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folgender fall,
eine ehepaar hat einen kredit aufgenommen, der aber nur auf den ehemann läuft. (nur er hat unterschrieben) verwendet worden ist dieses geld aber für beide ehepartner.
das ehepaar lebt getrennt, der ehemann ist ausgezogen, in seine durch die arbeit notwendige 2.wohnung.
jetzt meine frage, wer von den beiden muss die raten des kredites nun während der trennung bedienen,
und ändert sich etwas (bezüglich der kreditraten) nach einer scheidung.
was ist mit den möbeln in der wohung wo jetzt nur noch die frau und die gemeinsame tochter leben.
hat der ehemann einen anspruch darauf, obwohl er ja eine komplett möbilierte wohnung hat.
nochetwas, die gemeinsame tochter ist über ihren vater noch privatversichert.
wer muss diesen beitrag zahlen.
kann er diesem vom unterhalt abziehen...???
danke vorab für alle antworten _________________ DANKE
für Eure Antworten
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 23.01.09, 23:24 Titel:
Die monatlichen Raten zur Verzinsung und Tilgung eines Darlehens sind von demjenigen zu zahlen, der das Darlehen aufgenommen hat.
Über die Aufteilung des Hausrats müssten sich die getrennt lebenden Eheleute untereinander einigen. Wenn der Ehemann aber keine Hausratsgegenstände aus der Ehewohnung für seinen eigenen Hausstand benötigt, spricht vieles dafür, dass der Hausrat der Ehefrau und der bei ihr wohnenden gemeinsamen Tochter verbleiben sollte.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für das Kind sind zusätzlich zu dem dem Kind geschuldeten Barunterhalt von dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu zahlen.
GUTEN MORGEN,
und danke für die Antwort.
ist es nicht auch so, das die ehefrau aufgrund der tatsache das SIE keinen unterhalt von ihren nochehemann erhält, den kredit nicht bedienen muss???
ich meine soetwas mal gelesen zu haben.
sie geht arbeiten (hat sie auch während der ehe)
und der ehemann hat ein recht auf die einreichtung, obwohl er komplett eingerichtet ist,
diese einrichtung haben die beiden doch ebenfalls gemeinsam erwirtschaftet,.
dann müßte die frau ja demnach auch einen anspruch auf die einrichtung der 2. wohnung haben, wenn man es ´genau nehmen will????
die private krankenversicherung muss also zusätzlich vom vater des kindes zusätzlich zum unterhalt gezahlt werden.
auch wenn das kind volljährig ist???
währe es nicht sinnvoll bezüglich der einrichtungsgeschichte ein relativ formloses schreiben aufzustetzen, indem geregelt wird, was wo bei wem bleibt, unterschrieben von beiden, damit sich jeder auf etwas berufen kann,
(was währe inhaltlich wichtig in einem solchen schreiben??)
denn ich habe gehört, das sollte soetwas zwar auch vor gericht entschieden werden kann, aber dann steigen die kosten für eine scheidung schnell recht hoch.???
welche sachen gibt es noch zu klären?
was ist mit abgeschlossenen versicherungen.
stimmt es, das bis zum tage der rechtskräftigen scheidung, alles ersteinmal beim alten bleibt? weil das paar vor dem gesetzt noch als verheiratetes ehepaar gilt, ob nun getrennt oder nicht,
wer müßte denn versicherungsbeiträge bezahlen, zb hausrat, haftpflicht ect...
was sagt das gesetz dazu???
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen _________________ DANKE
für Eure Antworten
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 24.01.09, 10:56 Titel:
nicemami hat folgendes geschrieben::
ist es nicht auch so, das die ehefrau aufgrund der tatsache das SIE keinen unterhalt von ihren nochehemann erhält, den kredit nicht bedienen muss???
ich meine soetwas mal gelesen zu haben.
sie geht arbeiten (hat sie auch während der ehe)
Das könnte unter Umständen von Bedeutung sein, wenn beide Ehepartner das Darlehen gemeinsam aufgenommen hätten.
Zitat:
und der ehemann hat ein recht auf die einreichtung, obwohl er komplett eingerichtet ist, diese einrichtung haben die beiden doch ebenfalls gemeinsam erwirtschaftet, dann müßte die frau ja demnach auch einen anspruch auf die einrichtung der 2. wohnung haben, wenn man es ´genau nehmen will????
währe es nicht sinnvoll bezüglich der einrichtungsgeschichte ein relativ formloses schreiben aufzustetzen, indem geregelt wird, was wo bei wem bleibt, unterschrieben von beiden, damit sich jeder auf etwas berufen kann,
(was währe inhaltlich wichtig in einem solchen schreiben??)
denn ich habe gehört, das sollte so etwas zwar auch vor gericht entschieden werden kann, aber dann steigen die kosten für eine scheidung schnell recht hoch.???
Die Eheleute müssen zunächst versuchen, sich über die Verteilung des Hausrats zu einigen. Die Einigung könnte auch dadurch erreicht werden, dass der eine Ehepartner die Aufteilung des Hausrats im einzelnen schriftlich vorschlägt und der andere Ehepartner dem Vorschlag insgesamt oder mit Modifikationen zustimmt. Den Modifikationen müsste dann wieder der andere Ehepartner zustimmen. Gelingt eine Einigung nicht, entscheidet auf Antrag das Familiengericht über die Verteilung des Hausrats (§ 1361a BGB).
Zitat:
die private krankenversicherung muss also zusätzlich vom vater des kindes zusätzlich zum unterhalt gezahlt werden. auch wenn das kind volljährig ist???
Ja, soweit dem volljährigen Kind ein Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater zusteht.
Zitat:
was ist mit abgeschlossenen versicherungen.
stimmt es, das bis zum tage der rechtskräftigen scheidung, alles erst einmal beim alten bleibt? weil das paar vor dem gesetzt noch als verheiratetes ehepaar gilt, ob nun getrennt oder nicht
Das ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Zitat:
wer müßte denn versicherungsbeiträge bezahlen, zb hausrat, haftpflicht ect...
was sagt das gesetz dazu???
Die Versicherungsbeiträge hat derjenige zu zahlen, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.
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