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meine Frau und ich sind gerade dabei ein Haus zu kaufen. Das einzige Hindernis für die Schlüsselübergabe ist folgender: Der Verkäufer hat noch einen Eintrag von einer Bank im Grundbuch. Dieses sollte gelöscht werden und die Bank durch den von uns bezahlten Kaufpreis ausbezahlt werden. Nachdem wir unsererseits alle Bedingungen für die Zahlung erfüllt haben, stellte sich nun heraus, dass die Löschungsbewilliguung nicht vorliegt. Unser Finanzierer kann natürlich nicht zahlen, wenn diese Grundschuld noch im Grundbuch steht. Auch ein Konto für die Zahlung ist nicht bekannt. Der Verkäufer wollte das Geld auf sein privates Konto, was nicht möglich ist.
Der Kaufvertrag wurde am 18. August unterzeichnet, der Antrag für die Löschungsbewilligung lag der BAnk wohl erst am 24.September vor. Schlüsselübergabe solte am 1.10 sein.
Nun will der Verkäufer uns aber den Schlüssel nicht geben, da ja kein Geld überwiesen worden ist, weil er Angst habe, das wir nicht zahlen würden. Wie unser Finanzierer und der Notar uns versicherten ist das ja aber nicht unsere Schuld, da wir alle Bedingungen erfüllt haben und das Geld bei unserem Finanzierer bereit liegt, sondern die des Verkäufers, der sich nicht rechtzeitig um die Löschungsbewilligung gekümmert hat.
Nun meine Frage: Haben wir irgendwelche Möglichkeiten auf die Herausgabe des Schlüssels zu bestehen? Der Verkäufer wohnt schon in einem neuen Haus. Wie sieht es mit den Kosten aus, die sich aus der Verzögerung ergeben? Ist, im schlimmsten Fall, ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich und unter welchen Bedingungen, so dass wir nicht auf den Kosten siztzen bleiben.
Noch eine zweite Frage: Im Vertrag steht, dass das Zubehör mitverkauft worden ist. Nun haben uns die Verkäufer, trotz voheriger Zusage, seit dem Vertragsabschluß nicht mehr in das Haus gelassen. Für den Holzofen ( ist zusätzlich, sonst Gasheizung)verlangt er jetzt 200€. Zählen solche Sachen, wie z.B. auch Wasserhähne nicht zum Zubehör?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen sinnvoll ausgedrückt. Es ist 5.00 Uhr und ich bin mit den Nerven ziemlich zu Fuß.
Der Verkäufer hat noch einen Eintrag von einer Bank im Grundbuch. Dieses sollte gelöscht werden und die Bank durch den von uns bezahlten Kaufpreis ausbezahlt werden.
Zahlen Sie auf keinen Fall auf ein anderes Konto als auf das, was Ihnen der Notar in der Fälligkeitsmitteilung nennt. Sie können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das Konto zahlen, das der Notar Ihnen mitteilt. Damit sichern Sie die Pfandfreigabe, d.h. die Lastenfreistellung des bisherigen Gläubigers (der Bank des Verkäufers). Vielleicht ist die Schuld es Verkäufers bei seiner Bank höher als der Kaufpreis. Vielleicht ist es aber nur eine zeitliche Verzögerung - was wir mal hoffen wollen.
Unser Finanzierer kann natürlich nicht zahlen, wenn diese Grundschuld noch im Grundbuch steht. Auch ein Konto für die Zahlung ist nicht bekannt.
Das Konto teilt Ihnen wie gesagt der Notar mit. (Es sei denn, Sie haben die Abwicklung über Notaranderkonto vereinbart, dann zahlen Sie an den Notar - und der leitet das Geld weiter)
Schlüsselübergabe solte am 1.10 sein.
Soll wohl heissen: Die "voraussichtliche" Schlüsselübergabe soll am 1.10. sein, d.h. Kaufpreiszahlung vorausgesetzt. Oder haben Sie den Übergabezeitpunkt fest vereinbart - unabhängig von der Kaufpreiszahlung? Dann könnten Sie auf Vertragserfüllung (Schlüsselübergabe am 1.10.) bestehen.
Wie sieht es mit den Kosten aus, die sich aus der Verzögerung ergeben? Ist, im schlimmsten Fall, ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich und unter welchen Bedingungen, so dass wir nicht auf den Kosten siztzen bleiben.
Das kommt ganz auf den Vertragstext an. Fragen Sie den Notar.
Noch eine zweite Frage: Im Vertrag steht, dass das Zubehör mitverkauft worden ist.
Ist das Zubehör aufgelistet, oder steht im Vertrag nur "gesetzliches Zubehör"? Das wäre z.B. Lichtschalter, Wasserhähne, die eingebaute Heizung usw. aber vermutlich nicht ein zusätzlicher Holzofen.
Für den Holzofen ( ist zusätzlich, sonst Gasheizung)verlangt er jetzt 200€.
Würde ich nicht zahlen - sondern mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen und auch mit Schadenersatzforderung drohen, wenn nicht wie vereinbart am 1.10. übergeben wird.
Da es aber nicht auf mündliche Abreden, (wo Missverständnisse möglich sind) ankommt, sondern ausschliesslich auf den exakten Vertragstext, empfehle ich Ihnen, den Notar zu fragen bei dem Sie beurkundet haben. er ist dafür zuständig, daß der Vertrag funktioniert und beide Seiten abgesichert sind.
MfG
Dieter
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