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Verfasst am: 24.01.09, 20:08 Titel: Teilwidersprich auf Mahnbescheid (kurios)
Schuldner hat gegen Mahnbescheid einen Teilwiderspruch eingelegt. Dieser beläuft sich auf die Zinsen insgesamt, die Verfahrenskosten insgesamt und die Nebenforderungen in Höhe von 15,00 Euro (Mahnkosten).
Die Sache ist jetzt beim Amtsgericht und ich soll eine Klage anfertigen.
Meine Frage ist, wie ich das machen soll? Was soll ich da schreiben?
Auf die Hauptforderung muss nicht eingegangen werden, weil dort schließlich kein Widerspruch eingelegt worden ist oder? Die Verfahrenskosten werden vom Gericht festgelegt. Die Zinsen sind auch normal, weil ich auf mein Geld warte und die Mahnkosten sind doch auch normal.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.01.09, 20:21 Titel:
Ich finde das durchaus nicht kurios. Der Schuldner ist offenkundig der Auffassung, daß die Hauptforderung berechtigt ist, meint aber zugleich, er sei nicht in Verzug. Also ist in der Anspruchsbegründung, die natürlich einen konkreten Antrag enthalten muß, zu begründen, a) wodurch wann Verzug eingetreten ist, so daß der Zinszeitpunkt berechtigt ist, b) wofür und warum in dieser Höhe Mahnkosten berechnet werden (pauschalierte Mahnkosten, wieviele Mahnungen nach der verzugsbegründenden Mahnung etc.).
Zitat:
Auf die Hauptforderung muss nicht eingegangen werden, weil dort schließlich kein Widerspruch eingelegt worden ist oder? Die Verfahrenskosten werden vom Gericht festgelegt.
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