Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
luca_on_air
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 22:53    Titel: Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol Antworten mit Zitat

Wenn bei einer Farhgemeinschaft der Fahrer regelmäßig Alkohol trinkt und die Mitfahrer wissen das (sie waren dabei, als er diverse Biere getrunken hat) - welche Folgen hat das für die Mitfahrenden im Falle eines Unfalls?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise, dass die Mitfahrer neben der Behandlung der Verletzungen auch auf den Geisteszustand untersucht werden Böse
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
luca_on_air
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung oder kann sie es ablehnen, weil selbst verschuldet?
Und wer kommt für eventuellen Arbeitsausfall auf?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Möglicherweise, dass die Mitfahrer neben der Behandlung der Verletzungen auch auf den Geisteszustand untersucht werden Böse

Auf welcher Rechtsgrundlage soll eine solche Untersuchung begründet werden?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Möglicherweise, dass die Mitfahrer neben der Behandlung der Verletzungen auch auf den Geisteszustand untersucht werden Böse

Auf welcher Rechtsgrundlage soll eine solche Untersuchung begründet werden?


Eine nie in Gesetzen verfasste sinvolle Vorgehensweise. Mit den Augen rollen

Gesunder Menschenverstand.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das OLG Saarbrücken sah einen Fall so: http://www.rp-online.de/public/article/auto/ratgeber/340169/Teilschuld-fuer-Mitfahrer-betrunkener-Autofahrer.html Ebenso das OLG Hamm, mit seinem Urteil Az. 9 U 183/99 und auch das OLG Celle 14 U 132/04
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

rockbender hat folgendes geschrieben::
Gesunder Menschenverstand.

Was bitte schön hat das deutsche Recht (und in einem Forum zur Diskussion über eben dieses befinden wir uns hier) mit gesundem Menschenverstand zu tun?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 23:40    Titel: Re: Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol Antworten mit Zitat

luca_on_air hat folgendes geschrieben::
Wenn bei einer Farhgemeinschaft der Fahrer regelmäßig Alkohol trinkt und die Mitfahrer wissen das (sie waren dabei, als er diverse Biere getrunken hat) - welche Folgen hat das für die Mitfahrenden im Falle eines Unfalls?

Rechtsgrundlage? Begründeter Anfangsverdacht? Cool
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
rockbender hat folgendes geschrieben::
Gesunder Menschenverstand.

Was bitte schön hat das deutsche Recht (und in einem Forum zur Diskussion über eben dieses befinden wir uns hier) mit gesundem Menschenverstand zu tun?

lautes Lachen Treffer! Auf die Antwort bin ich gespannt.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Jens L hat folgendes geschrieben::
rockbender hat folgendes geschrieben::
Gesunder Menschenverstand.

Was bitte schön hat das deutsche Recht (und in einem Forum zur Diskussion über eben dieses befinden wir uns hier) mit gesundem Menschenverstand zu tun?

lautes Lachen Treffer! Auf die Antwort bin ich gespannt.


Danke, du hast mich verstanden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
luca_on_air
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Für den/die Mitfahrer ist das bestimmt nicht amüsant... Sorry.
Es wäre schön, wenn einem Nichtjuristen die Folgen erläutert würden.

Danke für den Link.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 00:28    Titel: Re: Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol Antworten mit Zitat

luca_on_air hat folgendes geschrieben::
Wenn bei einer Farhgemeinschaft der Fahrer regelmäßig Alkohol trinkt und die Mitfahrer wissen das (sie waren dabei, als er diverse Biere getrunken hat)...

Vor der gemeinsamen Fahrt, bei der jener der Fahrer war? Oder nur sonst mal?
Kam für mich jetzt nicht so klar raus...

Gruß
Rena
_________________
The angels have the phone box
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Was bitte schön hat das deutsche Recht (...) mit gesundem Menschenverstand zu tun?
Oft genug leider eher wenig. Das bedeutet aber nicht, daß der mehr oder minder gesunde Menschenverstand im FDR zur Sprache kommt.

