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ÖL-Wechsel mit Motorspülung und dann kam die Rechnung

 
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frash
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 17:38    Titel: ÖL-Wechsel mit Motorspülung und dann kam die Rechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

was wäre wenn:

Jemand in eine Kfz-Werkstatt während der Wagen gerade repariert wird den Meister fragt was ein Öl-Wechsel kostet und dieser daraufhin die Preisspanne 40 - 45 € nennt, weiterhin würden 15 € für eine optionale Motorspülung dazukommen. (ACHTUNG: Dies wäre der genaue Wortlaut, es würden nicht gesagt werden, dass die Steuer hinzurechnen ist oder das die Preise netto sind).

2 Wochen später ruft der Autobesitzer an und fragt nach einem Termin für den Öl-Wechsel und erneut nach dem Preis wo die oben genannten Preise wiederholt wurden.

Der Termin wurde gemacht und der Ölwechsel wie vereinbart nach einer Motorspülung durchgeführt, im Vorwege wurde erneut gefragt, ob die Motorspülung „nur“ 15 EUR kostet. Anschließend wird die Rechnung ausgestellt: 75 EUR brutto!

Die Motorspülung würde mit 18 EUR in Rechnung gestellt werden (genau 15 EUR + MwSt) und der Ölwechsel schlägt somit mit satten 56 EUR brutto zu buche. Selbst wenn die Nettopreise genommen werden würden, würde der genannte Preis nicht eingehalten werden.

VOR dem Bezahlen der Rechnung äußert der Kunde, dass dies anders abgesprochen war und ein anderer Preis genannt wurde, bezahlt jedoch widerwillig die Rechnung.

Was wäre rechtens? Hätte der Kunde die Möglichkeit der Rechnung nachträglich zu widersprechen?

Viele Grüße aus Flensburg
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

1. Wie will der Kunde ggf. vor Gericht beweisen, daß der KFZ Meister eine verbindliche mündliche Festpreiszusage gemacht hat? Gibts denn Zeugen und einen anderslautenden Preisaushang?

2. Lohnt sich jeglicher juristischer Aufwand bei einem "Schaden" von ca. 14 Euro?
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frash
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

1. Anwesend bei zwei von den drei Preisangeboten war die Fahrzeughalterin sowie ihr Freund. Einen Preisaushang gibt es nicht. Der KFZ-Meister hat während des Widerspruches jedoch gesagt, dass die genannten Preise immer brutto seien würden, wenn dies netto Preise seien, hätte er plus Steuer gesagt.

2. Ein Rechtsstreit würde sich nicht zwingend lohnen, jedoch geht es hier um das Prinzip und die Rechtslage. Es muss nicht immer um das finanzielle gehen...
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

frash hat folgendes geschrieben::
Der KFZ-Meister hat während des Widerspruches jedoch gesagt, dass die genannten Preise immer brutto seien würden, wenn dies netto Preise seien, hätte er plus Steuer gesagt.




Zitat:
ACHTUNG: Dies wäre der genaue Wortlaut, es würden nicht gesagt werden, dass die Steuer hinzurechnen ist oder das die Preise netto sind


Ja was denn nun.

Waren die Preise jetzt Brutto oder Netto?
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frash
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ein bisschen schwer auszudrücken Winken

Es wurde bei den Preisangaben nicht gesagt ob brutto oder netto! Daher gehe ich als Privatperson immer davon aus das es sich um brutto Preise handelt. Im Supermarkt steht ja auch nicht auf dem Preisettikett der Netto-Preis (ausser bei Großmärkten wo Händler einkaufen)...
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

frash hat folgendes geschrieben::
jedoch geht es hier um das Prinzip und die Rechtslage. Es muss nicht immer um das finanzielle gehen...



Die Handwerkskammern sind m.W. der Meinung, das mündliche Kostenvoranschläge völlig unverbindlich sind. Hier auf die Schnelle ein Beispiel aus dem Bauhandwerk Merke: Handwerkern nur schriftliche Aufträge erteilen, bzw. auf einen schriftlichen Kostenvoranschlag bestehen.
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frash
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Unverbindlich ja, aber ist es üblich netto Preise zu nennen?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Preisangabenverordnung §1 hat folgendes geschrieben::
§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger
Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen
gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben,
die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind
(Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die
Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die
Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln,
kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

Hilft das weiter?
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zusätzlich:
Wenn man mal die Suchmaschine nach Kostenvoranschlag anwirft, kommt man zu verbindlichen und unverbindlichen Kostenvoranschlägen. Bei den unverbindlichen wird eine Überziehung von 10 – 25 % wohl für vertretbar gehalten.
Von den genannten Beträgen ausgehend und das Maximum ausreizend, ergäbe das:

45 + 15 = 60 + 25% = 75

Das entspräche dem o.g. Rechnungsbetrag.

Bliebe die Frage, ob man das Ganze als unverbindlichen Kostenvoranschlag sehen kann oder ob man hier einen garantierten und vereinbarten Festpreis annehmen kann. Da die erste Preisangabe schon eine Spanne und eben keinen Festpreis enthielt, tendiere ich hier eher zu nein.

Edit:
Schreibfehler in der Rechnung beseitigt. Siehe auch unten Beitrag von koco.
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Zuletzt bearbeitet von Kormoran am 24.01.09, 14:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 20:38    Titel: Re: ÖL-Wechsel mit Motorspülung und dann kam die Rechnung Antworten mit Zitat

frash hat folgendes geschrieben::
Jemand in eine Kfz-Werkstatt während der Wagen gerade repariert wird den Meister fragt was ein Öl-Wechsel kostet
Daraus könnte man natürlich auch schliessen, daß der Ölwexel zu diesem Zeitpunkt bereits in Auftrag gegeben war.
Dann hätte der Kunde meiner Ansicht nach einfach zu spät gefragt und der Handwerker hätte mit seiner Antwort weder ein Angebot, noch einen Kostenvoranschlag gemacht.

Falls der Ölwexel zusätzlich noch in Auftrag gegeben wurde, nachdem der Kunde gefragt hat, hätte der Handwerker m.E. ein Angebot gemacht und der Kunde dieses angenommen. In diesem Fall wäre die Preisangabe des Handwerkers meiner Ansicht nach als verbindlich anzusehen.

Obwohl ich eher nicht denke, daß der Handwerker hier unlautere Absichten hatte. Mit den Augen rollen
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, er hat während der einen Reparatur gefragt, das Ganze aber erst 2 Wochen später nach neuerlichem Anruf durchführen lassen. Daraus nun einen bereits bei der ersten Frage erteilten Auftrag zu konstruieren, erscheint mit auch nicht so richtig überzeugend.
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koco
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
45 + 15 = 60 + 20% = 75

Das entspräche dem o.g. Rechnungsbetrag.




kleiner Rechenfehler....

20 % von 60,- € sind 12,- €. passt also nicht mit den zu vertretenden 10-20 %. 15,- € wären dann 25 % Überschreitung
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Gut aufgepasst, danke.
Im letzten Link, den ich gelesen hatte, war auch genau von bis zu 25% die Rede. Damit habe ich auch gerechnet, aber beim Hinschreiben wohl gepennt.
In der Nachschau erscheint mir diese Zahl allerdings recht hoch. Meistens sind die genannten Prozente weniger, womit dann bei der Schlussfolgerung im Fall von 20% in der Tat ein paar (3?) Euro fehlen.
Aber ob das dann nun einen Rechtsstreit wegen des Prinzips lohnt?
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Kormoran
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