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Anmeldungsdatum: 10.04.2008 Beiträge: 41 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 24.01.09, 10:27 Titel: Widerruf Generalvollmacht bei Demenz
Angenommen eine knapp 82.jährige, vermögende Frau hat bereits vor 7 Jahren ihren zwei Kindern -jeder für sich allein- für alle Fälle General- und Vorsorgevollmacht erteilt.
Seit 2 Monaten ist sie im Altenheim (Pflegestufe 1) und aufgrund mittlerer Demenz in dem dortigen Dementen-Bereich in Pflege. Ärztliches Gutachten liegt vor (2 Monate alt). Kind A ist alleinstehend und ein Hartz IV - Fall. Kind B ist verheiratet in geordneten Verhältnissen.
Vor drei Tagen hat Kind A seine Mutter dazu bewegt, die Generalvollmacht für Kind B zu widerrufen. Der Notar hat den Widerruf beurkundet. In der Urkunde fehlen:
1. die übliche Formel, dass der Notar sich vor Beurkundung von der vollen Geschäftsfähigkeit der 82.jährigen Mutter überzeugt habe.
2. Unterschrift des Notars (aber Siegel ist angebracht).
In der Urkunde steht, die Handtasche mit Papieren der Mutter sei entwendet worden sei und sich so die Mutter nicht auswseisen könne. Kind A weist sich aus und stellt Mutter vor.
Kind B erhält die 1. Ausfertigung der Urkunde mit dem Zusatz "Die wörtliche Übereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift wird bestätigt." Es folgt der Notarsiegel aber keine Unterschrift.
Warum ist die Urkunde gültig? (fehlende Punkte 1 und 2, vorliegende Demenz)
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 24.01.09, 11:55 Titel:
Die Urkunde könnte ungültig sein, wenn
a) die Mutter bei Errichtung der Urkunde nicht geschäftsfähig war (§ 104 Nr. 2 BGB) oder
b) der Notar die Urschrift der Urkunde nicht unterschrieben hat oder
c) die Person, von der angegeben wurde, sie sei die Mutter, in Wahrheit nicht die Mutter war.
Zu a) könnte ein ärztliches Gutachten Klarheit bringen, zu b) und c) eine Äußerung des Notars, vor dem die Erklärung der (möglicherweise nur angeblichen) Mutter abgegeben wurde.
Anmeldungsdatum: 10.04.2008 Beiträge: 41 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 26.01.09, 13:25 Titel:
Danke für die Meinungen.
an Franz Königs: zu a) Es ist wohl ausreichend, wenn ein ärztlichen Bericht aus 11/2008 der die mittelgradige Demenz ausweist und phsychologische Betreuung empfiehlt, vorliegt.
zu b) Das kann der Notar notfalls selbst unbemerkt heilen.
zu c) Ist ein Knackpunkt! Die Mutter konnte sich jedenfalls nicht erinnern, vor einer Woche beim Notar gewesen zu sein, bzw. das dieser sie zur Beurkundung des Widerrufes aufgesucht hätte. Das Kind B und Famiilie letzte Woche zu Besuch waren, wußte die Mutter.
Es könnte auch so gewesen sein: Kind A war allein beim Notar um Kind B "auszuschalten". Die angeblich fehlende Handtasche mit Papieren war in der Obhut des Heimes, weil die Mutter innerhalb der Pflegestation einen Tag vor der Beurkundung verlegt wurde.
an Roni: Notar und Vormundschaftsgericht sind angesprochen; das Ergebnis daraus wäre interessant.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 26.01.09, 14:26 Titel:
Isis_Osiris hat folgendes geschrieben::
..... an Franz Königs: zu a) Es ist wohl ausreichend, wenn ein ärztlichen Bericht aus 11/2008 der die mittelgradige Demenz ausweist und phsychologische Betreuung empfiehlt, vorliegt.
Wahrscheinlich nicht. Aus dem ärztlichen Bericht müsste hervorgehen, dass die Mutter bei Abfassung des Berichts nach ärztlicher Einschätzung geschäftsunfähig war und aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands zu erwarten ist, dass sie auch in Zukunft nicht geschäftsfähig sein wird.
die Geschichte klnigt wriklich seltsam. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass der Notar vergisst zu unterschreiben. Wie schon geschrieben sollte man dort mal nachfragen.
Außerdem sollte man mal der Schwester mit Konsequenzen drohen, wenn sich herausstellen sollte, dass da was manipuliert wurde
Anmeldungsdatum: 10.04.2008 Beiträge: 41 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 27.01.09, 09:14 Titel:
Kind B ist durch den Wideruf -zunächst mal egal ob rechtlich in Ordnung- blockiert.
Drohung an Kind A: denkbar wäre wohl eine Straftat, die bewiesen werden müsste. Die Drohung führte zu einem Schriftstück aus 12/08, worin Kind A der Mutter Demenz zuschreibt.
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