal solche Schreiben bekäme, denn die Zahlung läuft über das Bankkonto per Dauerauftrag. Daraufhin bekam Person A die Mitteilung, dass wenn das Unternehmen den BEtrag nicht verbuchen kann, dann wird so ein Schreiben rausgeschickt. Person A wurde etwas nachdenklich... Laut Bank wurden die Zahlungen stets pünktlich überwiesen, dies erscheint schließlich auch auf den Kontoauszügen von Person A. Person A rief nochmal beim Inkasso Unternehmen an und bat um die Zusendung der Daten bezüglich Restschuld, Zinsentwicklung und ZAhlungsverlauf, um die Sache nachvollziehen zu können... Dies wurde seitens des Inkasso-Büro abgewiesen, mit den Worten, es stünde Person A nicht zu, sich über die Zinsentwicklung sowie Zahlungsverlauf zu informieren.
Soll man dazu sagen, besagtes Inkasso Büro befindet sich in Österreich, mit Geschäftstellen in Deutschland, Schweiz, und noch irgendwo. Das Geld wurde mit Einverständnis der österreichischen Inkasso Büro auf ein Konto in Deutschland überwiesen, um Kosten zu sparen. Als die Zahlungen begannen, gab es noch die Überweisungsgebühren auf ausländische Konten.
Die Frage ist nun: Hat Person A das Recht, sich detailliert über Zinsentwicklung und Zahlungsverlauf zu informieren, bzw. ob das Unternehmen verpflichtet wäre, auf Nachfrage diese Daten dem Schuldner zukommen zu lassen?!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.01.09, 13:00 Titel:
Nun, ein Schuldverhältnis ist ein Sonderrechtsverhältnis zwischen zwei Parteien. In diesem gelten Treu und Glauben, § 242 BGB. Aus Treu und Glauben dürfte hier folgen, daß der Gläubiger auf Verlangen des Schuldners diesem ein vollständiges Forderungskonto zur Verfügung stellen muß. Ich könnte mir sogar vorstellen, daß dem Schuldner ein Zurückbehaltungsrecht an weiteren Raten zustehen könnte, wenn der Gläubiger den Wunsch des Schuldners nach einem Forderungskonto verweigert.
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