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Brother01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.07.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 23.01.09, 07:38 Titel: Selbstständig - Hartz IV - Autokauf ?? |
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Frage:
X ist selbstständig bekommt aber in schwachen Monaten Hartz IV.
Normal darf doch bei Hartz IV der Wert nur 7500 Euro sein. Was ist aber bei Selbstständigen die einen Firmenwagen kaufen wollen weil sie die 2500,00 € für das alte Auto ( Abwrackprämie) mitnehmen wollen. X sein Auto würde 12.000 kosten. Minus die 2500,00 wären es dann 9.500 für einen Neuwagen.
Das Auto wird auf Finanzierung gekauft, da kein Geld da ist. Die montl. Raten sollen 150,00 betragen.
Aufgrund der schwankenden Einnahmen ist eine höhere Rate nicht möglich.
Danke |
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kirchturm FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 23.01.09, 08:48 Titel: |
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Wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit noch nicht einmal ausreicht, den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, wie kann man dann erwägen, ein (fast) neues Auto kaufen zu wollen?  _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
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Brother01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.07.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 23.01.09, 08:55 Titel: |
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kirchturm hat folgendes geschrieben:: | Wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit noch nicht einmal ausreicht, den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, wie kann man dann erwägen, ein (fast) neues Auto kaufen zu wollen?  |
Man kann da es ja sehr gute Monate gibt wo es gute Einnahmen gibt. Außerdem ist das Auto für die Sebstständigkeit die Vorraussetzung. Ohne Auto wäre es nicht machbar. Soeben erfahre ich noch der TÜV läuft auch ab und es soll keinen neuen geben ! Also würde man wirklich für Schrott noch 2500 bekommen.
Also was sage ich Herrn X nun ? |
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kirchturm FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 23.01.09, 09:22 Titel: |
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Brother01 hat folgendes geschrieben:: | Also würde man wirklich für Schrott noch 2500 bekommen. |
... muss aber im Gegenzug 12.000 € ausgeben.
Man kann auch füer erheblich weniger Geld ein funktionierendes Auto bekommen. Bei nur wenig Einkommen und den beiden zur Disposition stehenden Alternativen- 12.000 € ./. 2.500 € = 9.500 € Investition
- 3.000 € ./. 0 € = 3.000 € Investition
wüsste ich, was ich täte ...
Ich hab von meinen Eltern gelernt, dass man nur das Geld ausgeben kann, was man hat. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 23.01.09, 10:20 Titel: |
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kirchturm hat folgendes geschrieben:: | Ich hab von meinen Eltern gelernt, dass man nur das Geld ausgeben kann, was man hat. |
Also nein Herr Kollege, das grenzt ja schon an Landesverrat, unsere Regierung versucht alles, um die Konjunktur anzukurbeln und Sie kommen mit Argumenten aus Großmutters Zeiten ....  _________________ ausgezeichnet |
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kirchturm FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 23.01.09, 10:27 Titel: |
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Aber aber Herr Kollege,
da die Beamtengehälter seit einiger Zeit nicht mehr dafür da sind, den eigenen Sparstrumpf füllen zu können, sondern als Sparstrumpf der Regierung angesehen werden, muss man halt wieder großmütterlich denken ...
Die Erhöhung der Beamtengehälter 2009 besteht übrigens darin, dass die Gehälter ausnahmsweise mal nicht gekürzt werden.  _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
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Brother01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.07.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 23.01.09, 12:20 Titel: |
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Für alle die es interessiert :
Die Rechtslage ist geklärt
1.
Kaufpreis des Autos ist egal . Die Summe von 7500 € kann es Wert haben, ohne bedenken. Alles was darüber ist zählt als Vermögen. ( Wenn man es bar kauft). Außerdem gilt die Vermögenslage pro Lebensjahr.
2.
Bei Finazierung gehört das Auto der Bank also auch das unbedenklich.
3.
Bei Finanzierungsende ist das Auto weniger als 7.500 Wert, also auch unbedenklich |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 23.01.09, 12:36 Titel: |
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Wobei die Frage offen ist:
Ist die Abwrackprämie Vermögen oder Einkommen?
Wäre sicher mal diskussionswürdig, inwieweit man jemanden der 2.500 Oironen Prämie bekommt und der sich ein Auto für 12000 Oironen kauft noch als bedürftig bezeichnen kann..... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Brother01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.07.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 23.01.09, 12:44 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Wobei die Frage offen ist:
Ist die Abwrackprämie Vermögen oder Einkommen?
Wäre sicher mal diskussionswürdig, inwieweit man jemanden der 2.500 Oironen Prämie bekommt und der sich ein Auto für 12000 Oironen kauft noch als bedürftig bezeichnen kann..... |
Das halt ich für unerheblich. Denn man tauscht ja sein Vermögen (=altes Auto) gegen die 2500,00 €. |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 23.01.09, 12:56 Titel: |
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Zitat: | Denn man tauscht ja sein Vermögen (=altes Auto) gegen die 2500,00 €. |
Und, wenn die alte Möhre nur noch Schrottwert hatte?  |
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kirchturm FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 23.01.09, 13:03 Titel: |
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MoniX hat folgendes geschrieben:: | Und, wenn die alte Möhre nur noch Schrottwert hatte?  |
Hat sie doch nicht.
Per Definition des Gesetzgebers hat die alte Möhre unter bestimmten Bedingungen eben keinen Schrottwert, sondern einen solchen von 2.500 €.
Ein Gemälde hat ja auch nur einen (Material-) Wert von höchstens ein paar Euro. Der (Handels-) Wert ergibt sich erst aus der Tatsache, dass unten drunter nicht "kirchturm", sondern z. B. "van Gogh" steht.  _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 23.01.09, 16:21 Titel: |
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hhmm.. blöderweise fahre ich ´ne neue Möhre und kann keine "alte" verscherbeln
Zitat: | Per Definition des Gesetzgebers hat die alte Möhre unter bestimmten Bedingungen eben keinen Schrottwert, sondern einen solchen von 2.500 €. |
Wobei ich davon noch nicht so ganz überzeugt bin.
Das Ganze ist noch zu neu. Mal schauen was da noch nachkommt. |
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Koni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.05.2005 Beiträge: 559 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 23.01.09, 16:51 Titel: |
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Ich denke man macht hier einen Denkfehler. Die Prämie würde ich als Einkommen i.S.d. SGBII werten. |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 23.01.09, 17:01 Titel: |
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Koni hat folgendes geschrieben:: | Ich denke man macht hier einen Denkfehler. Die Prämie würde ich als Einkommen i.S.d. SGBII werten. |
Das meinte ich ja. (rein gefühlsmäßig)
Im Sozialrecht kenne ich mich nur leider Null aus.
@Koni
Rechtliche Begründung? |
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Koni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.05.2005 Beiträge: 559 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 23.01.09, 17:12 Titel: |
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Das alte Auto ist nach dem Verkehrswert zu bewerten § 8 AlgII/SozG-Verordnung. Die Prämie ist wiederum Einkommen (§ 11 SGBII).
Selbst wenn man hier fingieren würde ich tausche ja nur Vermögen gegen Vermögen, würde man trotzdem einen Gewinn erzielen.
Man könnte natürlich auf die Idee kommen, die Prämie sei zweckgebundenes Einkommen (§1 Abs. 1 Nr. 3 AlgII/SozG VO), und somit geschützt. Jedoch denke ich kann man dies hier nicht unterstellen, da "sie die Lage des Empfängers [...] so günstig beeinfluss[t], dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt [sind]" |
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