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Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 22.01.09, 10:26 Titel:
waimea002 hat folgendes geschrieben::
Eine Vereinbarung mit der Bank? Von wem? Dem Erben und TV?
Die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über das Konto müsste zwischen dem Testamentsvollstrecker oder dem Erben und der Bank vereinbart worden sein.
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