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Verfasst am: 23.01.09, 13:59 Titel: Fußbodenheizung tut nicht richtig
Hallo,
Fam. X kauft im Jahr 2007 eine ETW in einem Neubau (Baujahr = 2006/2007). Nun stellt sich heraus, dass die Fußbodenheizung an manchen stellen nicht richtig tut.
Beispiel Flur: Rechte Seite des Flurs ist angenehm warm. Linke Seite kalt.
Dazu ein paar Fragen:
1. Fußbodenheizung ist Gemeinschaftseigentum?
2. Falls ja bei 1. -> Muss der Hausverwalter tätig werden?
3. Könnte es im Extremfall sogar soweit kommen, dass die Fußbodenheizung erneuert werden muss?
Da könnte der Eigentümer erst mal klären, ob da überhaupt Heizschlangen liegen. Oft werden in Räumen Bereich ausgespart, von denen angenommen wird, dass da z.B. Schränke stehen werden. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
über die Verlegung der Heizkreise muss es einen Plan geben, der sich bei den Bauunterlagen befinden wird.
Nach dem Kauf in 2007 gab es ja schon den Winter 2007 / 2008.
Hatte in diesem Winter noch alles funktioniert?
Ansonsten überprüfen, ob alle Ventile im Zulauf und Rücklauf ausreichend geöffnet sind.
Ist es ein Eigenheim oder eine Wohnung?
Wenn Wohnung: In welcher Etage?
Gibt es Wohnungen darüber oder darunter? Haben die auch Probleme?
Was Sondereigentum ist, ergibt sich aus der Teilungserklärung.
Ansonsten gibt es verscheidene Urteile zu Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum.
Die Heizkreise sind im Fußboden verlegt, der ja (außerdem eigentlichen Bodenbelag) im Gemeinschaftseigentum stehen wird. Von daher tendiert die neuere Rechtsprechung dazu, dass es Gem.-Eigentum ist.
Folge: Der Verwalter müsste tätig werden.
Ansonsten müssten wohl auch noch Gewährleistungsansprüche bestehen.
Gedanken an Erneuerung der Fußbodenheizung sollte man erst mal gaaaanz weit verdrängen.
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