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4er WG hat Ärger mit einem Mitb.! Vertrag nie unterschrieben

 
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Intruder1984
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Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 19:30    Titel: 4er WG hat Ärger mit einem Mitb.! Vertrag nie unterschrieben Antworten mit Zitat

Hallo @ all,

wir haben ein ernstes Problem in unserer 4er WG. Wir haben eine Mitbewohnerin, die seit knapp 4 Monaten in unserer WG wohnt. Sie ist unerträglich und erlaubt sich, in anderen Zimmern rumzuwühlen und dort mit Ihrem Freund zu nächtigen.

Wir haben es satt, mit dieser Person ein WG Leben fortzuführen, auch wegen zahlreichen weiteren Problemen. Wir möchten Sie gerne raushaben, haben sie auch gebeten, zu kündigen. Allerdings hat sie angekündigt, nicht zu gehen. "Wir müssten Sie schon rausschmeissen". Jetzt haben wir festgestellt, dass Sie niemals einen Mietvertrag unterschrieben hat, und wir auch keine Unterschrift zur Bestätigung geleistet haben. Welche Möglichkeiten, abgesehen von einer gütigen Einigung gibt es, um einen gewissen "Druck" aufzubauen, um den Auszugsweg zu beschleunigen. Die Sachlage ist schwierig, da wir es mit einer Person zu tun haben, die weder argumentieren kann, noch in irgendeiner Form einsichtig ist. Wir haben den Vermieter kontaktiert, auch er ist sprachlos und kann uns nicht unterstützen. Der Vermieter verhält sich verständlich neutral. Jedoch wird die Mitbwohnerin nicht die Kündigung unterschreiben und einfach weiter wohnen bleiben. Das geht nicht! Was für Rechte haben wir, welche Sie?

Bitte um Mithilfe und Lösungsansätze. Vielen Dank im Voraus.



LG Intruder1984
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ist sie Untermieterin von irgendwem, oder steht sie mit im Hauptmietvertrag?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei der Antwort aber daran denken:
es gibt auch mündliche Verträge Winken



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Intruder1984
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Unser Vermieter hat keine schriftliche bekommen, auf der steht, dass sie seit Monaten bei uns wohnt. Er hatte uns damals einen Vertragsauszug zukommen lassen, den wir unterschreiben sollten. Allerdings wurde dieser Vertrag nie unterschrieben. Da auch konkludentes Einverständnis zählt, wird der Mieter wohl den Vertrag mündlich akzeptiert haben. Hat sie in diesem Fall alle Rechte und wir können sie zu einem Auszug nicht bewegen?

Was für Druckmittel kann man aufbauen? Gibt es da Möglichkeiten?

LG
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man mit der Dame gar ken Vertragsverhältnis hat, dann sieht's wohl eher schlecht aus.
Man könnte den (Haupt)vermeiter drängen, die Dame wegen ihrer Störung des Hausfriedens zu kündigen. Das würde aber voraussetzen, dass er dies wenigstens mal abgemahnt hat.
_________________
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform, sodaß hier durch konkludentes Handeln einer vorliegen dürfte.

Wurde das Zimmer möbliert vermietet ? Soweit ich weiß, gibt es hier ein erleichtertes Kündigungsrecht.

Ich würde es prakmatisch handhaben:

1.) Fristlose schriftliche Kündigung im Beisein der anderen Mitbewohner aussprechen. Hierbei eine angemessene Frist von ca. 4 Wochen setzen, um die Sachen zu packen. Mit der Drohung verbunden, daß sie dann rausfliegt, wenn sie nicht selber packt.

2.) Verstreicht die Frist ergebnislos, d.h. sie zieht nicht aus, würde ich sie einfach rausschmeißen ohne weiteres Federlesen.

D.h. warten bis sie nicht da ist, dann alle Mann rein ins Zimmer, die Sachen einpacken, vor die Haustür stellen, Wohnungstürschloß ausbauen und gut ist.

Vielleicht ein bißchen grob, aber sie scheint ja beratungsresistent zu sein.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
Fristlose schriftliche Kündigung im Beisein der anderen Mitbewohner aussprechen.
Sehr gute Idee. Nach der Schilderung des TE habe ich aber meine Zweifel, daß man den Vermieter zu dieser Maßnahme bewegen kann.

Christoph hat folgendes geschrieben::
D.h. warten bis sie nicht da ist, dann alle Mann rein ins Zimmer, die Sachen einpacken, vor die Haustür stellen, Wohnungstürschloß ausbauen und gut ist.
Sehr gute Idee. Damit dürfte man sich weitaus größere Probleme einhandeln, als die Mitbewohnerin je hätte machen können.

Christoph hat folgendes geschrieben::
Vielleicht ein bißchen grob
Nette Umschreibung. Anwalt, Staatsanwalt und Gericht werden wahrscheinlich andere Formulierungen finden.

Nur zur Sicherheit, falls mein Sarkasmus nicht genügend deutlich geworden sein sollte: die vorgeschlagene Vorgehensweise wäre nicht pragmatisch, sondern schlicht rechtswidrig. Sehr böse
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform, sodaß hier durch konkludentes Handeln einer vorliegen dürfte.

Unbestritten, - aber eben nicht mit denen, die hier diese Frage stellen. Und darauf kommt es wohl an. Deswegen haben die auch keine Kündigungen auszusprechen und auch niemanden vor die Tür zu setzen.
_________________
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 13:00    Titel: Re: 4er WG hat Ärger mit einem Mitb.! Vertrag nie unterschri Antworten mit Zitat

Intruder1984 hat folgendes geschrieben::
Hallo @ all,

wir haben ein ernstes Problem in unserer 4er WG. Wir haben eine Mitbewohnerin, die seit knapp 4 Monaten in unserer WG wohnt. Sie ist unerträglich und erlaubt sich, in anderen Zimmern rumzuwühlen und dort mit Ihrem Freund zu nächtigen.

Reicht das für eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch? Wär mal ein Anfang... Wobei man sich da fragen lassen muß, warum man das Zimmer nicht abschließt.
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Intruder1984
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Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 21:19    Titel: Ideen zu Problemlösung?! Antworten mit Zitat

Zimmer abschließen hin- oder her, es gibt einfach kein Recht, in ein "fremdes" Zimmer hineinzugehen. Bisher haben wir versucht, eine WG aufzubauen, was einem familiären Zustand gleich kommt. Allerdings ist uns nicht gelungen, diesen Zustand zu realisieren. Wir wollen definitiv bis zum 31.01.2009 den Druck in irgendeiner Form erhöhen, zumindest eine Anzeigen androhen...denn es tut sich einfach nichts hier. Ich hätte nie gedacht, dass es Menschen gibt, die so ignorant sind. Ideen? Vorschläge?

LG und danke schonmal!
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Ideen oder Vorschläge sollen noch kommen? Die Rechtslage ist klar. Der VM muss die Person abmahnen und kann dann kündigen wenn das Verhalten weiterhin vorkommt. Unabhängig davon können die einzelnen Zimmermieter wenn die Person das Zimmer ohne Erlaubnis betritt diese wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Das sollte dann aber beweisbar sein.
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