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wir kann ich meinen Vermieter dazu bringen, die Kostenverteilung für Müll zu ändern?
Wir wohnen in einem 3-Familien-Haus mit insgesamt 6 Personen.
Erdgeschoss: 3 Personen / Wir > Mama, Papa, 2 jähriger Sohn
1. Etage: 2 Personen, Ehepaar, kinderlos
2. Etage: 1 Person, Mann, alleinstehend
Vor dem Haus stehen 3 Tonnen (1x Bio, 1x Papier, 1x Restmüll, wobei Papier und Bio von der Stadt kostenfrei sind). Die Restmülltonne kostet pro Jahr und pro Wohnhaus 370,00 € bei wöchentlicher Leerung. Die Verteilung auf der Abrechnung sagt beim Müll: 3 / 6 Personen. Also soll ich 50% bezahlen. Ich sehe jedoch nur 1/3 als gerechtfertigt. Ich strebe eine Verteilung der Müllkosten auf die Wohneinheiten (3) und nicht auch die Anzahl der Personen (6) an.
Im oberen Teil der Kostendarstellung steht:
Wohnfläche 86,81 qm (Haus gesamt 260,85 qm), 2 Personen, 1 Wohneinheit (WE)
Andere Positionen in der Abrechnung werden nach Wohneinheiten verrechnet (Heizungswartung, Hausreinigung, Wartung, ...)
Wir zahlen die Nebenkosten als Vorauszahlung.
Im Mietvertrag steht:
"Die umgelegten Betriebskosten werden - mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Warmwasser - im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche auf die Mieter verteilt, soweit nachstehend keine abweichender Verteilungsschlüssel vereinbart wurde."
Wie ist die Rechtslage? Kann ich beim VM eine Änderung bewirken?
wir kann ich meinen Vermieter dazu bringen, die Kostenverteilung für Müll zu ändern?
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Allgemein kann gesagt werden, dass bei einer von §556a Abs. 1 BGB abweichenden Vereinbarung über den Umlagemasstab nur dem Vermieter das Recht zusteht, diesen für die Zukunft -anders- zu bestimmen, §556a Abs. 2 BGB.
Ich strebe eine Verteilung der Müllkosten auf die Wohneinheiten (3) und nicht auch die Anzahl der Personen (6) an.
Und wie begründet sich dieses Streben? - Wenn ich das richtig lese, dann ist euer Haushalt der mit den drei Personen und ihr erzeugt demnach auch bestimmt 50% des Mülls. Warum - Im Namen des fliegenden Spaghettimonsters - sollen die Anderen euren Müll bezahlen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Im Mietvertrag steht:
"Die umgelegten Betriebskosten werden - mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Warmwasser - im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche auf die Mieter verteilt, soweit nachstehend keine abweichender Verteilungsschlüssel vereinbart wurde."
Wenn außerhalb von diesem Text keine abweichenden Verteilungsschlüssel erwähnt werden, wäre m.M.n. eine Abrechnung nach qm vereinbart.
Es stellt sich nur die Frage, wie lange der andere Verteilschlüssel schon akzeptiert wurde, ob es vielleicht dadurch schon zu einer konkludenten Vereinabrung des anderen Schlüssels gekommen ist. _________________ Gruß
Jutta
Allgemein kann gesagt werden, dass bei einer von §556a Abs. 1 BGB abweichenden Vereinbarung über den Umlagemasstab nur dem Vermieter das Recht zusteht, diesen für die Zukunft -anders- zu bestimmen, §556a Abs. 2 BGB.
Das gilt aber nur dann, wenn in Zukunft nach 'Verursachung' abgerechnet würde. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Allgemein kann gesagt werden, dass bei einer von §556a Abs. 1 BGB abweichenden Vereinbarung über den Umlagemasstab nur dem Vermieter das Recht zusteht, diesen für die Zukunft -anders- zu bestimmen, §556a Abs. 2 BGB.
Das gilt aber nur dann, wenn in Zukunft nach 'Verursachung' abgerechnet würde.
Ich glaubs ja nicht! Genau das hatte ich auch im Kopf, als ich o.g. Satz schrieb, aber angesichts der Fragestellung nicht allzu in die Tiefe gehen wollte.
