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Verfasst am: 22.01.09, 09:31 Titel: Mieter kündigt, will dann aber doch nicht raus.
Folgende fiktive situation:
Ein Mieter (M) kündigt seine Wohnung fristgerecht.
(Wohnug sei gegenwärtig für Ihn nicht haltbar)
Der Vermieter (VM) nimmt dies zur Kenntniss.
M hat noch Mietrückstände (ein Teilrückstand der schon ein paar Monate alt ist und die letzte Monatsmiete)
M überlegt sich jetzt das er doch in der Wohnung verbleiben möchte.
(Die finanzielle Situation hätte sich deutlich gebessert)
Der VM hält allerdings nicht allzuviel davon. Nachdem M nach mehrfacher Rücksprache
zur Besichtigung der Wohnung immer wieder den Termin absagt, fordert der VM den M schriftlich auf zu einem bestimmten Termin dort anwesend zu sein und die aussenstände unverzüglich zu begleichen.
Da 5 Tage später noch kein Geld eingegangen ist, ist wohl auch an eine Einhaltung des Termins (zwecks nachvermietung) nicht zu denken.
Alle Kontaktversuche des VM auch Persönlicher Versuch (klingeln) wurden bisher ignoriert.
Der VM befürchtet das der M auch die nächte Miete nicht zahlen wird und auch nicht bereit ist fristgerecht die Wohnung zu räumen.
Wie sollte der VM weiter vorgehen, um sich Gesetzeskonform zu verhalten?
Entweder auf Zahlung klagen per Urkundenprozess oder abwarten bis Kündigungsfrist zu ende ist und dann auf Räumung und Zahlung klagen. In beiden Fällen empfiehlt sich ein Anwalt für Mietrecht.
Sollte der vermieter ggf. noch auf die weiter evtl. dazukommende mnietschuld reagieren?...
soweit mir bekannt ist kann der VM doch nach 2 ausstehenden monatsmieten kündigen.....fristlos?
kann der VM eine in diesem Fall auch eine schadensersatzforderung stellen, weil er durch das nicht betreten lassen des Mieters keine nachvermietung vornehmen kann?
Wie siehts mit nem Anwalt aus... Wer trägt die kosten.
vor allem, wenn wie vermutet wird beim Mieter nichts groß zu holen ist.
Die Kosten für den gesamten Spass wird der VM erstmal auslegen müssen. Wenn der VM den Prozess gewinnt, wird der Mieter sehr wahrscheinlich die Kosten des VMs tragen. Ist bei dem Mieter nichts zu holen, wird der VM auf den Betrag sitzen bleiben.
Fristlos kann er kündigen wenn 2 Monatsmieten voll sind. Kann der VM natürlich auch machen. Nur wenn der Mieter dann vollständig bezahlt ist die Kündigung unwirksam und es müsste wenigstens hilfsweise fristgerecht gekündigt werden. Was aber dann nochmal länger dauern würde.
Wenn der VM nicht weitervermieten kann und dies beweisbar ist, dann kann er dafür auch noch Schadensersatz verlangen.
geh ich wohl recht in der Annahme, das auch nach fristloser Kündigung der VM keinesfalls selbstständig tätig werden darf und ggf. ein Schloss austauscht bzw. die Wohnung aufmachen lässt?!
Fristlos kann er kündigen wenn 2 Monatsmieten voll sind. Kann der VM natürlich auch machen. Nur wenn der Mieter dann vollständig bezahlt ist die Kündigung unwirksam und es müsste wenigstens hilfsweise fristgerecht gekündigt werden. Was aber dann nochmal länger dauern würde.
Wäre es in der dargestellten Lage überhaupt sinnvoll, hilfsweise fristgerecht zu kündigen? Der Mieter hat doch schon fristgerecht gekündigt (das Schreiben liegt dem Vermieter ja hoffentlich noch vor). Würde diese Kündigung denn hinfällig, falls der Vermieter vorher wegen der Rückstände fristlos kündigen würde?
Meine Vorgehensweise als Vermieter wäre in so einem Fall, bei Mietrückständen über 2 Monaten fristlos zu kündigen (mit Räumungsfrist von 2 Wochen, um den Menschen nicht voll im Regen stehen zu lassen). Sollte er die Miete dann doch noch zahlen, den vom Mieter genannten Kündigungstermin abwarten. Und wenn er dann immer noch da ist (oder wenn er im Fall der fristlosen Kündigung nicht zum Termin ausgezogen ist), sofort einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses widersprechen und einen Anwalt mit der Räumungsklage und Schadensersatzforderungen beauftragen. Und leise schniefend der Dinge (evtl. bis zur Zwangsräumung) und Kosten harren, die dann kommen .... Wäre das der korrekte Weg?
Das würde ich auch so sehen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Wie siehts mit nem Anwalt aus... Wer trägt die kosten.
