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ABE beim Roller

 
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lamak
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 21:19    Titel: ABE beim Roller Antworten mit Zitat

Hallo,


habe eine 50er [Name gelöscht. Forenregeln beachten! Biber], mir vor Jahren mal einen neuen Auspuff einbauen lassen, [Name gelöscht. Forenregeln beachten! Biber].
Der Roller fährt jetzt wesentlich schneller als vorher, vorher waren es 60 km/h, jetzt zirka 80 km/h. Habe den Sticker der Dabei war an den Roller geklebt, der mit der ABE.

Meine Frage ist nun, erlischt die Betriebserlaubnis vom Roller oder mache ich überhaupt was illegal?
Also in der Anleitung vom Auspuff steht, er hat einen e-Pass bzw, eine EG-Zulassung und dort steht ich habe freie Nutzung im Straßenverkehr...

Ist das denn alles so korrekt? Weil der Geschwindigkeitsunterschied mit schon zu denken gibt....

Liebe Grüße!
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme an, daß es sich um einen Roller handelt, der regulär eine bbH von 45km/h (bzw. 50km/h wenn er bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen ist) handelt?
Dann ist die Betriebserlaubnis erloschen, unabhängig davon was in den Begleitpapieren des Auspuffs steht.

Zudem handelt es sich jetzt bei dem Roller nicht mehr um ein Kleinkraftrad, sondern um ein Kraftrad. Somit benötigst du eine Fahrerlaubnis der Klasse A. Falls du diese nicht hast, ist jede Fahrt mit dem Roller eine Straftat (§21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis).
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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lamak
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Roller wurde vor 2001 zugelassen.
Nur wieso steht in den Papieren des Auspuffs denn, er dürfte angebracht und auf den Straßen gefahren werden?
Ich habe ja wie gesagt diesen e-Pass und in der Anleitung steht, dass ich nichts nachtragen müsste in den Papieren.

Danke übrigens für die Antwort.
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

lamak hat folgendes geschrieben::
Nur wieso steht in den Papieren des Auspuffs denn, er dürfte angebracht und auf den Straßen gefahren werden?.

Das weiß ich nicht.
Vielleicht wurde der Auspuff nicht ordnungsgemäß montiert und dies hat zur Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit geführt?
Vielleicht lügt der Auspuffhersteller in seinem Schreiben?
Vielleicht ist die erhöhte Geschwindigkeit aber auch im Alter des Rollers und dem dadurch bedingten Verschleiß begründet?

In jedem Fall sind 80km/h weit über der Toleranz, welche die Polizei im Fall einer Kontrolle noch akzeptieren würde.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
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lamak
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Jens,

also der Auspuff ist von einer seriösen Firma, das weiß ich und wurde auch ordnungsgemäß angebracht, da mein Alter gerostet war- er sollte lediglich als Ersatz dienen
.
Von der Geschwindigkeitserhöhung durch Montage des neuen Auspuffs wusste ich nichts, ja ich weiß, Unwissen schützt vor..... Mit den Augen rollen nicht.

An wen kann ich mich denn am besten wenden, momentan fahre ich den Roller sowieso nicht, möchte in Zukunft aber auch keine Straftat begehen.

Danke nochmals für deine Hilfe!
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dann würde ich den Roller in einer Fachwerkstatt prüfen lassen. Dort sollte man in der Lage sein, die Geschwindigkeit in den legalen Bereich zu drosseln.

lamak hat folgendes geschrieben::
Danke nochmals für deine Hilfe!
Kein Problem, gern geschehen.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
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lamak
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das werde ich am besten mal machen.
Danke.
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