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Jetzt kommen in diesem Verein Diskussionen auf, der Mitfahrer solle sich mal nicht so haben…
Der Mitfahrer, der sich hat, scheint hier wohl der einzige zwischen diskutierenden Pappnasen zu sein, der den oben bereits angesprochenen gesunden Menschenverstand besitzt und einsetzt. Hoffentlich bleibt er standhaft. Oh, Mann…
Wenn die Mitfahrer aus Eigennutz zur Kostenersparnis mit dem Betrunkenen fahren bzw. den als Fahrer bestimmen, könnte man vielleicht auch in den Bereich der Anstiftung gelangen.
Sicher nicht, Volker, aber die Bereitschaft selbst zu fahren ist natürlich durchaus vorhanden, wenn man weiß, dass man nicht allein die Kosten trägt.
Dass der Verein darauf achtet, die Fahrkosten gering zu halten, ist ja durchaus nachvollziehbar.
Gäbe es denn Punkte in Flensburg, wenn man zu einem Besoffenen ins Auto steigt und den Fahrtantritt nicht verhindert hat?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.01.09, 22:03 Titel:
luca_on_air hat folgendes geschrieben::
Dass der Verein darauf achtet, die Fahrkosten gering zu halten, ist ja durchaus nachvollziehbar.
Wenn das lange genug gut geht, kann man wenigstens einen anständigen Beitrag zum AOK-Chopper oder zur Beerdigung leisten, wenn es dann doch nicht mehr gut geht... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Dass die Fahrtkosten niedrig gehalten werden sollen, steht ja außer Frage. Gleichwohl ist es eher ungewöhnlich, dass ein Verein private Fahrtkosten übernimmt.
Sicherlich wäre die Bereitschaft größer, selbst zu fahren, wenn der Verein sich an den Fahrtkosten beteiligen würde.
Im Rahmen der Gefahrenabwägung und im Zusammenhang mit dem Ausgangssachverhalt, wäre es in jedem Fall ratsam entweder selbst oder gar nicht zu fahren.
Denn es kann ja auch nicht sein, dass der Verein Kosten sparen will und auf der anderen Seite von seinen Mitgliedern - eben aus diesem Grunde - verlangt, bei alkoholisierten Fahrern mitzufahren.
ERGO: Wer fährt, bekommt die Fahrtkosten erstattet. Wenn dies im Rahmen von Fahrgemeinschaften geregelt werden kann, um die Kosten niedrig zu halten, ist das okay.
Nicht okay ist, von Mitfahrern zu verlangen, dass sie bei Alkoholisierten Fahrern mitfahren.
Fahrtkosten nicht oder nur zum Teil zu erstatten, weil man ja die Möglichkeit hatte, in einer Fahrgemeinschaft mitzufahren, halte ich im genannten Schverhalt für äußerst fragwürdig.
Auf solche Ideen kommt ja nicht mal das Finanzamt.
Fakt jedoch ist, dass hinsichtlich der Folgen im Bezug auf die Ausgangsfrage alles beantwortet wurde.
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