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bei mir tut sich zur Zeit folgendes Problem auf.
Im März 2005 hab ich damals ein Studium begonnen. Doch schon im ersten Semester kam leider Gottes die Musterung der Bundeswehr und damit verbunden auch die Einberufung.
Da ich den Wehrdienst verweigerte entschied ich mich für ein freiwilliges soziales Jahr, welches auch als Zivildienstersatz anerkannt wurde.
Manche gesetzliche Träger haben eben lieber FSJ´ler als Zivis, weil sie zum einen länger gebunden und vor allem günstiger sind.
Nach Abschluss meines FSJ habe ich noch grobe 1 1/2 Jahre gearbeitet und habe nun im März 2008 erneut ein Studium begonnen.
Folgendes Problem nun mit meiner Krankenkasse.
Seit September 2008 stehe ich nun im Schriftverkehr mit der BKK, was die Verlängerung meiner Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus angeht, wenn eben ein gesetzlicher Dienst abgeleistet worden ist.
Die Familienversicherung sollte sich eben nach meinem Verständnis um die Dauer meines FSJ verlängern. So jedenfalls mein Denken.
Zu Beginn klang das von der Krankenkasse auch ähnlich.
Mein erster Brief mit Immatrikulationsbescheinigung und Bestätigung meines Arbeitgebers ist im Hause der Krankenkasse verloren gegangen.
Brief Nummer 2 wurde beantwortet mit dem Hinweis die Bestätigung des Arbeitgebers sei nicht ausreichend.
Daraufhin habe ich mir eine Ersatzbescheinigung vom Bundesamt für Zivildienst angefordert und diese nun letzter Woche der BKK zugesandt.
Mit der Antwort diese sei nicht ausreichend.
Heute morgen hab ich dann telefonisch mit der Sachbearbeiterin gesprochen, welche mir erläuterte, dass es erst kürzlich einen ähnlichen Fall gegeben habe und die interne Rechtsabteilung beim Verband der BKK nachgefragt habe, mit dem Ergebnis ein FSJ sei nicht gültig zur Verlängerung der Familienversicherung.
Sie hat mir dann noch den Paragraphen 10 des SGB 5 vorgelesen und sich auf diesen berufen.
Meine Frage nun hier an die Runde, hat die BKK Recht, oder hoffen sie auf Gutgläubigkeit meinerseits?
Die Versicherung für Studenten ist mir natürlich angeboten worden. Ich hatte aber fest damit gerechnet, dass die Familienversicherung verlängert wird und nun mit ca. 720€ jährlich mehr an Fixkosten wird mir Angst und Bange.
Ich hoffe, dass mir jemand mit einem guten Ratschlag weiter helfen kann.
Zur Hilfe füg ich nochmal den Absatz aus dem Gesetzestext ein.
(2) Kinder sind versichert
3.bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
Viele Grüße und vorab vielen Dank für eure Mühen...
...Nach Abschluss meines FSJ habe ich noch grobe 1 1/2 Jahre gearbeitet und habe nun im März 2008 erneut ein Studium begonnen. ...
der Grund dafür ist, daß die Familienversicherung wegen Überschreitung der Altersgrenze nicht mehr möglich ist. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Momentan bin ich aber noch familienversichert.
Diese 1 1/2 Jahre arbeiten waren aber zwingend notwendig für mich. Zahlt man ja mittlerweile gute 1500€ im Jahr allein an die Hochschule.
Die Begründung der Krankenkasse bezog sich auch nicht auf mein Arbeiten nach dem FSJ.
Sie behauptete heut morgen am Telefon nur, dass sie es nicht verlängern könne, weil es eben ein FSJ und kein Zivi war. Dieser sei laut ihrer Ansicht kein gesetzlicher Dienst.
Auf meine Antwort das es doch aber als Ersatzdienst anerkannt wurde redete sie sich damit raus, dass es bei der Verlängerung der Familienversicherung andere Maßstäbe gebe.
Ich möchte eben ganz sicher sein, dass sie mit ihren Aussagen recht hat, bevor ich das stillschweigend akzeptiere um nicht der Willkür oder Unwissenheit einer Sachbearbeiterin ausgeliefert zu sein.
Geht ja schließlich auch um eine Menge Geld.
Die Möglichkeit der FamV verlängert sich über das 25. Lj. hinaus, wenn die Ausbildung wegen einer gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen wird oder sich verzögert. Zu den gesetzlichen Dienstpflichten gehören soweit mir das bekannt ist nur der Wehr- und der Zivildienst.
Aber ist denn ein FSJ nicht auch ein gesetzlicher Dienst, wenn er denn sogar von einer gesetzlichen Behörde nämlich dem Bundesamt für Zivildienst anerkannt wurde?
Ich hab es ja auch keineswegs freiwillig absolviert, sondern wurde von der Bundeswehr aus dem Studium geholt.
Zivis werden in der Regel zu festen Terminen eingestellt...FSJ´ler dagegen werden auch unterhalb des Jahres mit Kusshand genommen.
Damals blieb mir gar keine andere Wahl als eben ein FSJ zu beginnen wenn denn die Bundeswehr zu einem bestimmten Datum eine Bescheinigung über Ersatzdienst haben möchte...
Ich bin ratlos
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