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recht.de :: Thema anzeigen - Wer haftet für den Schaden an der Wohnungstür nach Einbruch?
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Wer haftet für den Schaden an der Wohnungstür nach Einbruch?

 
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djtose1983
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:39    Titel: Wer haftet für den Schaden an der Wohnungstür nach Einbruch? Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,

bin ich recht informiert, dass nach §535 BGB der Vermieter verpflichtet ist, die Kosten für die Instandsetzung bzw. Reperatur der Wohnungstür nach einem Einbruch zu übernehmen?!?!

Der Vermieter meinte nämlich, dass dieses Sache des Mieters sei und dieses somit über dessen Hausrat laufen müsse.

Wäre dankbar für jeden guten Tipp und eventuell sogar mit Verweise auf entsprechenden Paragraphen und/oder Richtersprüche.

Gruß djtose1983
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vermutung und auch die Rechtsgrundlage ist richtig. Dafür ist der Vermieter zuständig.
Wenn aber die Hausret das Übernimmt - meine tut das - dann kann man sich so natürlich Zwistigkeiten ersparen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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djtose1983
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Wenn aber die Hausret das Übernimmt - meine tut das - dann kann man sich so natürlich Zwistigkeiten ersparen.


Da ist der Haken an der ganzen Sache. Der Mieter hat (noch) keine. Aber ich denke, dass dieser Umstand an der Tatsache, dass der Vermieter dafür aufkommen muss, nichts ändert, oder?!?!
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter soll mal seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen!
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djtose1983
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Recht herzlichen Dank für eure Statements!!!

Gruß djtose1983
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