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Hallo da draußen,
folgender konkreter Fall: Mitte November fuhr mir ein anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Parkplatz in die rechte Seite meiner A-Klasse (Ez: 1/07). Beide Türen waren eingedrückt. Der Gutachter legte bei seiner Kalkulation den Ersatz beider Türen zugrunde. Er kam insgesamt auf eine Schadenshöhe von netto 2.557,44, brutto 3043,35. Weiterhin brachte er eine Wertminderung von 400.-- € in Ansatz sowie 3 Werkstatttage. Ich entschloss mich, die beiden Türen nicht durch neue ersetzen zu lassen, sondern die alten ausbeulen und lackieren zu lassen, da diese Reparatur ca. 1.000.-- weniger kosten sollte. Vom Versicherer verlangte ich eine Regulierung auf der Basis des Gutachtens, was mir telefonisch auch zugesichert wurde, mit der Einschränkung, dass ich den Nutzungsausfall nur erhalte, wenn der Wagen tatsächlich repariert wird, d. h. eine Rechnung vorlege. Ich habe nun die Entschädigung erhalten, allerdings mit einem Abzug von 647,32 auf den Nettobetrag. Ich kann ja noch verstehen, dass ich nicht die MWSt. erhalte, wenn ich keine Rechnung vorlege - und auch die Kürzung des Nutzungsausfalles kann ich noch nachvollziehen. Aber die Korrektur der Kalkulation des Gutachters um ganze 25,4 % möchte ich nicht akzeptieren. Wozu setzt man denn Gutachter ein, wenn deren Kalkulation dann Makulatur sein soll. Dann kann man doch gleich einen Kostenvoranschlag der Werkstatt zugrunde legen und danach abrechnen.
Kann mir jemand ein einschlägiges Urteil nennen, wo die willkürliche Korrektur des Gutachtens als unzulässig erachtet wurde oder sonstwie einen Tip geben, wie ich vorgehen kann? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten _________________ Carpe diem!
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 05.12.08, 08:58 Titel:
Hat der Versicherer keine Auflistung gegeben, wie sich die Abzüge zusammensetzen? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Zunächst herzlichen Dank der_drebber für Deine Antwort.
Ja, der Versicherer hat schon eine Begründung abgegeben. Im Wesentlichen argumentiert er damit, dass die kalkulierten Stundensätze zu hoch seien, konkret reduziert er den Lohn von 842,80 auf 612,50, die Lackierkosten (inkl. Lackmaterial) von 684,99 auf 513 und die Ersatzteile von 874,85 auf 784,62. Weiterhin kürzt er eine sog Verbringung - was ist das eigentlich? - in Höhe von 154,80 komplett. Summa summarum sind dies 647,32. Wobei in dem Prüfbericht des Gutachtens, den mir der Versicherer vorgelegt hat, sogar steht, dass keine Wertminderung aufgrund des "Einfachschadens" eintritt. Tatsächlich habe ich aber eine Entschädigung, wie im Gutachten ausgewiesen, in Höhe von 400 erhalten.
Ich hoffe, Du kannst mit den Angaben was anfangen.
Herzliche Grüße aus dem weihnachtlichen Kulmbach _________________ Carpe diem!
Danke an BigMikeOwl,
habe die entsprechenden Urteile gefunden und auch meine Ansprüche ggü. dem VR schriftlich geltend gemacht. Werde wieder berichten, sobald es Neues gibt. Hoffe, dass ich bei Zahlung der Entschädigungssumme aus der Euphorie eines unverhofften Weihnachtsgeldes nicht das Posten vergesse.
Herzliche Grüße _________________ Carpe diem!
Hallo,
zunächst mal noch zwar verspätete, dafür aber umso herzlichere Wünsche fürs neue Jahr.
Will mal einen kurzen Zwischenbericht zu meinem Fall geben: Nachdem ich am 8. 12. den Versicherer aufgefordert habe, den Differenzbetrag bis spätestens 22. 12. auszuzahlen, habe ich bis zum heutigen Tag nix gehört und gesehen. Dies obwohl ich mir den Hinweis erlaubt habe, dass sowohl meine Frau als auch ich ebenfalls Kunden des Versicherers sind. Das scheint die aber nicht zu interessieren, auch wenn sie Kunden verlieren.
Ich habe dann heute einem Anwalt meine Korrespondenz zur Prüfung gegeben. Bin gespannt, wie's weiter geht.
Schönes, sonniges Wochende
Lutz _________________ Carpe diem!
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 09.01.09, 11:21 Titel:
Da bin ich mal auf das Ergebnis gespannt...
Ebenfalls ein schönes Wochenende. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Hallo,
nachdem ich also einen anwalt eingeschaltet habe, hat die versicherung eingesehen, dass sie auf dem holzweg ist - zumindest weitestgehend. sie haben am 22. 1 nochmals 428 € von den 647 gekürzten überwiesen. Mein anwalt sagte, dass es sich nicht rentiert für den rest vor den kadi zu ziehen, zumal ich das auto bereits habe reparieren lassen und dies zu niedrigeren inst-kosten als begutachtet. die ersatzteilaufschläge und die verbringungskosten lt. gutachten hat man mir nicht ersetzt. die würde mir lt. meinem anwalt das gericht hier in kulmbach auch nicht zugestehen, wie in ähnlichen fällen bereits durchexerziert. was lernen wir daraus: das auto nicht instandsetzten lassen, bis die versicherung auf heller und pfennig gelöhnt hat. wer will aber schon 10 wochen mit einem demolierten auto rumkutschieren und sich jeden tag erneut drüber ärgern.
ich bedanke mich dennoch bei allen, die sich an meinem fall beteilgt haben _________________ Carpe diem!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.01.09, 16:01 Titel:
lutz1111 hat folgendes geschrieben::
das auto nicht instandsetzten lassen, bis die versicherung auf heller und pfennig gelöhnt hat.
Nö. Fahrzeug in Fachwerkstatt, Forderung abtreten, Drops gelutscht. Und wenn es dann doch Probleme geben sollte, hilft der Anwalt. In dem Fall kann man eben keinen satten Schnitt machen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hi biber, danke für dein feedback. na, das klingt doch schon stark nach Vorwurf. ich wollte eigentlich nicht mehr als mir zusteht und von satten Schnitt machen kann wohl keine Rede sein. im übrigen habe ich doch betont, dass das jeder selbst entscheiden muss, ob er das Auto - wie du vorschlägst - gegen Abtretungserklärung einer Fachwerkstatt übergibt, die dann mehr als einen Schnitt macht oder ob er, bis die Versicherung gezahlt hat, mit kaputtem Auto rumfährt und die Reparatur dann dort fachmännisch ausführen lässt, wo es am günstigsten ist. Übrigens, was meinst du, warum eine Reparaturwerkstatt zunächst fragt, ob ein Versicherungsschaden vorliegt? Ich hab das bei zweien bejaht; die lagen dann in ihrem Kostenvoranschlag nur marginal auseinander. bei zwei anderen habe ich die Frage verneint und dann auch noch ein wenig verhandelt, was meinst du, um wieviel die günstiger lagen als die ersten beiden? nix für ungut Lutz _________________ Carpe diem!
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