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luca_on_air FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.01.09, 22:53 Titel: Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol |
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Wenn bei einer Farhgemeinschaft der Fahrer regelmäßig Alkohol trinkt und die Mitfahrer wissen das (sie waren dabei, als er diverse Biere getrunken hat) - welche Folgen hat das für die Mitfahrenden im Falle eines Unfalls? |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 21.01.09, 23:13 Titel: |
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Möglicherweise, dass die Mitfahrer neben der Behandlung der Verletzungen auch auf den Geisteszustand untersucht werden _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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luca_on_air FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.01.09, 23:23 Titel: |
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Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung oder kann sie es ablehnen, weil selbst verschuldet?
Und wer kommt für eventuellen Arbeitsausfall auf? |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 21.01.09, 23:23 Titel: |
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Tastenspitz hat folgendes geschrieben:: | Möglicherweise, dass die Mitfahrer neben der Behandlung der Verletzungen auch auf den Geisteszustand untersucht werden |
Auf welcher Rechtsgrundlage soll eine solche Untersuchung begründet werden? _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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rockbender FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2008 Beiträge: 386
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Verfasst am: 21.01.09, 23:32 Titel: |
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Jens L hat folgendes geschrieben:: | Tastenspitz hat folgendes geschrieben:: | Möglicherweise, dass die Mitfahrer neben der Behandlung der Verletzungen auch auf den Geisteszustand untersucht werden |
Auf welcher Rechtsgrundlage soll eine solche Untersuchung begründet werden? |
Eine nie in Gesetzen verfasste sinvolle Vorgehensweise.
Gesunder Menschenverstand. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 21.01.09, 23:35 Titel: |
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rockbender hat folgendes geschrieben:: | Gesunder Menschenverstand. |
Was bitte schön hat das deutsche Recht (und in einem Forum zur Diskussion über eben dieses befinden wir uns hier) mit gesundem Menschenverstand zu tun? _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 21.01.09, 23:40 Titel: Re: Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol |
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luca_on_air hat folgendes geschrieben:: | Wenn bei einer Farhgemeinschaft der Fahrer regelmäßig Alkohol trinkt und die Mitfahrer wissen das (sie waren dabei, als er diverse Biere getrunken hat) - welche Folgen hat das für die Mitfahrenden im Falle eines Unfalls? |
Rechtsgrundlage? Begründeter Anfangsverdacht? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 21.01.09, 23:43 Titel: |
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Jens L hat folgendes geschrieben:: | rockbender hat folgendes geschrieben:: | Gesunder Menschenverstand. |
Was bitte schön hat das deutsche Recht (und in einem Forum zur Diskussion über eben dieses befinden wir uns hier) mit gesundem Menschenverstand zu tun? |
Treffer! Auf die Antwort bin ich gespannt. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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rockbender FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2008 Beiträge: 386
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Verfasst am: 21.01.09, 23:59 Titel: |
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Tastenspitz hat folgendes geschrieben:: | Jens L hat folgendes geschrieben:: | rockbender hat folgendes geschrieben:: | Gesunder Menschenverstand. |
Was bitte schön hat das deutsche Recht (und in einem Forum zur Diskussion über eben dieses befinden wir uns hier) mit gesundem Menschenverstand zu tun? |
Treffer! Auf die Antwort bin ich gespannt. |
Danke, du hast mich verstanden. |
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luca_on_air FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 29
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Verfasst am: 22.01.09, 00:03 Titel: |
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Für den/die Mitfahrer ist das bestimmt nicht amüsant... Sorry.
Es wäre schön, wenn einem Nichtjuristen die Folgen erläutert würden.
Danke für den Link. |
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Rena Hermann FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.12.2005 Beiträge: 2886
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Verfasst am: 22.01.09, 00:28 Titel: Re: Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol |
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luca_on_air hat folgendes geschrieben:: | Wenn bei einer Farhgemeinschaft der Fahrer regelmäßig Alkohol trinkt und die Mitfahrer wissen das (sie waren dabei, als er diverse Biere getrunken hat)... |
Vor der gemeinsamen Fahrt, bei der jener der Fahrer war? Oder nur sonst mal?
Kam für mich jetzt nicht so klar raus...
