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inkasso

 
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mera1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 00:17    Titel: inkasso Antworten mit Zitat

Hallo, ich würde gerne wissen, was man gegen einen Brief wo diese Absatz steht machen kann, muss man da unbedingt antworten? Ist das eine Fangfrage?
Zitat; " Stellen wir hiermit den Antrag gemäß §331 Abs.3 ZPO. Hinsichtlich der darin enthaltenen Inkassokosten nehmen wir die Klage insofern zurück, als ein Betrag von mehr als .....Euro. geltend gemacht worden ist." Zitatende.
Wenn der hintergrund so war (rein hypotetisch) Es wurde rechnungen von der telefongesellschaft wegen angebliche gewinnspiele gestellt, das wurde alles widersprochen, die briefe gingen und her, und das obige ist das letzte Brief. Die haben wohl eingesehen, dass die keine beweise haben. Die Hauptforderung ist also nicht gerechtfertigt.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 00:51    Titel: Re: inkasso Antworten mit Zitat

mera1 hat folgendes geschrieben::
Die haben wohl eingesehen, dass die keine beweise haben. Die Hauptforderung ist also nicht gerechtfertigt.
Schon mal nachgesehen, was sich hinter dem genannten § verbirgt? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich aus dem Sachverhalt herauslese, wird lediglich ein Teil der Klageforderung zurückgenommen. Der Rest der Klage bleibt bestehen.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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