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Hallo, ich würde gerne wissen, was man gegen einen Brief wo diese Absatz steht machen kann, muss man da unbedingt antworten? Ist das eine Fangfrage?
Zitat; " Stellen wir hiermit den Antrag gemäß §331 Abs.3 ZPO. Hinsichtlich der darin enthaltenen Inkassokosten nehmen wir die Klage insofern zurück, als ein Betrag von mehr als .....Euro. geltend gemacht worden ist." Zitatende.
Wenn der hintergrund so war (rein hypotetisch) Es wurde rechnungen von der telefongesellschaft wegen angebliche gewinnspiele gestellt, das wurde alles widersprochen, die briefe gingen und her, und das obige ist das letzte Brief. Die haben wohl eingesehen, dass die keine beweise haben. Die Hauptforderung ist also nicht gerechtfertigt.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.01.09, 00:51 Titel: Re: inkasso
mera1 hat folgendes geschrieben::
Die haben wohl eingesehen, dass die keine beweise haben. Die Hauptforderung ist also nicht gerechtfertigt.
Schon mal nachgesehen, was sich hinter dem genannten § verbirgt? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wie ich aus dem Sachverhalt herauslese, wird lediglich ein Teil der Klageforderung zurückgenommen. Der Rest der Klage bleibt bestehen. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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