Richtig, ungeachtet des vereinbarten Umlagemasstabes kann ein Mieter verlangen, dass künftig nach Verbrauch oder Verursachung abgerechnet wird, wenn entsprechende Erfassungsgräte in allen oder für alle Wohneinheiten installiert wurden.
Klassisches Beispiel sind die Wasseruhren. Zunächst kann Wasserverbrauch gemäss §556a Abs. 1 BGB über die Wohnungsgrösse (m²) abgerechnet werden. Ein anderer Umlagemasstab kann nach §556a Abs. 2 BGB vereinbart werden, dies wäre idR die Personenzahl.
Sobald jedoch in allen Wohneinheiten Verbrauchserfassungsgeräte installiert sind, kann der Mieter eine Änderung des Umlagemasstabes verlangen.
Der TE sollte sich nun jedoch keine zusätzlichen Gedanken darüber machen, wie er seinen Vermieter dazu bringen könnte, Verbrauchserfassungsgeräte anzubringen. Dazu ist er nämlich, dem vorliegenden Sachverhalt folgend, nicht verpflichtet und er kann auch von einem Mieter nicht dazu verpflichtet werden.
wir kann ich meinen Vermieter dazu bringen, die Kostenverteilung für Müll zu ändern?
Wir wohnen in einem 3-Familien-Haus mit insgesamt 6 Personen.
Erdgeschoss: 3 Personen / Wir > Mama, Papa, 2 jähriger Sohn
1. Etage: 2 Personen, Ehepaar, kinderlos
2. Etage: 1 Person, Mann, alleinstehend
Ich sehe jedoch nur 1/3 als gerechtfertigt. Ich strebe eine Verteilung der Müllkosten auf die Wohneinheiten (3) und nicht auch die Anzahl der Personen (6) an.
Danke
Arex
Produzieren nicht 3 Personen mehr Müll als eine einzelne Person??? Ich denke die Aufsschlüsselung anhand der Personenzahl ist die gerechteste. Selbst verteile ich die Müllabfuhrkosten in meinem Mietshaus genauso und habe seitens der Mieter noch nie eine ungerechte Abrechnung erfahren. Bitte klären Sie mich deswegen einmal auf was Ihre Gründe sind. _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
wir kann ich meinen Vermieter dazu bringen, die Kostenverteilung für Müll zu ändern?
Wir wohnen in einem 3-Familien-Haus mit insgesamt 6 Personen.
Erdgeschoss: 3 Personen / Wir > Mama, Papa, 2 jähriger Sohn
1. Etage: 2 Personen, Ehepaar, kinderlos
2. Etage: 1 Person, Mann, alleinstehend
Ich sehe jedoch nur 1/3 als gerechtfertigt. Ich strebe eine Verteilung der Müllkosten auf die Wohneinheiten (3) und nicht auch die Anzahl der Personen (6) an.
Danke
Arex
Produzieren nicht 3 Personen mehr Müll als eine einzelne Person??? Ich denke die Aufsschlüsselung anhand der Personenzahl ist die gerechteste. Selbst verteile ich die Müllabfuhrkosten in meinem Mietshaus genauso und habe seitens der Mieter noch nie eine ungerechte Abrechnung erfahren. Bitte klären Sie mich deswegen einmal auf was Ihre Gründe sind.
Noe nicht unbedingt...
Wenn ich so sehe, was unsere alleinstehenden Nachbarn so alles an Papier, Glas und volle Gelbe Säcke in die Restmülltonne kloppen, wage ich das so zu bezweifeln.
Was seine Gründe sind. Ist doch ganz klar. Er will Geld sparen, ob die anderen dabei benachteiligt werden ist ihm egal.
Ich verteile bei meinem Haus auch die Müllkosten nach Köpfen. Ich die gerechteste Variante. _________________ Alles was ich schreibe ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
@flokon: ja, 2 Personen müssen nicht zwingend mehr Müll produzieren als eine Person.
Solange der Verbrauch bzw. die Verursachung nicht individuell erfasst werden kann, wird es bei dem festgelegten Umlageschlüssel, egal ob m² oder Personenzahl, immmer zu gewissen Ungerechtigkeiten kommen. Das war so, das ist so und wird vermutlich auch immer so bleiben.
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