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Aufsichtspflicht - Kinder nach hause schicken

 
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hamburger_jung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:27    Titel: Aufsichtspflicht - Kinder nach hause schicken Antworten mit Zitat

Hallo,

Lehrer A unterrichtet Musik - letzte Stunde für die Klasse an dem Schultag, eine UE von 45 Min. Schüler B hat sein Instrument vergessen. der Lehrer schickt ihn allein und mit dem Hinweis " er solle sich gefälligst beeilen" nach hause.

Solches Vorgehen kommt regelmäßig vor, selbst Kinder die mit dem Bus fahren müssen (reine Fahrzeit eine Strecke 25. Min.) werden so "erzogen".

Eltern XY von Kind B haben kein Verstaändnis dafür. Handelt Lehrer A rechtskonform? XY halten diese Methode für weder zielführend noch pädogogisch richtig.

??
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo hamburger_jung,
Zitat:
Handelt Lehrer A rechtskonform?
Ja. Wenn der Schüler den Schulweg im Auftrag der Eltern selbständig zurücklegen kann, kann er es auch im Auftrag des Lehrers.

Zitat:
XY halten diese Methode für weder zielführend noch pädogogisch richtig.
Haben XY schon mit dem Musiklehrer im persönlichen Gespräch darüber geredet und welche andere Methode würden sie vorschlagen?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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lisa63
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 126
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:26    Titel: Re: Aufsichtspflicht - Kinder nach hause schicken Antworten mit Zitat

hamburger_jung hat folgendes geschrieben::
Schüler B hat sein Instrument vergessen. der Lehrer schickt ihn allein und mit dem Hinweis " er solle sich gefälligst beeilen" nach hause.


Wurde SchülerB schon öfters nach Hause geschickt?
Wie weit wohnt der Schüler von zu Hause weg?
Wie alt ist der Schüler?
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde gern mal die Reaktion des Lehrers sehen, wenn die Kidz spitzkriegen, daß Busfahren viel angenehmer ist als Musikunterricht! Lachen
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz schrieb:
Zitat:
Ja. Wenn der Schüler den Schulweg im Auftrag der Eltern selbständig zurücklegen kann, kann er es auch im Auftrag des Lehrers.

Leider ist die Sache etwas komplizierter:

Den Schulweg im Auftrag des Lehrers zurückzulegen bedeutet, dass der Unterricht für den betreffenden Schüler beendet wäre, denn der Schulweg ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Beginn des Schulgrundstückes, den Schüler morgens und mittags/nachmittags zurücklegen. Aufsichtspflicht durch Lehrer besteht in diesen Fällen nicht. Ein solcher "Auftrag" dürfte aber nur durch den Schulleiter angeordnet werden und nur in Fällen, die mit dem geschilderten Fall nichts zu tun haben.

Der beschriebene Weg soll aber aus Gründen des Unterrichtes zurückgelegt werden, ist also bestenfalls ein Unterrichtsweg. Hierfür gilt grundsätzlich die Aufsichtspflicht durch die Schule. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Schüler entsprechend ihres Alters und bei entsprechender Unterweisung den Weg auch ohne Begleitung eines Lehrers zurücklegen können. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geht das wiederum nicht.

Das Risiko, seine Aufsichtspflicht zu verletzen, ist aus Sicht des Lehrers somit nicht gerade gering. Dem Lehrer ist deshalb zu empfehlen, auf solche Maßnahmen in eigenem Interesse zu verzichten, zumal sie offenbar auch folgenlos bleiben: Die Eltern beobachten, dass regelmäßig Schüler auf die beschriebene Weise nach Hause geschickt werden, ohne die einzig wirklich sinnvolle Konsequenz zu ziehen, nämlich ihr Kind dazu anzuhalten, die notwendigen Unterrichtsmaterialien mit zur Schule zu nehmen. Stattdessen entziehen sie sich offenbar bewusst dieser "erzieherischen Maßnahme", aber auch der eigenen erzieherischen Verantwortung.

Zielführender sind dementsprechend erzieherische Maßnahmen und/oder Ordnungsmaßnahmen wie sie im Schulrecht dargelegt werden. Bei entsprechender Gelegenheit können die betroffenen Eltern dann darlegen, welche zielführenden und pädagogischen Maßnahmen sie ergreifen, um eine ordnungsgemäße Bildungs- und Erziehungsarbeit durch die Schule zu unterstützen.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anton Reiser,
Zitat:
Der beschriebene Weg soll aber aus Gründen des Unterrichtes zurückgelegt werden, ist also bestenfalls ein Unterrichtsweg.
Wenn ich mir http://www.ukbb.de/index.php?page_name=Schule#frage3 so anschaue, dann könnten wir dazu einen eigenen Thread starten.

