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Mein Freund hat seine Haustürschlüssel bei mir vergessen. Da er sie dringend benötigt, soll ich sie ihm per Post schicken. Also wickel ich die drei Schüssel für eine Mietwohnung im Mehrfamilienhaus in Küchenpapier, damit man sie nicht so schnell ertasten kann, und verschicke sie dann in einem normalen ungepolsterten Briefumschlag. Ich gebe den Brief sogar in der Filiale ab und werfe ihn nicht nur in den Kasten. Nun ist allerdings schon über eine Woche vergangen und der Brief ist noch immer nicht angekommen. Telefonisch setzen wir uns mit der Post in Verbindung. Sie wollen erstmal nachforschen, was bis zu 28 Tage dauern kann. Ob der Brief allerdings wieder auftauchen wird, ist fraglich.
Das eigentliche Problem besteht aber nun darin, dass die drei Schlösser vom Vermieter ausgewechselt werden sollen. Ist es in einem solchen Fall möglich und vor allen Dingen sinnvoll, das Geld dafür von der Post wieder einzufordern? Eigentlich ist es ja der Fehler der Post gewesen, dass der Brief nicht angekommen ist. Oder wäre es eher meine Schuld, da ich Schlüssel nicht per Post hätte schicken oder sie zumindest anders hätte verpacken sollen? Wie ist die Rechtslage??
Unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein:
Cola hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage??
Ein Blick in die AGB der Post klärt über die Haftung der Post beim Versand eines normalen Briefes auf: keine. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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