Wobei ich der Meinung bin, daß es mit dem Verstand nicht sonderlich weit her sein kann, wenn jemand sich freiwillig zu einem Fahrer ins Auto setzt, der vor der Fahrt diverse Biere getrunken hat.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.09, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage des TE zeigt doch aber, dass er sich mit dem Sachverhalt auseinander setzt.

Adromir hat bereits die Urtele durch Verlinkung genannt.

Demnach kann es passieren, dass den Beifahrer eine Mitschuld trifft, und zwar im Bezug auf die Forderungen gegen den Fahrer. Geht man von dem Urteil des OLG Hamm aus, so wird man auf der Hälfte der Kosten sitzenbleiben.

Der Arbeitsausfall würde sodann auch nur zur Hälfte erstattet werden.

Problematisch ist auch die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung zur durchsetzung seiner Interessen. Diese könnte die Kostendeckung verweigern.

Ob dieser Gefahren bietet es sich also an, in Zukunft bei anderen mitzufahren, oder gar das eigene Fahrzeug zu benutzen.
Nach oben
luca_on_air
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 19:44    Titel: Re: Fahrer einer Fahrgemeinschaft trinkt Alkohol Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
luca_on_air hat folgendes geschrieben::
Wenn bei einer Farhgemeinschaft der Fahrer regelmäßig Alkohol trinkt und die Mitfahrer wissen das (sie waren dabei, als er diverse Biere getrunken hat)...

Vor der gemeinsamen Fahrt, bei der jener der Fahrer war? Oder nur sonst mal?
Kam für mich jetzt nicht so klar raus...

Gruß
Rena


Es handelt sich um einen Verein, der zuweilen auf diversen Veranstaltungen außerorts zugegen ist. Und natürlich bilden sich in so einem Falle Fahrgemeinschaften, um die Kosten niedrig zu halten.
Der Fahrer (F) hat ein Alkoholproblem und trinkt eigentlich jedes Mal Alkohol. Ob bereits vor der Hinfahrt, vermag ich nicht zu sagen. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Manchmal - nicht immer - fährt jemand anders das Auto dann zurück. Seither F einen neuen Wagen hat, gibt er aber auch niemandem mehr den Schlüssel.

Nun will sich jemand aus diesem Verein eben dieser Fahrgemeinschaft nicht anschließen, weil er selbst dabei war, als der F. nächtens mit Tempo 120 durch eine geschlossene Ortschaft bretterte und anschließend mit etwa 80, 90 einen nur halbwegs befestigten Waldweg befuhr - Im Frühherbst, wo bekanntlich das ein oder andere Reh auf Liebespfaden im Wald unterwegs ist. Und zuvor hat der Mitfahrer gesehen, wie der F. Bier und Kümmerlinge geordert und getrunken hat.
Jetzt kommen in diesem Verein Diskussionen auf, der Mitfahrer solle sich mal nicht so haben und ja, alle wüssten, dass F. gern einen über den Durst trinkt. Und bis jetzt sei ja noch nichts passiert. Außerdem sei in dem Auto noch Platz gewesen und da müsse man nicht noch zusätzlich eine weitere Fahrgemeinschaft aufmachen, bei der man sich ja irgendwie auch die Kosten teilen müsse.
Wenn also ein Auto A1 mit vier Personen besetzt ist, koste das bei einer Strecke x vielleicht 20 Euro, die sich die vier Leute teilen, also für jeden 5 Euro. Wenn zwei Autos A1 und A2 mit je zwei Personen fahren, dann sind das gleich 40 Euro (für jeden wären das immerhin 10 €, und das sei einfach nicht nötig.
Das weitere Problem ist, das Auto2 nur ein Kleinwagen ist, in den keine vier Leute reinpassen. Deswegen könnte/sollte/dürfe also nur A1 fahren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.