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 22.01.09, 00:37 Titel: |
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Jens L hat folgendes geschrieben:: | Was bitte schön hat das deutsche Recht (...) mit gesundem Menschenverstand zu tun? | Oft genug leider eher wenig. Das bedeutet aber nicht, daß der mehr oder minder gesunde Menschenverstand im FDR zur Sprache kommt.
Wobei ich der Meinung bin, daß es mit dem Verstand nicht sonderlich weit her sein kann, wenn jemand sich freiwillig zu einem Fahrer ins Auto setzt, der vor der Fahrt diverse Biere getrunken hat. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 22.01.09, 11:15 Titel: |
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Die Frage des TE zeigt doch aber, dass er sich mit dem Sachverhalt auseinander setzt.
Adromir hat bereits die Urtele durch Verlinkung genannt.
Demnach kann es passieren, dass den Beifahrer eine Mitschuld trifft, und zwar im Bezug auf die Forderungen gegen den Fahrer. Geht man von dem Urteil des OLG Hamm aus, so wird man auf der Hälfte der Kosten sitzenbleiben.
Der Arbeitsausfall würde sodann auch nur zur Hälfte erstattet werden.
Problematisch ist auch die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung zur durchsetzung seiner Interessen. Diese könnte die Kostendeckung verweigern.
Ob dieser Gefahren bietet es sich also an, in Zukunft bei anderen mitzufahren, oder gar das eigene Fahrzeug zu benutzen. |
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luca_on_air FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 29
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Verfasst am: 22.01.09, 19:44 Titel: Re: Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol |
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Rena Hermann hat folgendes geschrieben:: | luca_on_air hat folgendes geschrieben:: | Wenn bei einer Farhgemeinschaft der Fahrer regelmäßig Alkohol trinkt und die Mitfahrer wissen das (sie waren dabei, als er diverse Biere getrunken hat)... |
Vor der gemeinsamen Fahrt, bei der jener der Fahrer war? Oder nur sonst mal?
Kam für mich jetzt nicht so klar raus...
Gruß
Rena |
Es handelt sich um einen Verein, der zuweilen auf diversen Veranstaltungen außerorts zugegen ist. Und natürlich bilden sich in so einem Falle Fahrgemeinschaften, um die Kosten niedrig zu halten.
Der Fahrer (F) hat ein Alkoholproblem und trinkt eigentlich jedes Mal Alkohol. Ob bereits vor der Hinfahrt, vermag ich nicht zu sagen. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Manchmal - nicht immer - fährt jemand anders das Auto dann zurück. Seither F einen neuen Wagen hat, gibt er aber auch niemandem mehr den Schlüssel.
Nun will sich jemand aus diesem Verein eben dieser Fahrgemeinschaft nicht anschließen, weil er selbst dabei war, als der F. nächtens mit Tempo 120 durch eine geschlossene Ortschaft bretterte und anschließend mit etwa 80, 90 einen nur halbwegs befestigten Waldweg befuhr - Im Frühherbst, wo bekanntlich das ein oder andere Reh auf Liebespfaden im Wald unterwegs ist. Und zuvor hat der Mitfahrer gesehen, wie der F. Bier und Kümmerlinge geordert und getrunken hat.
Jetzt kommen in diesem Verein Diskussionen auf, der Mitfahrer solle sich mal nicht so haben und ja, alle wüssten, dass F. gern einen über den Durst trinkt. Und bis jetzt sei ja noch nichts passiert. Außerdem sei in dem Auto noch Platz gewesen und da müsse man nicht noch zusätzlich eine weitere Fahrgemeinschaft aufmachen, bei der man sich ja irgendwie auch die Kosten teilen müsse.
Wenn also ein Auto A1 mit vier Personen besetzt ist, koste das bei einer Strecke x vielleicht 20 Euro, die sich die vier Leute teilen, also für jeden 5 Euro. Wenn zwei Autos A1 und A2 mit je zwei Personen fahren, dann sind das gleich 40 Euro (für jeden wären das immerhin 10 €, und das sei einfach nicht nötig.
Das weitere Problem ist, das Auto2 nur ein Kleinwagen ist, in den keine vier Leute reinpassen. Deswegen könnte/sollte/dürfe also nur A1 fahren. |
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