Wie schon mein Vorgänger richtig geschrieben hat, muss die Kosten erstmal VM tragen und kann diese dann, bei gewonnenem Prozess, von M einklagen. Ist M zahlungsunfähig, hat VM allerdings das Nachsehen. Da sich laut Angabe die finanzielle Situation von M ja scheinbar verbessert hat (liegt das schriftlich vor?) besteht m.E. gute Chance das Geld wieder zu bekommen.
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Soda ist kein Anwalt und hat nur eine persönliche Meinung!
erstmal vielen dank für die überaus hilfreichen antworten in diesem fiktiven fall....
zu den näheren gegebenheiten:
dem VM liegt selbstverständlich die kündigung in schriftlicher form vor.
auch seine Zahlungsaufforderung und Terminsetzung zum besichtigen der Wohnung.
liegt in Kopie inkl. Einschreibebeleg vor.
Leider ist die Aussage der verbesserten finanziellen Situation nur fernmündlich.
Würde der Vermieter ggf. einen titel zugesprochen bekommen, sollte sich die ganze sache erst vor gericht klären lassen?! Und wäre dieser Titel nicht 30 Jahre einsetzbar?
ich muss nochmal bemerken, dass es extrem erstaunlich ist, wie wenig chance man hat jmd. aus seinem eigentum zu bekommen, selbst bei eier soliden kündigung... ich bin ziemlich geschockt.
ich muss nochmal bemerken, dass es extrem erstaunlich ist, wie wenig chance man hat jmd. aus seinem eigentum zu bekommen, selbst bei eier soliden kündigung... ich bin ziemlich geschockt.
Ich bin auch schockiert.
Also ich wusste, dass es nicht einfach ist, einen Mieter zu kündigen.
Aber wenn der Mieter selber zum Datum X kündigt, dann ist er ab dem Tag danach doch unrechtmäßig in der Wohnung??? Das käm doch aufs Gleiche raus als würde ich mir Zutritt zu einer unvermieteten Wohnung verschaffen und dort erstmal bleiben - da würden die mich doch schneller raustragen, als ich gucken kann.
tja so hätte ich das auch gedacht....
aber nochmal zurück zum Thema, bei einer fristlosen Kündigung wegen 2 Mietrückständen....
ggf der M zieht tatsächlich ohne weiteres murren aus, wie verhält es sich mit den mietrückständen?
Einklagbar?, wenn ja, welche anwaltssparte wäre hier zuständig... auch mietrecht?
Das käm doch aufs Gleiche raus als würde ich mir Zutritt zu einer unvermieteten Wohnung verschaffen und dort erstmal bleiben - da würden die mich doch schneller raustragen, als ich gucken kann.
Tja. Und was würdest du sagen, wenn morgen einer vor deiner Tür steht und behauptet, genau das habest DU getan? Darf der dich dann auch einfach mal schnell raustragen? - Erzählen kann man nämlich viel, wenn der Tag lang ist.
Unser Rechtsstaat folgt da einem ganz einfachen, schon lange vor ihm erprobten Prinzip: Wenn zwei sich streiten, entscheidet ein Richter, wer Recht hat, nicht die Streithähne selbst. Schon zehn Minuten Meditieren über diese Frage zeigt, dass es anders gar nicht gehen kann.
@occu: Die Forderungen sind natürlich einklagbar. Und es empfiehlt sich ein Fachanwalt für Mietrecht, weil ja vor Gericht die mietrechtlichen Gründe für die Forderung dargelegt werden müssen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
tja so hätte ich das auch gedacht....
aber nochmal zurück zum Thema, bei einer fristlosen Kündigung wegen 2 Mietrückständen....
ggf der M zieht tatsächlich ohne weiteres murren aus, wie verhält es sich mit den mietrückständen?
Einklagbar?, wenn ja, welche anwaltssparte wäre hier zuständig... auch mietrecht?
Ich würde auf einen Anwalt erstmal verzichten, da man vor dem Amtsgericht auch keinen Anwalt braucht. Ein Mahnbescheid bewirkt bisweilen Wunder. Sollte der Mieter Widerspruch einlegen wird es vor Gericht geklärt. Dort kann der Vermieter sich durchaus alleine erklären...
occu hat folgendes geschrieben::
nochmals vielen dank...... eine sache hätte ich allerdings nochmal gerne gewußt.
im falle einer fristlosn kündigung seitens des VM, wie lange muss der VM dem M einräumen um die Wohnung zu übergeben, bzw. raus zu sein
ach ja.. und wenn man eine räumungsklage erwirkt, wie lange dauert sowas in etwa, bis dann ein M ggf wirklich raus ist?
thx
Occu
In der Regel kann man von 7 Tagen Räumungsfrist ausgehen. Wielange eine Räumungsklage dauert hängt ganz vom Arbeitsaufwand der Gerichte und deren Geschwindigkeit ab. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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