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Verfasst am: 22.01.09, 00:06 Titel: Praxis der Nachlassgerichte
Hallo liebe Community-Mitglieder,
hätte mal eine kurze Frage zur Praxis bei Testamentseröffnungen bzw. der Vorgehensweise der Nachlassegerichte.
Fallkonstellation:
Erblasserin X (keine Kinder, sondern nur noch einen lebenden Bruder) verstirbt und hinterlässt....
a) ein Testament, in dem der Bruder enterbt wird (Bruder ist ja generell kein Pflichtteilsberechtigter, smoit vollständiges Enterben möglich)
b) kein Testament
Frage:
Wird der Bruder in den Fällen a) und b) jeweils vom Nachlassgericht über das Ableben der Schwetser informiert? Ist ein Schreiben des Nachlassgerichts mit der Bezeichnung "gesetzlicher Erbe" an den Bruder automatisch ein Indikator dafür, dass dem Gericht kein Testament vorliegt, der Bruder somit nicht enterbt wurde und somit die gsetzliche Erbfolge eintritt?
Für Hilfe / Erfahrungsberichte von eurer Seite wäre ich dankbar.
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Bemühungen.
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 22.01.09, 08:29 Titel: Re: Praxis der Nachlassgerichte
zyxxyz_1980 hat folgendes geschrieben::
Wird der Bruder in den Fällen a) und b) jeweils vom Nachlassgericht über das Ableben der Schwetser informiert?
Mangels gesetzlicher Regelung grundsätzlich: NEIN
Soweit die Anschrift des Bruders dem Nachlaßgericht bekannt ist, erhält er von dem eröffneten Testament aber Kenntnis.
Zitat:
Ist ein Schreiben des Nachlassgerichts mit der Bezeichnung "gesetzlicher Erbe" an den Bruder automatisch ein Indikator dafür, dass dem Gericht kein Testament vorliegt, der Bruder somit nicht enterbt wurde und somit die gsetzliche Erbfolge eintritt?
Nein - es kann immer noch eine Verfügung von Todes wegen "auftauchen". _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
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