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Vor ca. 8-9 Jahren wurde eine Lagerhalle von einer Einzelfirma bei einer Privatperson angemietet. Es wurde kein schriftlicher Mietvertrag gemacht, Monatsmiete 500 Euro, keine Nutzungseinschränkung.
Vor ca. 1,5 - 2 Jahren wurde die Halle vom Vermieter mündlich gekündigt. der Mieter hat jetzt ein Problem, da er 500 m² räumen muss. Die Halle ist voll mit Möbelstücken (noch verwertbar) aus Haushaltsauflösungen, Werkzeugen mit Zubehör, sog. "weisser Ware" (Kühlschränke etc., neu zum Wiederverkauf) und unzähligem, anderen Kram.
Der Mieter zögert den Umzug ob des großen Aufwandes der Räumung und in Ermangelung einer geeigneten Alternativunterbringung immer weiter hinaus, bis das es dem Vermieter zu bunt wird und er ohne den Mieter zu informieren die Halle aufbricht, sämtliches Inventar entsorgt (Schrottplatz, Müllkippe) - trotz regelmäßiger Zahlung der Miete.
Der Gesamtschaden ist schwer zu beziffern, beläuft sich aber wohl auf mindestens ca. 30.000 Euronen.
Was könnte der Mieter jetzt machen - sowohl unter zivil- als auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Verfasst am: 23.01.09, 17:07 Titel: Eigenmacht und Selbstjustiz
Der Vermieter V könnte in verbotener Eigenmacht gehandelt haben. Dann stehen dem Mieter M wohl Schadenersatzanspüche in Höhe von circa € 30.000,00 zu, die er nach erfolglosem außergerichtlichen Schriftwechsel zivilprozessual geltend machen kann.
Möglicherweise hat sich V auch strafbar gemacht, aber hat der Staat/die Gemeinschaft wirklich ein Interesse daran, dass V deswegen bestraft wird? Was nützt das dem M? Kommt er dann schneller zu seinem Schadenersatz, den er auf einem ganz anderen Rechtsweg erstreiten muss? Muss immer alles bestraft werden, oder kann man einfach mal "die Kirche im Dorf lassen" und dann, wenn´s eigentlich "nur" um´s Geld geht, den dafür vorgesehenen Weg einschlagen?
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