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Verfasst am: 19.01.09, 19:23 Titel: Erbfrage zu Problem Schulden und Erbe .......
Hallo,
wie mein Nick Name schon schreibt ist unser lieber Papa viel zu früh im Oktober nach einem Schlaganfall gestorben.
Jetzt ist das ganze total verflixt. Ich bin seit ich Säugling bin mit ihm aufgewachsen aber nicht adoptiert. Daher falle ich a.d Erbreihe aus.
Es gibt noch 2 leibliche Geschwister aus 2. Ehe und 2 aus 1. Ehe.
Fakt ist, dass Papa Schulden in Höhe um die 400.000 Euro hinterlässt. Das in Form einen Hauses welches schon mal i.d Zwangsversteigerung war aber nicht versteigert wurde. Daher konnte er mit einem neuen Kredit das Haus weiter behalten. Jetzt ist er nicht mehr da.
die 2 großen Schwestern haben für sich und deren Kinder das Erbe ausgeschlagen.
Meine Mutter hat meinen kleineren Schwestern (22, 19) wohl irgendwas eingepläut. Auf jeden Fall haben diese das Erbe schriftlich nicht ausgeschlagen.
Ich habe neulich mal gefragt ob jetzt mal ein Brief kam was jetzt mit dem Erbe sei. Antwort meiner Mutter war "Nein". Aber das ganze ist doch jetzt schon 3 Monate her. Und vor allem denken meine Schwester sie haften durch das "nicht Erbe ausschlagen" nicht (meine Mutter zahlt momentan noch selbst die Hausrate)
Was passiert denn nachdem wenn man ein Erbe nicht abgeschlagen hat. Und klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber meine kleinen Schwestern sind i.d Ausbildung oder Schule und haben sich selbst nicht informiert.
Ich danke Euch wenn Ihr mehr wisst.
LG
ohnePapa _________________ ---- das Leben ist zu schön um es nur schwarz-weiß zu sehen )))
Was passiert denn nachdem wenn man ein Erbe nicht abgeschlagen hat. Und klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber meine kleinen Schwestern sind i.d Ausbildung oder Schule und haben sich selbst nicht informiert.
Wenn man eine Erbschaft nicht innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfalls beim Nachlassgericht oder einem Notar ausschlägt, ist man sozusagen "automatisch" Erbe geworden. Dazu gehören auch die Schulden.
Es gibt aber auch nach Annahme des Erbes noch die Möglichkeit Nachlassinsolvenz zu beantragen und somit die Erbschaft auf den Nachlass zu begrenzen.
Zitat:
...meinen kleineren Schwestern (22, 19) ...
Na, so "klein" sind die Schwestern wohl auch nicht mehr.
ja "so klein" stimmt schon. Aber was ist denn eine Nachlassinsolvenz?
Und jetzt mal grob gesagt für was haften Erben wenn es nur Schulden sind??? Sorry bin absolut evtl. naiv oder und weiss nicht was passiert. Geht es im schlimmsten Fall bis zu dem Punkt, dass meine kleinen Schwestern selbst Insolvenz beantragen müssen (aufgrund ihrer unwissenheit, faulheit sich zu informieren etc..... !) Danke
Grüße _________________ ---- das Leben ist zu schön um es nur schwarz-weiß zu sehen )))
die Erben treten an die Stelle des Verstorbenen mit allen Pflichten. Das kann letztlich dazu führen, dass man in die Insovenz geht, denn man muss alle Schulden übernehmen (wenn man das Erbe nicht ausschlägt oder den anderen genannten Weg geht).
Faulheit schütz vor Schaden nicht.
Nachlassinsolvenz heisst, dass das der Erbe max. soviel der Schulden zurückzahlen muss wie der Nachlass wert war. D.h. der Erbe verhindert damit mit eigenen Geld nachschiessen zu müssen.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 20.01.09, 11:56 Titel:
Informationen über die Verpflichtungen der Erben vor und bei der Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens kann man hier und dort nachlesen.
Die Erben können sich an die Rechtsantragsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts wenden. Zuständig ist das insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
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