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Schadensersatz der Bank nach technischem Problem?

 
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denkmensch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 20:18    Titel: Schadensersatz der Bank nach technischem Problem? Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich handele seit längerer Zeit mit Wertpapieren. Insbesondere investiere ich im Termingeschäft, wo jede Sekunde über Gewinn oder Verlust entscheiden kann. Jetzt ergab sich letztes Jahr im Dezember ( zur Zinssenkungsentscheidung der FED ) dass ich mit einem Zertifikat auf fallenden Kursen des XETRA partizipieren wollte, die FED zu aller erschaunen nach den Zinssatz quasi auf 0 gesetzt hat. Dies hatte zur folge dass der XETRA nicht fiel sondern stieg. Dies alles ist ja bis hier hin auch noch kein Problem, da ich mir des Risikos bezüglich des Termingeschäftes bewusst bin. Eine andere Sache machte mich jedoch stark nervös, und zwar dass ich dass erworbene Zertifikat nicht mehr verkaufen konnte, da sich die Internetseite des Depots nicht mehr öffnen ließ. Alle anderen Seiten die ich anwählte, wurden ohne Probleme aufgebaut, jedoch nur die meiner Bank nicht. Von daher ist eine technische Störung des Internets bzw. des Providers auszuschließen. Hin wie her, ich musste ja irgendwie mein Zertifikat verkaufen, um einen Totalverlust zu vermeiden. Also versuchte ich es weiterhin und hatte es dann auch geschaft alles für den Verkauf vorzubereiten. Jedoch als ich meine Order dann hoffnungsvoll abgegeben hatte wurde die Datenübertragung wieder unterbrochen und ich wurde vom Server der Bank geworfen. Nun hatte ich das Problem dass mein Depot aus Sicherheitswgründen für 10 min gesperrt war, was mich dazu veranlasste bei der Servicehotline anzurufen um mein Depot entsperren zu lassen. Die nette Dame hatte dies dann auch getan und auch schon darauf hingewiesen dass es zur Zeit "irgendwie" Schwierigkeiten gibt ( Sie hatte nicht gefragt ob ich das Zertifikat per Phone Banking verkaufen kann, dies hatte ich vorher auch noch nie getan ). Nun hatte ich also noch einmal die Möglichkeit mein Zertifikat zu verkaufen, natürlich schon mit erhöhtem Verlust (50%) wie beim ersten Versuch, da die Kurse aufgrund des FED-Entscheids nach oben schossen. Ich meldete mich also nochmals an und versuchte hier meine Order abzugeben. Wie dem auch sei, es gelang nicht und dass war auch das Ende meines Zertifikats, welches dann bei einem XETRA-Stand von 4800 ausgeknockt wurde.
Daraufhin nahm ich Kontakt mit der Servicehotline auf um den Sachverhalt zu schildern. Die gute Dame verstand erst nicht und wollte mich "JETZT" auf einmal zur Wertpapierzentrale verbinden, wo ich dann mein Zertifikat verkaufen könne. Als ich Ihr verständlich machte, dass dieses Zertifikat wertlos geworden war, da ich aus den geschilderten technischen Problemen es nicht verkaufen konnte, nahm sie die Beschwerde zu Protokoll und leitete diese an das Qualitätsmanagement weiter. Dieses meldete sich nicht, ich musste mich melden. Jetzt jedoch wurde mir versucht zu erklären

1. Dass das Zertifikat nicht nach 20 Uhr Handelbar sei ( was nicht stimmt, da ich schon öfters mit diesen Zertifikatstypen gehandelt hatte)

2. Dass ich ja auch telefonisch dass Zertifikat hätte handel können ( was sich wie oben geschildert als schwierig erweist, wenn man dieses noch nie gemacht hatte)

Und heute zu guter letzt:

3. Dass die Bank bei technischen Störungen keinerlei Haftung übernimmt (ausser bei grob Fahrlässigem Verhalten [was dies auch sein mag], womit ich mich nicht zufrieden geben möchte.
Haftet hier die Bank oder bleibe ich hier auf meinem Pech sitzen?
Wie ist die Rechtlage?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 23.01.09, 21:48    Titel: Re: Schadensersatz der Bank nach technischem Problem? Antworten mit Zitat

denkmensch hat folgendes geschrieben::
Haftet hier die Bank oder bleibe ich hier auf meinem Pech sitzen?
Was steht dazu in den AGB?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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denkmensch
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Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 22:38    Titel: Re: Schadensersatz der Bank nach technischem Problem? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Was steht dazu in den AGB?


Ein Auszug aus der AGB:

Bank haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Bank Online-Vertrag. Für
Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen des Internets, des EDVSystems sowie anderer Kommunikationssysteme übernimmt die Bank keine Haftung, es sei denn, sie hat grob fahrlässig oder vorsätzlich die Störung verursacht
. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet sie auch für einfache Fahrlässigkeit.
Ferner behält sich Bank das Recht vor, den Zugang zu Bank Online zeitweise zu unterbrechen, um Wartungsarbeiten/ Änderungen an dem Leistungsangebot
vorzunehmen. Für Ausfälle und Unterbrechungen dieser Art übernimmt die Bank keine Haftung. Bank übernimmt daher nicht die Gewähr dafür, dass der Zugang zu bank Online jederzeit möglich ist. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbesondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten (z.B. Ziffer I.3, II.3., III.3 und III.4) zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben.


Das steht dazu in der AGB. Inwieweit sind die da fein raus oder auch nicht?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 23.01.09, 22:54    Titel: Re: Schadensersatz der Bank nach technischem Problem? Antworten mit Zitat

denkmensch hat folgendes geschrieben::
Inwieweit sind die da fein raus oder auch nicht?
Wenn man der Bank grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verursachen der Störung nicht nachweisen kann, ist sie auch nicht haftbar zu machen.
_________________
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denkmensch
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Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 23:05    Titel: Re: Schadensersatz der Bank nach technischem Problem? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Wenn man der Bank grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verursachen der Störung nicht nachweisen kann, ist sie auch nicht haftbar zu machen.


Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet sie auch für einfache Fahrlässigkeit.

Aber darum geht es mir erst einmal nicht, für mich ist doch erst mal wichtig, was den da überhaupt gestört war oder nicht, um dann sagen zu können, das Internet, das EDV-System oder andere KSys. sind gestört gewesen. Wenn die Bank meint ( wie sie es zu mir erst heute am Telefon schon meinte ) es gab keine Störungen, was dann? Wieso windet sich die Bank von einer Seite in die nächste, anstatt (wenn die Rechtslage klar wär) mir gleich von Anfang an zu sagen dass die Bank nicht haftet?

War es nicht fahrlässig von der Servicetelefondame mir zu raten, während des ersten Gesprächs, den Handel Telefonisch zu vollenden?
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denkmensch
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Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe hier ein Urteil gefunden, könnte dies als Rechtsgrundlage dienen?


LG Itzehoe
Urteil vom 10.07.2001
1 S 92/01
Schadensersatz beim Online-Banking
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