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Verfasst am: 23.01.09, 10:39 Titel: Wer haftet für den Schaden an der Wohnungstür nach Einbruch?
Guten Tag zusammen,
bin ich recht informiert, dass nach §535 BGB der Vermieter verpflichtet ist, die Kosten für die Instandsetzung bzw. Reperatur der Wohnungstür nach einem Einbruch zu übernehmen?!?!
Der Vermieter meinte nämlich, dass dieses Sache des Mieters sei und dieses somit über dessen Hausrat laufen müsse.
Wäre dankbar für jeden guten Tipp und eventuell sogar mit Verweise auf entsprechenden Paragraphen und/oder Richtersprüche.
Die Vermutung und auch die Rechtsgrundlage ist richtig. Dafür ist der Vermieter zuständig.
Wenn aber die Hausret das Übernimmt - meine tut das - dann kann man sich so natürlich Zwistigkeiten ersparen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Wenn aber die Hausret das Übernimmt - meine tut das - dann kann man sich so natürlich Zwistigkeiten ersparen.
Da ist der Haken an der ganzen Sache. Der Mieter hat (noch) keine. Aber ich denke, dass dieser Umstand an der Tatsache, dass der Vermieter dafür aufkommen muss, nichts ändert, oder?!?!
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