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Hund angefahren - kein Halter in Sicht!

 
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fluffi_86
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 21:37    Titel: Hund angefahren - kein Halter in Sicht! Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Person A hat einen großen Hund angefahren, der ihm plötzlich vors Auto gelaufen ist. Der Hund rennt aber weiter und ist dann ausser Sichtweite. Person A hat einen Zeugen, ruft die Polizei und die kommen und nehmen den Unfall auf. Der Zeuge wird nicht befragt, nicht mal nach seinem Namen, sondern gleich weggeschickt. Person A erhält einen Zettel über einen Wildschaden für die Versicherung, die den Schaden aber nicht bezahlt. auf der anderen Straßenseite befindet sich ein Gelände mit alten Hallen, an dem sich "Zigeuner" niedergelassen haben, also das ist irgendwie mal ein Zirkus oder sowas gewesen. Dort wird das Tier vermutet, einer der beiden Polizisten äussert schon Bedenken, dort lieber nicht hinzugehen, weil die Menschen dort "nicht ganz ohne" sind, der zweite geht trotz Bedenken hin und findet dort zufällig genau so einen Hund der besagten Rasse vor. Die Besitzerin allerdings hat sich dafür verbürgt, dass der Hund während der letzten halben Stunde dort angeleint war!! Die Polizisten verabschieden sich mit den Worten, keine weitere Zeit zum nachgucken zu haben und das sie auch nichts machen können!! Person A hat laut Kostenvoranschlag 1.000Euro Schaden, auf dem er natürlich nicht sitzen bleiben will.
Da Person A beim Unfall genau gesehen hat, wo der Hund hin lief, ist er am Abend selbst nochmal dort vorbei gefahren und ist sich ganz sicher, dass der Hund dort zu den Personen gehört.

Was kann Person A jetzt tun?

Person A hat auf jeden Fall vor, morgen früh nochmal zur Polizei zu fahren und darauf zu bestehen, dass sich der Hund und die Leute nochmal genauer angeguckt werden. Es kann ja nicht angehen, dass die Polizisten Angst vor denen haben!

Kann Person A darauf bestehen, dass der Hund von einem (Amts-)Tierarzt angesehen wird? Immerhin müsste er ja humpeln oder Prellungen oder sowas haben.

Person A besitzt auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Ist diese auch für solche Fälle zu gebrauchen?

Vielen Dank schonml für eure Antoworten Smilie
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fluffi_86
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Aber es ist jawohl die Aufgabe der Polizei, für Recht und Ordnung zu Sorgen! Und es kann ja nunmal nicht angehen, dass irgendwelche "Penner" ihren Rottweiler wild in der Stadt laufen lassen Geschockt Dann wird später wieder gejammert, wie es nur passieren konnte, dass ein Kind angegriffen wird Mit den Augen rollen Die Frau, die als Zeugin weggeschickt wurde und beim Unfall dabei war, hatte übrigens einen Hund an der Leine, der von besagtem "Unfallgegner" angegriffen wurde...
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

fluffi_86 hat folgendes geschrieben::
Aber es ist jawohl die Aufgabe der Polizei, für Recht und Ordnung zu Sorgen!
Das stimmt.

fluffi_86 hat folgendes geschrieben::
Und es kann ja nunmal nicht angehen, dass irgendwelche "Penner" ihren Rottweiler wild in der Stadt laufen lassen Geschockt
Das stimmt auch. Deshalb sollte sich das Unfallopfer einfach ein wenig Zeit nehmen und beobachten, ob der Hund wieder wild in der Stadt herumläuft. Wenn er das tut (also der Hund rumlaufen), ruft er (also das beobachtende Unfallopfer) die Polizei an, erklärt, was es mit Pennern und Rottweilern auf sich hat und die Polizei sorgt dann für Recht und Ordnung. Ist doch eigentlich ganz einfach, finde ich.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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fluffi_86
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
fluffi_86 hat folgendes geschrieben::
Aber es ist jawohl die Aufgabe der Polizei, für Recht und Ordnung zu Sorgen! Und es kann ja nunmal nicht angehen, dass irgendwelche "Penner" ihren Rottweiler wild in der Stadt laufen lassen Geschockt Dann wird später wieder gejammert, wie es nur passieren konnte, dass ein Kind angegriffen wird Mit den Augen rollen Die Frau, die als Zeugin weggeschickt wurde und beim Unfall dabei war, hatte übrigens einen Hund an der Leine, der von besagtem "Unfallgegner" angegriffen wurde...

Das spielt aber keine Rolle bei Ihrem Problem, den Schaden ersetzt zu bekommen. Es macht wenig Sinn, hier allgemeine politische Nebendiskussionen zu eröffnen.


Ok, dann komm ich einfach wieder zur Ausgangsfragestellung zurück:

Was kann Person A jetzt tun?

Person A hat auf jeden Fall vor, morgen früh nochmal zur Polizei zu fahren und darauf zu bestehen, dass sich der Hund und die Leute nochmal genauer angeguckt werden. Es kann ja nicht angehen, dass die Polizisten Angst vor denen haben!

Kann Person A darauf bestehen, dass der Hund von einem (Amts-)Tierarzt angesehen wird? Immerhin müsste er ja humpeln oder Prellungen oder sowas haben.

Person A besitzt auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Ist diese auch für solche Fälle zu gebrauchen?
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Gottseidank muss sich die Polizei um zivilrechtliche Angelegenheiten in der Regel nicht kümmern. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt. Die verdienen Ihr Geld damit um solche Angelegenheiten zu regeln.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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