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Selbstständig - Hartz IV - Autokauf ??
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Brother01
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Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 07:38    Titel: Selbstständig - Hartz IV - Autokauf ?? Antworten mit Zitat

Frage:

X ist selbstständig bekommt aber in schwachen Monaten Hartz IV.
Normal darf doch bei Hartz IV der Wert nur 7500 Euro sein. Was ist aber bei Selbstständigen die einen Firmenwagen kaufen wollen weil sie die 2500,00 € für das alte Auto ( Abwrackprämie) mitnehmen wollen. X sein Auto würde 12.000 kosten. Minus die 2500,00 wären es dann 9.500 für einen Neuwagen.

Das Auto wird auf Finanzierung gekauft, da kein Geld da ist. Die montl. Raten sollen 150,00 betragen.

Aufgrund der schwankenden Einnahmen ist eine höhere Rate nicht möglich.

Danke
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit noch nicht einmal ausreicht, den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, wie kann man dann erwägen, ein (fast) neues Auto kaufen zu wollen? Mit den Augen rollen
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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Brother01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
Wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit noch nicht einmal ausreicht, den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, wie kann man dann erwägen, ein (fast) neues Auto kaufen zu wollen? Mit den Augen rollen




Man kann da es ja sehr gute Monate gibt wo es gute Einnahmen gibt. Außerdem ist das Auto für die Sebstständigkeit die Vorraussetzung. Ohne Auto wäre es nicht machbar. Soeben erfahre ich noch der TÜV läuft auch ab und es soll keinen neuen geben ! Also würde man wirklich für Schrott noch 2500 bekommen.


Also was sage ich Herrn X nun ?
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Brother01 hat folgendes geschrieben::
Also würde man wirklich für Schrott noch 2500 bekommen.

... muss aber im Gegenzug 12.000 € ausgeben.

Man kann auch füer erheblich weniger Geld ein funktionierendes Auto bekommen. Bei nur wenig Einkommen und den beiden zur Disposition stehenden Alternativen
  • 12.000 € ./. 2.500 € = 9.500 € Investition
  • 3.000 € ./. 0 € = 3.000 € Investition
wüsste ich, was ich täte ...

Ich hab von meinen Eltern gelernt, dass man nur das Geld ausgeben kann, was man hat.
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
Ich hab von meinen Eltern gelernt, dass man nur das Geld ausgeben kann, was man hat.


Also nein Herr Kollege, das grenzt ja schon an Landesverrat, unsere Regierung versucht alles, um die Konjunktur anzukurbeln und Sie kommen mit Argumenten aus Großmutters Zeiten .... Ironie Smiley
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ausgezeichnet
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Aber aber Herr Kollege,

da die Beamtengehälter seit einiger Zeit nicht mehr dafür da sind, den eigenen Sparstrumpf füllen zu können, sondern als Sparstrumpf der Regierung angesehen werden, muss man halt wieder großmütterlich denken ... Mr. Green

Die Erhöhung der Beamtengehälter 2009 besteht übrigens darin, dass die Gehälter ausnahmsweise mal nicht gekürzt werden. Cool
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Brother01
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Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Für alle die es interessiert :

Die Rechtslage ist geklärt Idee

1.

Kaufpreis des Autos ist egal . Die Summe von 7500 € kann es Wert haben, ohne bedenken. Alles was darüber ist zählt als Vermögen. ( Wenn man es bar kauft). Außerdem gilt die Vermögenslage pro Lebensjahr.

2.

Bei Finazierung gehört das Auto der Bank also auch das unbedenklich.

3.

Bei Finanzierungsende ist das Auto weniger als 7.500 Wert, also auch unbedenklich
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei die Frage offen ist:

Ist die Abwrackprämie Vermögen oder Einkommen?

Wäre sicher mal diskussionswürdig, inwieweit man jemanden der 2.500 Oironen Prämie bekommt und der sich ein Auto für 12000 Oironen kauft noch als bedürftig bezeichnen kann.....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Brother01
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Anmeldungsdatum: 08.07.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Wobei die Frage offen ist:

Ist die Abwrackprämie Vermögen oder Einkommen?

Wäre sicher mal diskussionswürdig, inwieweit man jemanden der 2.500 Oironen Prämie bekommt und der sich ein Auto für 12000 Oironen kauft noch als bedürftig bezeichnen kann.....



Das halt ich für unerheblich. Denn man tauscht ja sein Vermögen (=altes Auto) gegen die 2500,00 €.
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Denn man tauscht ja sein Vermögen (=altes Auto) gegen die 2500,00 €.

Und, wenn die alte Möhre nur noch Schrottwert hatte? Geschockt
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

MoniX hat folgendes geschrieben::
Und, wenn die alte Möhre nur noch Schrottwert hatte? Geschockt

Hat sie doch nicht. Winken

Per Definition des Gesetzgebers hat die alte Möhre unter bestimmten Bedingungen eben keinen Schrottwert, sondern einen solchen von 2.500 €.

Ein Gemälde hat ja auch nur einen (Material-) Wert von höchstens ein paar Euro. Der (Handels-) Wert ergibt sich erst aus der Tatsache, dass unten drunter nicht "kirchturm", sondern z. B. "van Gogh" steht. Mr. Green
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 23.01.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

hhmm.. blöderweise fahre ich ´ne neue Möhre und kann keine "alte" verscherbeln Traurig

Zitat:
Per Definition des Gesetzgebers hat die alte Möhre unter bestimmten Bedingungen eben keinen Schrottwert, sondern einen solchen von 2.500 €.

Wobei ich davon noch nicht so ganz überzeugt bin.
Das Ganze ist noch zu neu. Mal schauen was da noch nachkommt.
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Koni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke man macht hier einen Denkfehler. Die Prämie würde ich als Einkommen i.S.d. SGBII werten.
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 23.01.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Koni hat folgendes geschrieben::
Ich denke man macht hier einen Denkfehler. Die Prämie würde ich als Einkommen i.S.d. SGBII werten.

Das meinte ich ja. (rein gefühlsmäßig)

Im Sozialrecht kenne ich mich nur leider Null aus.

@Koni

Rechtliche Begründung?
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Koni
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Das alte Auto ist nach dem Verkehrswert zu bewerten § 8 AlgII/SozG-Verordnung. Die Prämie ist wiederum Einkommen (§ 11 SGBII).

Selbst wenn man hier fingieren würde ich tausche ja nur Vermögen gegen Vermögen, würde man trotzdem einen Gewinn erzielen.

Man könnte natürlich auf die Idee kommen, die Prämie sei zweckgebundenes Einkommen (§1 Abs. 1 Nr. 3 AlgII/SozG VO), und somit geschützt. Jedoch denke ich kann man dies hier nicht unterstellen, da "sie die Lage des Empfängers [...] so günstig beeinfluss[t], dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt [sind]"
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