Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Guten Tag,
habe meine Frage gestern schon einmal gestellt aber anscheinend ist was schief gelaufen.
Wenn jetzt was doppelt kommt - Entschuldigung dafür.
Zu meiner Frage:
In unserem BetrÃeb wird seit einigen Monaten Kurzarbeit gefahren.
Insbesondere ist die Verwaltung betroffen. Hier gibt es kein Zeiterfassungssystem und die MA weisen ihre Anwesenheit durch Selbstaufschreibung nach.
Da die anfallende Arbeit im Moment aber nicht zu schaffe nist, das Instrument KuG
aus Kostengründen aber beibehalten werden soll werden die MA jetzt von der Geschäftsleitung zu Falschaufschreibung ihrer Anwesenheitszeiten angehalten.
Im Klartext: Kurzarbeit aufschreiben und in Wirklichkeit anwesend sein und arbeiten.
Hier liegt also eigentlich ein Leistungsmissbrauch des Arbeitsamtes vor.
Das kann doch nicht legal sein, oder?
Wer macht sich hier strafbar. Der Arbeitgeber oder etwa auch der Arbeitnehmer??
Hat jemand einen Verweis auf einen Gesetzestext?
Vielen Dank für die Hilfe.
Juergen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.