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Titel vorhanden - nächste Schritte nach über einem Jahr

 
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Smally
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 17:45    Titel: Titel vorhanden - nächste Schritte nach über einem Jahr Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

angenommen Gläubiger A hat seit 1,5 Jahren (März 2007) einen Titel gegen Schuldner B über eine Summe von 650€.

Vor 1,5 Jahren hat A sich bereits vom zuständigen Amtsgericht einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis besorgt.

Da stand damals, dass B bereits vor 3 Jahren (2005) die EV abgegeben hatte und vor 2 Jahren (2006) eine HA erhalten hat.

A hat daraufhin erst einmal nichts weiter unternommen, da die Vermutung nahe lag, dass nichts zu holen sei.

Nun möchte A erneut versuchen sein Geld zu bekommen.

Wie sollte A nun vorgehen?

- Adresse über das EInwohnermeldeamt herausfinden oder es über die alte bekannte Adresse versuchen (Eine Adresse und auch Telefonnummer der Eltern von B ist bekannt, an diese wurde damals auch immer Zahlungsaufforderungen geschickt)
- Bei den Eltern anrufen (falls ja, was erfragen)
- Gerichtsvollzieher beauftragen
- Erneut einen Auszug aus Schuldnerkartei anfordern, da eine gewisse Zeit vergangen ist

Was wäre die sicherste Methode um nicht unnötig noch mehr Geld zu investieren?
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt kostet zwischen 3 und 8 EUR. Das Geld würde ich investieren. Die Kosten können auch gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.
Schuldnerregister würde ich immer fragen (in Hamburg z.B. kostenlos).
Wenn Telefonnummer vorhanden ist kann man natürlich anrufen und fragen, ob das Geld nun gezahlt wird und, falls nicht, mit dem GVZ drohen. Wenn aber die EV gerade "abgelaufen" ist und sich nicht wahnsinnig viel geändert hat, wird wahrscheinlich wieder nichts zu holen sein..
_________________
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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Smally
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte man es also erst übers einwohnermeldeamt versuchen und dann ans enstprechende Amtsgericht oder gleich wieder an das altbekannte Amtsgericht?

Kann ein Schuldner Einträge bei mehreren Amtsgerichten haben, wenn er umgezogen ist?
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das Amtsgericht ermittelt keine neuen Adressdaten. Wenn der Schuldner umgezogen ist und eine EV am Gericht des neuen Wohnortes abgegeben hat, weiß das vorherige Gericht das nicht (unbedingt).
Eine Einwohnermeldeamtsanfrage kann ich eigentlich immer empfehlen, vor allem da sie wirklich nicht viel Geld kostet.
_________________
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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Reno72
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Paddy82 hat folgendes geschrieben::
Eine Einwohnermeldeamtsanfrage kann ich eigentlich immer empfehlen, vor allem da sie wirklich nicht viel Geld kostet.


Dauert aber u. U. sehr lange. In Berlin liegt die Bearbeitungsdauer von EMA-Anfragen derzeit bei ca. 12 Wochen Geschockt

Falls nur nicht sicher ist, ob der Schuldner noch unter der bekannten Anschrift wohnt, ist eine Anschriftenprüfung über die Deutsche Post empfehlenswert (Ensprechenden Vordruck=Postkarte gibt´s bei der Post). Ist wesentlich günstiger und schneller. Ergibt sich hieraus, dass die Anschrift nicht mehr korrekt ist, kann die EMA immer noch gemacht werden.
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Smally
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

A ist nun folgendermaßen vorgegangen.

1. Anruf bei den Eltern von B. --> Leider nur Herausgabe einer Telefonnummer von B, wo immer nur die Mailbox ran geht.

2. Information vom Einwohnermeldeamt. --> B ist immer noch bei seinen Eltern gemeldet.

Welche Schritte sollten nun eingeleitet werden? Direkt Gerichtsvollzieher beauftragen, oder 70€ investieren um eine Vermögensermittlung einzuleiten?
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