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Sehr verzwickte Angelegenheit

 
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sgästle
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 08:54    Titel: Sehr verzwickte Angelegenheit Antworten mit Zitat

Hallo,liebe Nutzer
Kann mir mal jemand die Rechtslage einer besonderen Sache erläutern?
Also:Mann ist arbeitslos,Hartz4 Empfänger
Ehefrau bekommt kleine Rente wegen EU
Nun zählt das alles, mit Kind ,als Bedarfsgemeinschaft.
Von der EU-Rente wird soviel von der Arge als Unterhalt an den Ehemann angerechnet,bis die Frau ebenfalls auf Sozialhilfe- Niveau geschröpft wird.
Das heißt,von der Rente behält sie den Regelsatz+1/3 Anteil Miete.
Nun gibt es jedoch immer Probleme ,wenn Nebenkosten- Nachzahlungen anfallen.Der Ehemann bekommt für sich und seinem Sohn immer nur 2/3 erstattet.Das andere 1/3 der Frau soll vom Sozialamt beantragt werden.Dieses lehnt natürlich generell ab,da es für dieses egel ist ob das Nebenkosten sind oder Unterhalt.Sie sind dafür nicht zuständig,auch weil da eben eine Bedarfsgemeinschaft besteht.Eben so wäre die Frau mit dem Geld,was ihr im Moment zur Verfügung steht,berechtigt,Wohngeld zu bekommen.Aber auch das wird abgelehnt,wegen Bedarfsgemeinschaft.Soviel bekannt,gibt es doch für mittellose Rentner ganz andere Richtlinien als für Hartz4-Empfänger.
Wenn mir dazu jemand was schreiben könnte,wäre ich sehr dankbar
tschüß
sGästle
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compi57
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, die Antwort ist relativ einfach, aber erschreckend, dass es die ArGe nicht weiß:

Natürlich ist der Hinweis auf die Antragstellung beim Sozialamt Unsinn, das anzurechnende Einkommen beim Ehemann ist zum Zeitpunkt der Nebenkostenzahlung entsprechend dem Drittel-Anteil der Ehefrau zu vermindern (heißt einfach gesprochen: die ArGe hat die Nebenkostenabrechnung in voller Höhe zu übernehmen).
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sgästle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 09:31    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Hallo Combi57
Gibts denn da auch irgendwo was zum nachlesen? §§ oder sowas?
Ansonsten wäre das für mich auch die Antwort,die am ehesten nachvollziehbar wäre.
Danke
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compi57
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann nicht immer alles nachlesen (ich weiß nicht, was in den internen Ausführungsrichtlinien der BA steht, aber das ist ein anderes Feld...).

Aber manches Mal hat es ein bisschen mit Logik zu tun: Die Ehefrau hat ihr Einkommen zugunsten des Ehemannes zu verwenden, soweit sie es nicht zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt. Zum Zeitpunkt der Nebenkostenabrechnung hat sie einen entsprechend höheren Bedarf (AlG II oder Sozialhilfebedarf, der Name ist egal, da die Voraussetzungen in diesem Fall gleich sind). Entsprechend vermindert sich das Einkommen, das für den Ehemann eingesetzt werden kann.

Wenn der Sachbearbeiter dieses so nicht akzeptieren will, würde ich mal das Gespräch mit dem Teamleiter suchen.

Gruß
C.
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sgästle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 10:53    Titel: Nochmals Danke Antworten mit Zitat

Könnte es sein,dass es sich dann beim Wohngeld ebenso verhalten könnte?Denn wenn die Frau nicht in einer Bedarfsgemeinschaft wäre,hätte sie Anspruch.Der Unterhalt an den Ehemann müßte doch vielleicht ebenfalls bis zur Höhe des zu erwartenden Wohngeldes reduziert werden.Lieg ich da richtig...?
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compi57
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

... mal abgesehen davon, dass Wohngeld eine andere Baustelle mit anderen Vorschriften ist, verstehe ich den Gedankengang nicht, es wäre dann ja wohl eher umgekehrt: Würde Wohngeld an die Frau gewährt (eher unwahrscheinlich), würde sich das Einkommen vergrößern und damit auch die Möglichkeit der Unterhaltszahlung an den Mann... oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden Frage
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Koni
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen Bescheide kann Widerspruch eingelegt werden.

