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Ina11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 13.01.09, 10:37 Titel: Hausverkauf, wann muss Käufer Auslagen ersetzen? |
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Hallo,
mal angenommen, Familie Kurt verkauft ihr Häuschen am Stadtrand. Wie üblich, zahlt sie für das ablaufende Jahr Grundsteuer und Hausversicherung weiter, bis im folgenden Jahr die Rechnungen hierfür direkt an Frau Zacharias, die Käuferin, gehen.
Das Jahr ist um, Familie Kurt hat die ausgelgten Beträge bei Frau Zacharias eingefordert, doch die rührt sich nicht.
Gibt es Fristen, in denen die verauslagten Summen an den Verkäufer zurückzuzahlen sind?
Liebe Grüße aus dem aalglatten Bremen,
Ina |
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@migo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 13.01.09, 15:16 Titel: |
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Zitat: | Wie üblich, zahlt sie für das ablaufende Jahr Grundsteuer und Hausversicherung weiter, |
Diese Abgaben sind am Jahresanfang für das laufende Jahr fällig. Was wurde denn darüber im Kaufvertrag festgehalten. |
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Ina11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 13.01.09, 15:20 Titel: |
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nichts bzw. normal: §6 Nutzen und Lasten: ..vom Tage der Besitzübergabe an gehen Kosten und Nutzen.....und die mit dem Kaufgegenstand verbundene Haftung auf den Käufer über. Grundsteuer und sonstige laufende Lasten einschl. aller Verpflichtungen aus den den Kaufgegenstand betreffenden Versicherungen sowie die allegemeine Verkehrssicherungspflicht trägt der Käufer ebenfalls ab dem Tag der Besitzübergabe."
Über Fristen zur Rückzahlung steht dort nichts. |
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Ina11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 16.01.09, 22:46 Titel: |
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Schubs! Hat denn niemand einen Rat für mich? |
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Ina11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 19.01.09, 16:55 Titel: |
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Letzer Aufruf: kann mir denn wirklich niemand weiterhelfen?? |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 19.01.09, 17:27 Titel: |
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Ina11 hat folgendes geschrieben:: | Grundsteuer und sonstige laufende Lasten einschl. aller Verpflichtungen aus den den Kaufgegenstand betreffenden Versicherungen sowie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht trägt der Käufer ebenfalls ab dem Tag der Besitzübergabe.
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Die vorstehend wiedergegebene Vereinbarung im Kaufvertrag verpflichtet den Käufer, dem Verkäufer die Aufwendungen für die dort genannten laufenden Lasten zu ersetzen, soweit der Verkäufer sie für die Zeit nach der Besitzübergabe getragen hat. |
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Ina11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 20.01.09, 00:23 Titel: |
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Danke, ja.
Aber welche Fristen muss er für die Rückzahlung einhalten, falls für das letzte Jahr noch der Verkäufer Grundsteuer und Versicherung gezahlt hat? Weißt du das auch?
Lieben Gruß aus Bremen,
Ina |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 20.01.09, 09:50 Titel: |
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Ina11 hat folgendes geschrieben:: | Aber welche Fristen muss er für die Rückzahlung einhalten, falls für das letzte Jahr noch der Verkäufer Grundsteuer und Versicherung gezahlt hat? |
Wieso Fristen? Die Erstattung wird mit der Besitzübergabe fällig. |
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Ina11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 22.01.09, 01:18 Titel: |
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Nehmen wir mal an, der neue Besitzer hat auch nach 10 Monaten nicht gezahlt. Er reagierte auch nicht auf Anschreiben und zweifache Fristsetzung. Was dann? |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 22.01.09, 10:15 Titel: |
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Der Verkäufer könnte seinen Anspruch, wenn er ihn für rechtlich begründet hält, z.B. durch einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (siehe hier) gerichtlich geltend machen, eventuell nach einer entsprechenden Ankündigung an den Käufer. |
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Ina11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.09.2005 Beiträge: 187
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Verfasst am: 22.01.09, 16:22 Titel: |
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Danke!
Naja, wenn im Kaufvertrag schon geregelt ist, dass der Käufer die anteilige Versicherungs- und Grundsteuerlast zu tragen hat, besteht an der Zahlungsverpflichtung des Käufers wohl kein Zweifel. Ein Mahnbescheid ist ja auch für ihn noch günstiger als eine Zivilklage, die er verlieren würde. |
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