Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Erbfrage zu Problem Schulden und Erbe .......
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Erbfrage zu Problem Schulden und Erbe .......

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ohnePapa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:23    Titel: Erbfrage zu Problem Schulden und Erbe ....... Antworten mit Zitat

Hallo,
wie mein Nick Name schon schreibt ist unser lieber Papa viel zu früh im Oktober nach einem Schlaganfall gestorben. Weinen

Jetzt ist das ganze total verflixt. Ich bin seit ich Säugling bin mit ihm aufgewachsen aber nicht adoptiert. Daher falle ich a.d Erbreihe aus.

Es gibt noch 2 leibliche Geschwister aus 2. Ehe und 2 aus 1. Ehe.

Fakt ist, dass Papa Schulden in Höhe um die 400.000 Euro hinterlässt. Das in Form einen Hauses welches schon mal i.d Zwangsversteigerung war aber nicht versteigert wurde. Daher konnte er mit einem neuen Kredit das Haus weiter behalten. Jetzt ist er nicht mehr da.

die 2 großen Schwestern haben für sich und deren Kinder das Erbe ausgeschlagen.

Meine Mutter hat meinen kleineren Schwestern (22, 19) wohl irgendwas eingepläut. Auf jeden Fall haben diese das Erbe schriftlich nicht ausgeschlagen.

Ich habe neulich mal gefragt ob jetzt mal ein Brief kam was jetzt mit dem Erbe sei. Antwort meiner Mutter war "Nein". Aber das ganze ist doch jetzt schon 3 Monate her. Und vor allem denken meine Schwester sie haften durch das "nicht Erbe ausschlagen" nicht (meine Mutter zahlt momentan noch selbst die Hausrate)

Was passiert denn nachdem wenn man ein Erbe nicht abgeschlagen hat. Und klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber meine kleinen Schwestern sind i.d Ausbildung oder Schule und haben sich selbst nicht informiert.

Ich danke Euch wenn Ihr mehr wisst.

LG

ohnePapa
_________________
---- das Leben ist zu schön um es nur schwarz-weiß zu sehen Smilie)))
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was passiert denn nachdem wenn man ein Erbe nicht abgeschlagen hat. Und klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber meine kleinen Schwestern sind i.d Ausbildung oder Schule und haben sich selbst nicht informiert.

Wenn man eine Erbschaft nicht innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfalls beim Nachlassgericht oder einem Notar ausschlägt, ist man sozusagen "automatisch" Erbe geworden. Dazu gehören auch die Schulden.

Es gibt aber auch nach Annahme des Erbes noch die Möglichkeit Nachlassinsolvenz zu beantragen und somit die Erbschaft auf den Nachlass zu begrenzen.

Zitat:
...meinen kleineren Schwestern (22, 19) ...

Na, so "klein" sind die Schwestern wohl auch nicht mehr.
Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ohnePapa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja "so klein" stimmt schon. Aber was ist denn eine Nachlassinsolvenz?

Und jetzt mal grob gesagt für was haften Erben wenn es nur Schulden sind??? Sorry bin absolut evtl. naiv oder und weiss nicht was passiert. Geht es im schlimmsten Fall bis zu dem Punkt, dass meine kleinen Schwestern selbst Insolvenz beantragen müssen (aufgrund ihrer unwissenheit, faulheit sich zu informieren etc..... !) Danke
Grüße
_________________
---- das Leben ist zu schön um es nur schwarz-weiß zu sehen Smilie)))
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal herzliches Beileid,

die Erben treten an die Stelle des Verstorbenen mit allen Pflichten. Das kann letztlich dazu führen, dass man in die Insovenz geht, denn man muss alle Schulden übernehmen (wenn man das Erbe nicht ausschlägt oder den anderen genannten Weg geht).

Faulheit schütz vor Schaden nicht.

Nachlassinsolvenz heisst, dass das der Erbe max. soviel der Schulden zurückzahlen muss wie der Nachlass wert war. D.h. der Erbe verhindert damit mit eigenen Geld nachschiessen zu müssen.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Informationen über die Verpflichtungen der Erben vor und bei der Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens kann man hier und dort nachlesen.

Die Erben können sich an die Rechtsantragsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts wenden. Zuständig ist das insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ohnePapa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank.

Dann kommt ja einiges auf meine Schwestern, Mutter zu. Aber wohl selbst schuld.

Grüße
_________________
---- das Leben ist zu schön um es nur schwarz-weiß zu sehen Smilie)))
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.