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Rolfe
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Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:12    Titel: HIV Antworten mit Zitat

Hallo,
gibt es Vorschriften, auf welche Weise ein Arzt mögliche Sexualpartner darüber informieren darf, dass sein Patient an Aids erkrankt ist?

Besipiel:

Der Arzt A. ruft eine ihm völlig unbekannte Frau an, dessen Telefonnummer er von der Witwe seines Patienten erhalten hat, der an einem Lymphom verstorben ist, bei dem man aber auch den Ausbruch von Aids festgestellt hat.
Arzt:

"Hallo, sind Sie Frau A?" "Ja"
"Arzt: "Sie wissen doch, dass mein Patient B (volle Namensnennung) verstorben ist..."
"Nein! - Ich bin gerade im Auto, was ist denn los?"
Arzt: "Er hatte Aids... Sie sollten sich testen lassen... seine Frau hat mitgeteilt,
dass Sie sich sehr nahe standen...".

Die dem Arzt unbekannte Frau war in völliger Aufregung, ist aber nicht gegen einen Baum gefahren und fragt sich (nach ihrem negativen HIV-Test beim Gesundheitsamt),
ob der Arzt sie überhaupt auf diese Weise hat informieren dürfen.
Der Arzt hat den vollen Namen seines Patienten genannt und alle beim Patienten
festgestellten Diagnosen.

Darf ein Arzt - bei allem Verständnis dafür, dass mögliche Sexualpartner seines Patienten
schnell informiert werden sollten - telefonisch personengebundene Daten und Diagnosen an ihm völlig fremde Personen mitteilen?
Im Zuge ihres HIV-Testes hat die unbekannte Frau dem Gesundheitsamt diese Geschichte erzählt - die Mitarbeiter dort haben nur noch mit dem Kopf geschüttelt...
Wäre für eine Info dankbar.

Gruss Rolfe
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 06:36    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

m.E. hat der Arzt ganz klar gegen die ärztliche Schweigepflicht verstossen. Diese gilt über den Tod hinaus. Angehörige sind nicht berechtigt, Ärzte von dieser Schweigepflicht zu entbinden.

Ich kann das Kopfschütteln der Kollegen vom Gesundheitsamt sehr gut nachvollziehen. Die Geschichte klingt geradezu haarsträubend...

Mit freundlichen Grüßen

MZirkus
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

MartinZirkus hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen,

m.E. hat der Arzt ganz klar gegen die ärztliche Schweigepflicht verstossen. Diese gilt über den Tod hinaus. Angehörige sind nicht berechtigt, Ärzte von dieser Schweigepflicht zu entbinden.

Ich kann das Kopfschütteln der Kollegen vom Gesundheitsamt sehr gut nachvollziehen. Die Geschichte klingt geradezu haarsträubend...

Mit freundlichen Grüßen

MZirkus


stimmt, und dann noch dazu telfonisch Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen

Gruß roni
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

MartinZirkus hat folgendes geschrieben::
Die Geschichte klingt geradezu haarsträubend...


Stimmt. Klingt nach Rache einer Ehefrau.
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wer da wohl wen aus welchen Motiven heraus angerufen hat Winken
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