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Verfasst am: 22.01.09, 00:01 Titel: Zweiten Prüfungszeitraum nicht korrekt anrechnen?
Guten Abend,
meine Universität hat zu Beginn dieses Semesters erstmals für meinen (Bachelor-) Studiengang einen zweiten Prüfungszeitraum geschaffen. Dies verschafft mir die Möglichkeit, die Prüfungen zu entzerren und 6 Klausuren im ersten, und 4 Klausuren im zweiten Zeitraum zu schreiben.
Im Moment befinde ich mich im dritten Semester, also kurz vor dem Hauptstudiuum. Um zu den Prüfungen des Hauptstudiums zugelassen zu werden, benötige ich mindestens 66 ECP.
Bestehe ich alle Klausuren aus dem ersten Prüfungszeitraum, komme ich auf exakt 65,5 ECP, zusammen mit dem zweiten Zeitraum sind es dann 80 ECP.
Da nun allerdings der 2. Zeitraum (Juni) zu nah an dem 1. Zeitraum des 4. Semesters (ab August - Oktober) liegt, argumentiert das Prüfungsamt, dass sämtliche Klausuren aus dem 2. Prüfungszeitraum nicht mehr für die 66 Punkte Grenze mit einbezogen werden können, da eine Korrektur der Arbeiten in einem so kurzen Zeitraum nicht möglich ist.
Dieses Argument bringt das Prüfungsamt allerdings nun einen Monat nach der verbindlichen Anmeldung für die Klausuren, so dass keine Möglichkeit besteht, noch eine Klausur in den ersten Zeitraum zu verschieben, und so auf > 66 ECP zu kommen.
(Wie) kann das Prüfungsamt das rechtfertigen?
Wie ist hier die Rechtslage?
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