Die Arge übernimmt die Kosten für die Unterkunft für die BG. Die Frau wäre in einem solchen Fall rechtmäßigerweise Mitglied der BG.

Grundlage sollte der § 22 SGB II sein.
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Charon-
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Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Compi57 hat folgendes geschrieben::
Nun ja, die Antwort ist relativ einfach, aber erschreckend, dass es die ArGe nicht weiß


Das würde ich nicht so einfach sehen.

@sgästle: Ist die Ehefrau dauerhaft voll erwerbsgemindert? Wenn das der Fall ist, kann sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, sondern nur Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (und dafür ist das Sozialamt zuständig).

Daher wäre es auch wichtig zu wissen, mit welcher Begründung das Sozialamt genau ablehnt: Zuviel Einkommen oder nicht zuständig?

Auch wäre es relevant zu wissen, ob die Frau im Bescheid berücksichtigt ist, will sagen, bekommt sie Sozialgeld von der ARGE, wenn nein, was sagt die ARGE, warum nicht?
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Koni
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mann AlgII erhält, gehört seine Ehefrau regelmäßig zur Bedarfsgemeinschaft. Sie erhält Sozialgeld, dies schließt einen Sozialhilfeanspruch der Ehefrau nach dem SGB XII aus.
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Charon-
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Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Koni hat folgendes geschrieben::
Sie erhält Sozialgeld, dies schließt einen Sozialhilfeanspruch der Ehefrau nach dem SGB XII aus


Der Bezug von Sozialgeld schließt tatsächlich Leistungen nach dem SGB XII aus, Sozialgeld erhält aber nur, wer keinen Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII hat. Und Voraussetzung für das 4. Kapitel sind Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung.

Daher ist die Art der EU-Rente sehr wichtig.
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compi57
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Daher ist die Art der EU-Rente sehr wichtig.


Eben nicht. Hier geht es nicht um den Fall, dass die Frau Leistungen vom Sozialamt oder der ArGe erhält, sondern dass sie soviel Geld hat, dass sie noch etwas an ihren Mann abgeben kann - und damit ist es unerheblich, ob EM-Rente auf Zeit oder unbegrenzt - und auch keine Frage des Sozialgeldes oder der Sozialhilfe.

Ich hatte mir schon was bei meinen Ausführungen gedacht... Winken

Gruß C.
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Charon-
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Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

compi57 hat folgendes geschrieben::
Hier geht es nicht um den Fall, dass die Frau Leistungen vom Sozialamt oder der ArGe erhält


Solange das Einkommen der Frau ausreicht, um den Bedarf mit dem Nebenkostenanteil zu decken, gebe ich dir ja auch recht.

Wichtig wäre die Frage jedoch dann, wenn das übersteigende Einkommen geringer ist als der Anteil an der Nebenkostenabrechnung (also ein Bedarf besteht).

Aus dem SV ergeben sich keine absoluten Zahlen, so dass ich zumindest nicht feststellen kann, welche Situation hier vorliegt, daher mein Interesse, wenn du verstehst...
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compi57
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aus dem SV ergeben sich keine absoluten Zahlen, so dass ich zumindest nicht feststellen kann, welche Situation hier vorliegt, daher mein Interesse, wenn du verstehst...


Unter den Erklärungen ja, ich vermeide aber gerne den zweiten Schritt, wenn ich keinen Anhaltspunkt dafür habe, dass der erste Schritt nicht ausreicht... da verzettelt man sich schnell, ohne dass es vielleicht nötig ist...

Gruß C.
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Charon-
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Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

compi57 hat folgendes geschrieben::
ich vermeide aber gerne den zweiten Schritt, wenn ich keinen Anhaltspunkt dafür habe, dass der erste Schritt nicht ausreicht


Grundsätzlich eine tadellose Einstellung, die Erfahrung hat mich aber, gelehrt zu verdeutlichen, dass meine Meinung, auch wenn sie sachlich richtig ist, nicht unbedingt im konkreten Fall zutreffen muss, und es auch andere Möglichkeiten geben könnte.

Und da hier ja fiktive Fälle vorgestellt werden, die beliebig ergänzt werden können, ist nachfragen ja nicht problematisch.
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compi57
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

...überzeugt, ich ergebe mich... Winken
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