Zitat:
Stattdessen entziehen sie sich offenbar bewusst dieser "erzieherischen Maßnahme", aber auch der eigenen erzieherischen Verantwortung.
Das könnte auch die Grundlage eines ziemlich spannenden neuen Threads sein.

Zitat:
Zielführender sind dementsprechend erzieherische Maßnahmen und/oder Ordnungsmaßnahmen wie sie im Schulrecht dargelegt werden.
Nun, offensichtlich ist der Praktiker in dem genannten Beispiel nicht so überzeugt wie Sie, dass das geeignete Werkzeuge sind.

Zitat:
Bei entsprechender Gelegenheit können die betroffenen Eltern dann darlegen, welche zielführenden und pädagogischen Maßnahmen sie ergreifen, um eine ordnungsgemäße Bildungs- und Erziehungsarbeit durch die Schule zu unterstützen.
Ja, mir scheint, dass diese einfachste aller Möglichkeiten, ein persönliches Gespräch zwischen Lehrer und Eltern, in diesem Fall noch nicht genutzt wurde.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich halte es grundsätzlich für unlogisch, dass ein Schüler 25 Min. nach Hause laufen soll, um ein Instrument zu holen und dann wieder zur Schule zurückläuft, um dann heimzugehen. Hier sehe ich auch keine erzieherische Wirkung, wie man dadurch verhindern soll, dass man ein Instrument nicht vergisst. Vergessen ist eine menschliche Eigenschaft, die man nicht durch Nach-Hause-Laufen besser machen kann.

Ungeachtet dessen, sehe ich hier kein großes Problem der Aufsichtspflicht. Selbst wenn der Schüler den Weg im Rahmen des Unterrichts zurücklegt, kann man von Schülern ab einem gewissen Alter erwarten, dass sie ohne Probleme den Weg nach Hause und zurück finden. Auch die allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs und des ÖPNV sind Schülern ab einem gewiissen Alter zuzumuten. Inwieweit Unfallverhütungsvorschriften eine dauernde Aufsicht durch Lehrkräfte vorschreiben kann ich nicht sagen; es würde jedenfalls der pädagogischen Zielrichtung der Schule widersprechen, wenn das der Fall wäre, zumal Schüler auch zu einer gewissen Selbstständigkeit erzogen werden sollen.
_________________
mfg
Klaus
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Grundschülern wäre ein solches verhalten des Lehrers grob fahrlässig - bei Oberstufenschülern einfach nur dumm.

Wie alt sind die Schüler?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei Grundschülern wäre ein solches verhalten des Lehrers grob fahrlässig


Würde ich nicht pauschal sagen. Bei uns war es üblich, dass man als Grundschüler ohne Aufsicht von und zur Schule geht/Bus fährt. Meines Wissens ist das auch jetzt noch so.
_________________
mfg
Klaus
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus schrieb:
Zitat:
Würde ich nicht pauschal sagen. Bei uns war es üblich, dass man als Grundschüler ohne Aufsicht von und zur Schule geht/Bus fährt. Meines Wissens ist das auch jetzt noch so.

Das ist in der Tat auch heute noch so, betrifft aber lediglich den Schulweg. Mit Erreichen des Schulgrundstückes obliegt die Aufsichtspflicht allerdings der Schule. Die Eltern haben in diesem Sinne einen Anspruch auf Verlässlichkeit und darauf, dass diese bis Schulschluss auch wahrgenommen wird. Grundschüler dürfen aus diesem Grunde überhaupt nicht vor dem regulären Unterrichtsende nach Hause geschickt werden, auch wenn Unterricht in den letzten Stunden ausfallen sollte ("Verlässliche Grundschule").

mitternacht schrieb:
Zitat:
Bei Grundschülern wäre ein solches verhalten des Lehrers grob fahrlässig - bei Oberstufenschülern einfach nur dumm.

... und bei der großen Schülergruppe dazwischen (Sek I) ist es ggf. eine Mischung aus beidem, jedenfalls nicht sinnvoll und nicht ohne Risiko sowohl für Schüler als auch Lehrer. Deshalb sollte darauf in der Regel auch verzichtet werden, übrigens ebenfalls in den weitaus häufiger auftretenden Fällen, dass Schüler auf eigenen Wunsch ´mal eben´nach Hause wollen, weil sie eine wichtige Terminarbeit vergessen haben. Vergesslichkeit mag ja eine menschliche Eigenschaft sein, die richtige Handhabung eines Schülerplaners kann aber einiges an unangenehmen Folgen verhindern.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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