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Rumlungern in alter Druckerei erlaubt?

 
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1Anonyma1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 19:56    Titel: Rumlungern in alter Druckerei erlaubt? Antworten mit Zitat


Hallo!

Es geht um folgendes....

....eine Frau ist 2 Jahre lang mit einem Mann zusammen. Sie hat 3 Kinder (nicht von ihm!).
Er ist starker Alkoholiker, schreit, beschimpft und schlägt sie sogar.
Nun hat sie es ENDLICH geschafft den Kerl raus zu werfen.

Seitdem übernachtet er in der angrenzenden Druckerei. Sie steht seit viiielen Jahren leer, hat keinen Strom u.s.w.
Er steht nicht im Mietvertrag drin.

Nun habe ich die Wohnung darunter und meine Toilette ist in dem Teil des Hauses, indem auch die Druckerei ist.
Ich möchte nicht abends/nachts auf Toilette gehen müssen, in de rAngst dem zu begegnen.
Außerdem kann der doch nicht einfach da drinen bleiben.

Würde es was helfen, die Polizei zu rufen??
Könnte man ihn des Hauses verweisen? Auch wenn er keine eigene Wohnung hat (was ja nun wirklich sein Pech ist)?

Dieser Mann muss endgültig aus dem Haus raus. Denn er kommt auch imemr wieder einfach in die Wohnung rein.

Was kann man tun?

Wie ist da die Rechtslage?

LG, 1Anonyma1
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst ist mal der Vermieter zuständig.
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1Anonyma1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der ist nicht zu erreichen
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wird auch nichts zu machen sein. Denn nur der VM bzw. der Eigentümer kann etwas machen.
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1Anonyma1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade habe ich ihn erreicht. Er hat gesagt, dass der Herr das nicht mit ihm abgesprochen hat, so wie behauptet und dass das ja so nicht geht.
Als ich sagte, wir haben schon überlegt ihn von der Polizei abholen zu lassen, sagte er, dass können wir ja tun.
Ansonsten überlegt er sich was und meldet sich morgen.
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nur der Eigentümer kann ihn von der Polizei abholen lassen, nicht Sie
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