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"Abstaz Warenrücknahme" versteh den inhalt nich??

 
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BorisDieKlinge80
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 11:28    Titel: "Abstaz Warenrücknahme" versteh den inhalt nich?? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

habe mir Möbel gekauft.. wobei ich ein Teil zurückgeben muss (weil es in die wohnung nich angebracht werden kann). Es ist aber schon länger als 14 Tage her, und folgendes Steht in den AGB's bei "Wahrenrücknahme":
Zitat:

Wahrenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und /oder der Rücknahme gelieferter Ware hat die Verkäuferin Anspruch auf Ausgleich
für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderungwie folgt:
Für infolge des Vertrags gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw., Ersatz in enstandener
Höhe. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkredit-
geschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze v.H. (%) vom vereinbarten Kaufpreis ohne Abzüge als vereinbart:

Zeitraum nach der Lieferung Polsterwaren sonstige Möbel
innherhalb des 1. Halbjahren 35% 25%
innherhalb des 2. Halbjahren 45% 35%
innherhalb des 3. Halbjahren 60% 45%
innherhalb des 4. Halbjahren 70% 55%
innherhalb des 3. Jahres 80% 60%
innherhalb des 4. Jahres 90% 75%
innherhalb des 5. Jahres 98% 85%
innherhalb des 6. Jahres 100% 95%


Gegenüber diesen Pauschalsätzen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass der Verkäuferin keine oder nur eine
wesentliche geringere Einbuße entstanden ist. Ebenso bleibt der Verkäuferin der Nachweis offen, dass höhere, als
die im vorgenannten Pauschalsatz genannten Einbußen enstanden sind und das Recht vorbehalten, diese höheren
Beträge anstelle des Pauschaltsatzes zu fordern.
Die vorstehenden Absätze gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rückstritts nach
erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten
Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach dem §§ 355 ff. BGB.


1. Kann ich überhaupt die Möbel noch zurück geben?
2. Gelten die Stornierungsgebühren auch wenn die Möbel noch nich geliefert wurden?
3. Ich hab die Möbel mit Preisnachlässen gekauft, gilt das dann noch?
4. Habe alles Barbezahlt, ist das ein Vorteil gegen über Kreditgeschäften?

Jetzt entziffert mal den Artikel, ich versteh da nix groß.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Mal abgesehen davon, dass diese AGB offenbar von Legasthenikern stammen, wäre erstmal zu klären, ob die Verkäuferin grds. die Möglichkeit einer Rückabwicklung einräumt, sonst gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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BorisDieKlinge80
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

hmm, wenn die verkäuferin nun sagt.. ok wir nehmen das teil zurück.. was kann ich an Warenwert zurückerstatten? Weil ja noch nich geliefert wurde, und das stück neu und verpackt ist-
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Verkäufer zurücknimmt, dann geschieht das aus Kulanz, deshalb kann er auch die Bedingungen frei bestimmen.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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