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Frist Nebenkostenabrechnung

 
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 11:36    Titel: Frist Nebenkostenabrechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

bekanntlich ist der Vermieter ja gemäß § 556 Abs. 3 BGB verpflichtet, die Abrechnung der Nebenkosten binnen 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode abzurechnen.

Gibt es Hinweise aus Gesetz, Urteilen oder Kommentaren, wonach diese Frist bei Mietverhältnissen zwischen gewerblichen Parteien nicht anwendbar ist?

Inkognito
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.09, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

OLG Düsseldorf 10. Zivilsenat
vom 27.04.2006
Aktenzeichen: I-10 U 169/05, 10 U 169/05
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sowie:

LG Essen 10. Zivilkammer
vom 29.11.2007
Aktenzeichen: 10 S 240/07 hat folgendes geschrieben::
Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Es besteht schon Streit darüber, ob § 556 III Satz 3 BGB auf gewerbliche Mietverhältnisse anzuwenden ist, denen sicherlich vergleichbare Sachverhalte zugrunde liegen ( Staudinger § 556 BGB Rdn. 8 mwN - auch das OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.4.2006 - AZ: 10 U 169/05 - lehnt dies ab, weil der Gesetzgeber die allein für das Wohnraumietrecht konzipierte Regelung bewusst nicht in den Verweisungskanon des § 578 BGB aufgenommen hat - ).
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sowie:

KG Berlin 12. Zivilsenat
vom 29.12.2006
Aktenzeichen: 12 U 117/06 hat folgendes geschrieben::
Die Rechtsfolge des im Bereich der Wohnraummiete geltenden § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, wonach nach Ablauf der Abrechnungsfrist des Satzes 2 (spätestens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums) die Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen ist, wird nicht auf Gewerbemietverträge übertragen
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

MoniX hat folgendes geschrieben::
OLG Düsseldorf 10. Zivilsenat
vom 27.04.2006
Aktenzeichen: I-10 U 169/05, 10 U 169/05


und

MoniX hat folgendes geschrieben::
Sowie:

(...)


und

MoniX hat folgendes geschrieben::
Sowie:

(...)


Ja, OK, 1000 Dank. Ist zwar nicht die Wunschantwort, hat mich aber dennoch überzeugt. Geschockt

Inkognito
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.09, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

*knicksmach* Winken
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