Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Recht über die Nutzung der Gemeindschaftsräume
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Recht über die Nutzung der Gemeindschaftsräume

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Harrison
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 18:18    Titel: Recht über die Nutzung der Gemeindschaftsräume Antworten mit Zitat

Guten Abend

Ich hätte eine Frage zu der folgenden Situation:

Im Flur des Kellers eines MFH, indem ich eine eigentums wohnung besitze, habe ich einen Kühlschrank wegen Platzmangels abgestellt. Soweit so gut. Nun kommt das Hauptsächliche problem. Der Hausmeister und die Hausverwaltung haben sich beschwert aus welchem Grund auch immer, das der Kühlschrank dort weg soll. Sie haben mit einer Art Zwangsräumung gedroht. Auf der Keller(Flur)tür ist zwar ein vermerk das das Abstellen jeglicher Art von Gegenständen untersagt ist dennoch hat eine Nachbarin sämtliche Blumen mit Blumentöpfen auch dort abgestellt.
Auf meinen Hinweis gegenüber dem Hausmeister und der Hausverwaltung bezüglich den Blumen meinten diese das die Blumen für die Allgemeinheit da wären und deshalb dort stehen dürfen.
Was würdet ihr mir Empfehlen? Soll ich bzw muss ich den Kühlschrank wegräumen oder nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte sich vorstellen, dass jeder der Bewohner des MFH dort in dem Flur Kühlschränke oder ähnliches abstellt. Dann wird wohl auch der Grund klar, warum der weg muß, oder?
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Harrison
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

ok aber wieso darf deine meine Nachbarin die Blumen, die wesentlich mehr platz einnehmen wie mein Kühlschrank, im Flur stehen lassen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht weil
Zitat:
... die Blumen für die Allgemeinheit da wären und deshalb dort stehen dürfen.

_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht sind´s ja keine Nachbarinen-Blumen, sondern WEG-Blumen Lachen


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Auegeile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das sollte man klären. Sehr glücklich
Wo stehen die Blumen für die Allgemeinheit? nur bei der lieben Nachbarin? dann sollte man die Blumen einfach mal umsetzen, wenn es für die Allgemeinheit ist?!
Mal sehen was passiert!
Habt ihr den keinen Raum wo man alles unterstellen kann? Wie z.B. Stühle, Grill , große Spielsachen für die Kinder?
Vielleicht auch einfach mal den Nachbarn fragen?!
Sprechen miteinander ist oft die beste Medizin!

Auegeile
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 22:10    Titel: Re: Recht über die Nutzung der Gemeindschaftsräume Antworten mit Zitat

Harrison hat folgendes geschrieben::
.....Im Flur des Kellers eines MFH, indem ich eine eigentums wohnung besitze, ....

Kellerflur ist Gemeinschaftseigentum, d.h. dort darf niemand etwas abstellen.
Der Kühlschrank stellt eine widerrechtliche Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums dar, deshalb muß er weg.
Die Blumenkübel der Nachbarin sind genauso eine widerrechtliche Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums.
Im Gegensatz zum Kühlschrank wird dies aber von der Gemeinschaft geduldet.
Die Gemeinschaft entscheidet per Nutzungsregelung über das Gemeinschaftseigentum.
Dabei kann die Gemeinschaft durchaus Blumenkübel gestatten und gleichzeitig Kühlschränke untersagen.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Harrison
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Auegeile hat folgendes geschrieben::
Das sollte man klären. Sehr glücklich
Wo stehen die Blumen für die Allgemeinheit? nur bei der lieben Nachbarin? dann sollte man die Blumen einfach mal umsetzen, wenn es für die Allgemeinheit ist?!
Mal sehen was passiert!
Habt ihr den keinen Raum wo man alles unterstellen kann? Wie z.B. Stühle, Grill , große Spielsachen für die Kinder?
Vielleicht auch einfach mal den Nachbarn fragen?!
Sprechen miteinander ist oft die beste Medizin!

Auegeile


Das ist es nähmlich die schönen Blumen für die Allgemeinheit stehen nähmlich im flur bessergesagt in dem flur wo die kellerräume sind das heist wo auser mir mein sohn und evtl.2 weitere Leute (Nachbarn) sieht niemand diese Blumen. Nicht mehr und nicht weniger menschen sehen meinen Kühlschrank.... Nein so einen Raum haben wir leider nicht. Wir hätten zwar genügend platz in diesem Haus aber die Hausverwaltung möchte trotzdem nciht das man sachen dort abstellt. Ja Sehr glücklich das ganze Haus ist sozusagen verstritten... Die älteren halten zusammen und die neuen jungen (Also ich u. mein Sohn) sind die bösen die immer alles Falsch machen^^

An Tastenspitz...
Wie schon erwähnt... Die blumen gammeln schon sozusagen einfach nur im Keller rum manchmal werden sie gegossen trotzdem bringt es der ,,Allgemeinheit´´ nichts wen sie nur im Keller sind. Stell dir vor du baust ein Museum mit vielen schönen sachen drin (sagen wir autos,die in dem fall die Blumen spielen) die aber so verschottet sind das sie fast niemand zu Gesicht bekommt. Dan ist es doch auch egal wen man zwischen den schönen vielen autos mal ein nicht so schönes rein macht(mein Kühlschrank) weil es ja eh niemand sieht.

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Harrison
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Tut mir leid lucky wir haben unser post ziemlich zeitgleich abgeschickt deswegen konnte ich deins nicht rechtzeitig lesen

Was ich trotzdem immernoch nicht verstehe...Du sagtest die Gemeindschaft sind damit alle mitbewohner des Hauses gemeint oder nur der Hausverwalter und der Hausmeister ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Harrison hat folgendes geschrieben::
Tut mir leid lucky wir haben unser post ziemlich zeitgleich abgeschickt deswegen konnte ich deins nicht rechtzeitig lesen

Was ich trotzdem immernoch nicht verstehe...Du sagtest die Gemeindschaft sind damit alle mitbewohner des Hauses gemeint oder nur der Hausverwalter und der Hausmeister ?


Mit Gemeischaft sind die Eigentümer gemeint. (Nicht das Fussvolk)
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Auegeile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, wenn alle untereinander Zerstritten sind ist es leider nicht so schön.
Jetzt auf Recht und Gesetz zu pochen wird die Fronten wahrscheinlich noch mehr verhärten. Vielleicht einmal das Gespräch mit den Nachbarn suchen, in dem man eventuell sich zusammen setzt und die Probleme anspricht.
Ich weiß,... ist immer leicht gesagt, aber man sollte den Versuch starten, damit hat man im Nachhinein zumindest den guten Willen gezeigt.

Gruß
Auegeile
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.