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Umweltdelikt--> Umweltverschmutzung Strafe

 
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geef07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:06    Titel: Umweltdelikt--> Umweltverschmutzung Strafe Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich habe folgende Frage:

Nehmen wir einmal an, dass der Kupferpreis sehr hoch ist. Dementsprechend wird viel unternommen, um an den wertfollen Rohstoff zu kommen.

Nehmen wir also an, dass die Person A Leitungs-/Kabelabfälle besitzt. Er will diese beim Schrotthänler gegen Geld eintauschen.
Soweit so gut. Da der Kupferpreis hoch ist, denkt er, dass er einen guten Preis bekommt. Der Schrotthändler macht Ihm allerdings einen schlechteren Preis, da die Ummantelung der Leitungs-/Kabelabfälle noch vorhanden ist.

A geht somit her, schmeißt die Leitungs-/Kabelabfälle auf einen haufen und zündet diese an.
Die Ummantelung verbrennt und der Rohe Kupfer kommt nun zum vorschein.

Hieraus entsteht in meinen Augen eine grobe Umweltverschmutzung was zu einer Umweltgefährdung --> Umweltgedlikt sowie eine Emmisionsstrafe führt.

Wie wird das verbrennen von Leitungs-/Kabelabfällen geahndet?

Was meint Ihr dazu?


Ich dachte an §325 STGB Luftverschmutzung. Dies trifft jedoch nicht so korrekt zu.
Hier wird von einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren erwähnt.


Herzlichen Dank schon einmal im Voraus.

MFG

geef07
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