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huebi Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 22.01.09, 06:52 Titel: Erhöhung Beitrag Fitnesstudio 30% |
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A ist seit 8 Jahren Mitglied in einem Fitnesstudio und zahlt seitdem 30€/Monat.
Vor ca 1 1/2 Jahren wird dieses Studio verkauft und der neue Eigentümer übernimmt die alten Verträge.
Jetzt bekommen die Mitglieder Briefe in denen eine Erhöhung um 30% auf 40€/Monat angekündigt wird. Wer nicht bis zu einem bestimmten Datum zustimmt ist automatisch gekündigt.
Bergründung: Erhöhung der Strom- Wasser- und Unterhaltskosten.
Darüberhinaus wird drauf hingewiesen, das ja schon seit einem Jahr zusätzliche Mehrleistungen genutzt werden können ( Freies Solarium, Getränkeverzehr, kostenloser DVD-Verleih)
Neue Mitglieder müßten 55€ im Monat bezahlen.
A fragt sich nun ob eine Erhöhung um 30% rechtens ist, oder ob es irgendwelche Grenzen diesbezüglich gibt.
Vielen Dank für Eure Meinungen  |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 22.01.09, 07:35 Titel: |
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Fällt m. E. unter Vertragsfreiheit.
Man braucht ja nicht zustimmen, wodurch automatisch gekündigt wird - und dann braucht man ja auch den erhöhten Betrag nicht zu zahlen.
Nebenbei: in sämtlichen Beilagen von Discountern und anderen Geschäften lese ich zur Zeit immer von Preissenkungen von 20%, 30%, 40% etc.
Komisch, keiner fragt ob das rechtlich einwandfrei ist oder ob es da irgendwelche Grenzen gibt  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 22.01.09, 13:09 Titel: Re: Erhöhung Beitrag Fitnesstudio 30% |
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| huebi hat folgendes geschrieben:: | | Vor ca 1 1/2 Jahren wird dieses Studio verkauft und der neue Eigentümer übernimmt die alten Verträge. | Der alte Fitnessstudioeigentümer schuldet den Mitgliedern eine Leistung, nämlich Zurverfügungstellung der Geräte u.a. Wie war das nochmal mit der Schuldübernahme? Der Gläubiger (also die Mitglieder) musste doch zustimmen?
Und wenn der Vertrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt läuft, ist es auch von der Vertragsfreiheit gedeckt, dass das Studio die Mitglieder einseitig vor diesem Zeitpunkt aus dem Vertrag entlässt oder zu einer höheren Gegenleistung zwingt?  _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 22.01.09, 14:01 Titel: |
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| Zitat: | | Und wenn der Vertrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt läuft, ist es auch von der Vertragsfreiheit gedeckt, dass das Studio die Mitglieder einseitig vor diesem Zeitpunkt aus dem Vertrag entlässt oder zu einer höheren Gegenleistung zwingt? |
Erstmal gelten doch die Grundsätze: Verträge sind einzuhalten. Wenn der Vertrag also zu bestimmte Konditionen über einen Zeitraum X geschlossen wird, so müssen erstmal sich beide Vertragspartner daran halten. Ausnahme wäre, wenn beidseitige Sonderkündigungsregelungen für beide Seiten von vornherein vereinbart sind. Einseitige Vertragsänderungsmöglichkeiten wären mMn. vertraswidrig.
Jetzt die Frage: Ist der neue Betreiber überhaupt an den Vertrag gebunden: Ich würde sagen ja, da asonsten seid der Zeit der Übernahme kein rechtsgültiger Vertrag mit den alten Bestandskunden vorgelegen hätte.
Zumindestens konkludent hätte der Betreiber mMn. die Konditionen der alten Verträge anerkannt. _________________ Geist ist Geil! |
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huebi Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 22.01.09, 14:10 Titel: |
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Ich dachte, daß es vielleicht so 'ne Regelung wie im Mietrecht gibt (in drei Jahren max 30 Erhöhung der Kaltmiete (war doch so, oder?? )).
Das ich aussteigen kann, wenn ich will, ist mir klar ... das wär ja noch schöner, wenn das nicht so wäre
War ja nur mal so ne grundsätzliche Überlegung, da ich mich im "Recht" nicht so auskenne. |
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ChrisR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 22.01.09, 14:15 Titel: |
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Ich denke, es sieht so aus:
A hat einen Vertrag mit dem Fitnessstudio, welchen der neue Eigentümer übernommen hat.
A hat in seinem Vertrag eine Kündigungsfrist, an welche sich auch der Eigentümer halten muss.
Dieser kann, also den Vertrag nur zu diesem Zeitpunkt kündigen, nicht zu dem Zeitpunkt, welcher ihm passt.
Deshalb sollte A mal nachlesen was in seinem Vertrag zu den Kündigungsfristen steht. |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 22.01.09, 16:18 Titel: |
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| huebi hat folgendes geschrieben:: | Das ich aussteigen kann, wenn ich will, ist mir klar ... das wär ja noch schöner, wenn das nicht so wäre | Das ist m.W. eher unüblich. Aber falls das doch so ist, kann auch der Betreiber kündigen, wann er möchte. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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huebi Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 23.01.09, 09:41 Titel: |
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@I-user
Wenn der Betreiber die Preise erhöht muß er doch seinen Mitgliedern die Möglichkeit geben den Vertrag aufzulösen ... oder nicht?? |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 23.01.09, 10:19 Titel: Re: Erhöhung Beitrag Fitnesstudio 30% |
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Hat er doch: | huebi hat folgendes geschrieben:: | Jetzt bekommen die Mitglieder Briefe in denen eine Erhöhung um 30% auf 40€/Monat angekündigt wird. Wer nicht bis zu einem bestimmten Datum zustimmt ist automatisch gekündigt. |
_________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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huebi Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 23.01.09, 10:51 Titel: |
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eben...
vielleicht hatte ich Deinen Beitrag um 16:18h falsch verstanden, sorry.
Nun ja, Fazit ist dann wohl das alles seine Richtigkeit hat.
Vielen Dank für Eure Meinungen  |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 23.01.09, 11:05 Titel: |
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Wobei wichtig ist: Der Kunde darf nicht vor ablauf seiner laufenden Vertragslaufzeit gekündigt sein. Denn diese hat auch das Fitnesstudio einzuhalten.. _________________ Geist ist Geil! |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 23.01.09, 11:16 Titel: |
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| huebi hat folgendes geschrieben:: |
Wenn der Betreiber die Preise erhöht muß er doch seinen Mitgliedern die Möglichkeit geben den Vertrag aufzulösen ... oder nicht?? |
Die Frage ist eher, ob der Betreiber in einem laufenden Vertrag einfach so die Preise erhöhen darf. Wenn ich als Kunde z.B. einen Vertrag schließe über 8h / Woche Training dann kann ich auch nicht einfach kommen und sagen "Ab nächster Woche trainiere ich für das gleiche Geld 12h / Woche und falls dem Studio das nicht passt beendet sich der Vertrag sofort..." |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 23.01.09, 11:39 Titel: |
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Man schaue sich mal bei lawblog.de um. Der Betreiber des Blogs scheint im Moment das gleiche Problem zu haben. _________________ Geist ist Geil! |
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huebi Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 23.01.09, 14:19 Titel: |
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@ Adromir
Bingo
Guter Tipp!! |
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