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Gemeinsamer Mietvertrag: Ausstieg erzwingen?

 
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:53    Titel: Gemeinsamer Mietvertrag: Ausstieg erzwingen? Antworten mit Zitat

Angenommen, M1 und M2 unterschreiben gemeinsam einen Mietvertrag bei VM.
Beide trennen sich, M1 zieht aus.

Frage: Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf derer M2 von M1 den Ausstieg aus dem Mietvertrag verlangen kann, sodaß nur noch M2 Mieter ist?
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mit gefangen, mit gehangen. Es können nur beide gemeinsam kündigen. Alles andere Bedarf der Zustimmung aller Beteiligten (also auch der VM). Stimmt nur einer nicht zu, bleibt nur die gemeinsame Kündigung der beiden Mieter. Verweigert einer der beiden die Zustimmung, muss die Zustimmung vor Gericht eingeklagt werden vom anderen Mieter. Da beide Mieter zusammen eine Bruchteilsgemeinschaft/Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, können beide unabhängig vom anderen die Auflösung der Gemeinschaft verlangen. Achja und der VM muss nicht mit einen der beiden Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen, es kann also sein das beide Mieter raus müssen, obwohl einer gerne drin wohnen bleiben würde.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nee. Das wäre ja eine Änderung des Vertrages und dazu bedarf es des Einverständnisses ALLER Beteiligten, also auch des Vermieters.
Von Seiten der Mieter ist hier nur eine Kündigung möglich. Die hat aber von beiden Mieter gemeinsam ausgesprochen zu werden, da sie hier nur zusammen 'der Mieter' sind.
Da die beiden eine 'Gemeinschaft nach Bruchteilen' darstellen, kann aber jeder der Gemeinschafter vom Anderen jederzeit die Auflösung dieser Gemeinschaft und auch die Abwicklung der Rechtsgeschäfte dieser Gemeinschaft verlangen, konkret also die Mitwirkung bei der Kündigung.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Merci. Cool
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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